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Neuer Auftrag für Lehrer: Digitales Lehren und Lernen kommt ins Schulgesetz

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Das digitale Lernen und Lehren an Schulen soll in Nordrhein-Westfalen künftig gesetzlich verankert werden. Das sieht eine Novelle des Schulgesetzes vor, die Schulministerium Yvonne Gebauer (FDP) am Donnerstag in Düsseldorf vorstellte. Demnach soll es dann ausdrücklich zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen gehören, «dass Schülerinnen und Schüler digitale Kompetenzen erwerben, um zukünftige Anforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt bewältigen und ergreifen zu können».

Eine Aufgabe qua Schulgesetz mehr – keine weniger. Ressourcen dafür? Fehlanzeige Foto: Shutterstock

Zudem werde eine gesetzliche Rechtsgrundlage für die Nutzung digitaler Lernsysteme und Kommunikationsplattformen geschaffen. NRW ist nach Ministeriumsangaben das erste Bundesland, das das Thema Digitalisierung ins Schulgesetz aufnimmt. «Damit wird schulgesetzlich klargestellt, dass es zu den wichtigsten Aufgaben von Schule gehört, Schülerinnen und Schüler auf die digitalen Herausforderungen vorzubereiten», so heißt es in einer Pressemitteilung.

Dass bei bestehender Vollauslastung zusätzliche Aufgaben auch zusätzliche Ressourcen erfordern (oder eine Kürzung bisheriger), dazu findet sich darin nichts.

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Das geplante 16. Schulrechtsänderungsgesetz sieht außerdem mehr Gestaltungsfreiheit für die Schulen vor, damit diese ihr Profil schärfen können. So können sie von den vorgegebenen Stundentafeln abweichen, um zum Beispiel einen Schwerpunkt auf eine Fremdsprache zu legen. Zudem sollen die Mitwirkungsrechte von Eltern und Schülern im Rahmen der Schulkonferenz gestärkt werden. Die Gesetzesnovelle soll nach Worten von Gebauer in der kommenden Woche in den Landtag eingebracht und dann voraussichtlich im Frühjahr 2022 vom Landtag verabschiedet werden. dpa

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