DÜSSELDORF. Schulen, das hat das NRW-Schulministerium in einer Mail an die Schulleitungen angeordnet, sollen ab der kommenden Woche ihren Schülern einen Testausweis ausstellen, wenn diese sich im Klassenraum selbst auf eine Corona-Infektion getestet haben – damit diese damit nach Schulschluss shoppen oder ins Fitnessstudio gehen können. Der Verband lehrer nrw hält das für unverantwortlich. Das Schulministerium mache die Schulen damit de facto zu Testzentren.
„Die Teilnahme an den Selbsttests in der Schule bedeutet über die bisherigen Verfahrensregeln für die Zeit ab 31. Mai 2021 hinaus, dass darüber auf Wunsch der oder des Betroffenen eine Bescheinigung erteilt wird“, so heißt es in der Schulmail. „Um das Verfahren zu erleichtern, sollten der Name der Schule, das Datum und der Schulstempel bereits vor den Tests von der Schule in das Formular eingefügt worden sein.“ Das Formblatt hat das Schulministerium gleich mitgeschickt. „Die Schülerinnen und Schüler setzen ihren Namen, das Datum des Tests und die Zeit selbst ein, so dass die Lehrerin oder der Lehrer nur noch unterschreiben muss.“
Auch für Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Schulbedienstete muss auf Wunsch eine Bescheinigung ausgestellt werden, wenn der Selbsttests in der Schule und dort unter Aufsicht durchgeführt wurde. „Die Schulleitungen setzen dafür Personal im Landesdienst ein. Es empfiehlt sich, die Selbsttests in einem hierfür bestimmten Raum durchführen zu lassen und bei Bedarf mehrere Personen dafür vorzusehen. Die Aufsicht sollte im Rahmen des kollegialen Zusammenwirkens in der Schule auf Freiwilligkeit beruhen. Gelingt es der Schulleitung nicht, ein solches Verfahren einvernehmlich zu regeln, muss die Schule auf die Ausgabe von Bescheinigungen für ihr getestetes schulisches Personal verzichten; für die Schülerinnen und Schüler sind in jedem Fall auf Wunsch Bescheinigungen zu erteilen“, so heißt es in der Schulmail.
„Der Verwaltungsaufwand für die Schulen wird enorm sein“
„Mit dieser Anordnung werden die Schulen in NRW de facto zu Testzentren umfunktioniert, denn laut der Schulmail können die getesteten Personen die Bescheinigungen auch außerhalb der Schule nutzen, ohne gesonderte Termine in Testzentren wahrnehmen zu müssen“, so kritisiert Sven Christoffer, Vorsitzender von lehrer nrw. „Der Verwaltungsaufwand für die Schulen wird enorm sein. Die Schulen haben einen Bildungsauftrag, der gerade jetzt, da wir vor der Wiederaufnahme des vollen Präsenzunterrichts stehen, absolute Priorität haben muss. Deshalb ist es unverantwortlich, die Schulen als Test-Dienstleister zu instrumentalisieren. Auch unter dem Aspekt, dass hier erneut eine so weitreichende Regelung derart kurzfristig und über die Personalräte hinweg durchgedrückt wird, ist das ein Schlag ins Gesicht für Schulen und Lehrkräfte.“
Eine Lehrkraft schreibt an News4teachers: „Wir beaufsichtigen 30 Kinder im Raum, die die Testungen zeitgleich/parallel durchzuführen. Da kann ich gar nicht erkennen, ob jede/r 2 cm tief im Nasenloch war, beide Seiten je 5 mal gedreht hat, 10 mal in der Flüssigkeit gerührt hat, 1 Minute gewartet hat, 5 Tropfen auf den Test geträufelt hat … Und dann soll ich (und ganz viele andere Lehrkräfte in NRW) mit meiner Unterschrift ‚Sicherheit zum Einkaufen/Gastronomie/Fitnessstudio‘ garantieren?“ News4teachers
Gericht: Pflicht von Lehrern zur Aufsicht von Selbsttests rechtens
