ERFURT. Thüringens Datenschutzbeauftragter Lutz Hasse besteht weiter auf der Beachtung von Datenschutzregeln bei Corona-Tests an Schulen. Er habe ein neues Schreiben an die Schulen geschickt und darauf hingewiesen, dass seine Behörde beim Thema Datenschutz das letzt Wort habe, sagte Hasse am Montag. Der Datenschutzbeauftragte sei die oberste Datenschutzbehörde und dies gelte auch in Bezug auf das Bildungsministerium «und erst recht für die Schulen», betonte Hasse. Zugleich habe er den Schulen Hilfe angeboten und die entsprechenden Formulare zur Verfügung gestellt.
In der vergangenen Woche war ein weiterer Streit zwischen dem Bildungsressort und Hasse ausgebrochen, bei dem es um die Durchführung von Corona-Selbsttests an Schulen geht. Nach Hasses Einschätzung sind Einwilligungserklärungen der Eltern nötig, damit Schülerdaten bei den Tests erhoben und verarbeitet werden dürfen. Er hatte die Schulen aufgefordert, die Corona-Tests datenschutzkonform zu machen, also mit Einwilligungen der Eltern.
«Das Abwägen von zwei Grundrechten kann nicht so enden, dass eines der beiden Grundrechte wegfällt»
Dagegen setzt das Bildungsministerium generell auf eine Widerspruchslösung bei den Tests und will auch keine Datenschutz-Einwilligungen der Eltern einholen lassen. Den Schulen teilte das Ressort nach Hasses Vorstoß mit, dass es bei dem vom Ministerium kommunizierten Vorgehen bleiben solle.
Hasse indes widerspricht: «Das Abwägen von zwei Grundrechten kann nicht so enden, dass eines der beiden Grundrechte wegfällt.» Etliche Eltern hätten sich wegen Datenschutzfragen bei der Durchführung der Corona-Tests an Schulen an ihn gewandt. Das Bildungsministerium hatte zuvor mitgeteilt, dass der Datenschutz ein hohes Gut sei, aber gerade in Zeiten der Pandemie mit anderen Rechtsgütern wie dem Gesundheitsschutz oder auch dem Recht auf Bildung abgewogen werden müsse. dpa
