DÜSSELDORF. Schüler, die nach den Herbstferien wegen Urlaubs in einem Corona-Risikogebiet in Quarantäne müssen, werden dafür nicht bestraft. Das hat das Bildungsministerium noch einmal in einem Schreiben an alle Schulen betont. «Das dem privaten Lebensbereich zuzurechnende Urlaubsverhalten ist durch schulrechtliche Maßnahmen (Bußgeldverfahren, Ordnungsmaßnahmen) nicht zu sanktionieren», heißt es in der Schul-Mail des Ministeriums. Für Lehrer gilt das allerdings nicht.
Im Gegenteil drohe Schülern, die die Quarantäne missachten, ein Hausverbot. «Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar», so das Ministerium.
Wie für alle Rückreisenden aus ausländischen Risikogebieten gilt für Schüler in NRW eine zweiwöchige Quarantäne – es sei denn, sie können einen negativen Corona-Test vorweisen. Die Eltern müssen ihre Kinder wie bei einer Krankheit schriftlich entschuldigen. Hat eine Schule den Verdacht, dass jemand die Quarantäne nur vorschiebt, kann von den Eltern ein Nachweis über die Reise ins Risikogebiet verlangt werden. Notfalls seien die Schulen berechtigt, das Gesundheitsamt einzuschalten, so das Ministerium.
Lehrern droht das Ministerium mit Konsequenzen
Lehrer hingegen müssen bei einer Urlaubsreise in ein Corona-Risikogebiet die danach fällige Quarantäne bis Ende der Herbstferien abgeschlossen haben. «Private Reisen können zwar (…) nicht untersagt werden, allerdings können bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet dienst- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen (…) in Betracht kommen», heißt es in einem Schreiben des Ministeriums an die Bezirksregierungen, die wiederum die Schulen darüber informieren sollen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Dienst könnten auch Bezüge gestrichen werden, mahnt das Ministerium (News4teachers berichtete). News4teachers / mit Material der dpa
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