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„Bewährtes Instrumentarium“: Feller lässt Schulen selbst über Distanzunterricht entscheiden

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DÜSSELDORF. Bei einer Verschärfung der Corona-Pandemie oder extremen Wetterlagen sollen die Schulen in Nordrhein-Westfalen künftig selbst Distanzunterricht einführen dürfen. Das sieht der Entwurf einer Verordnung von NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) vor. Interessant ist die Begründung: Distanzunterricht habe sich in der Pandemie bewährt. Die oppositionelle SPD kritisiert, dass Schulleitungen keine klaren Kriterien mitgeteilt werden.

“Im Regelfall in Präsenz”: NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU). Foto: Bezirksregierung Münster

Damit sollen die Schulen für die kommende Jahreszeit krisenfest aufgestellt werden, hieß es am Mittwoch aus dem NRW-Schulministerium. Digitaler Distanzunterricht solle aber nur in besonderen Ausnahmesituationen eingerichtet werden. „Im Regelfall wird Unterricht weiterhin in Präsenz, also in aller Regel im Klassenzimmer erteilt. Es ist aber nicht auszuschließen, dass der Präsenzunterricht wegen einer erneut veränderten oder verschärften Infektionslage oder aufgrund einer Extremwetterlage nicht oder nicht in vollem Umfang erteilt werden kann. Für einen solchen Fall wird mit der Ermöglichung von Distanzunterricht Vorsorge getroffen“, so heißt es in der Begründung, die dem Landtag zugegangen ist, dessen Schulausschuss noch darüber entscheiden muss.

„Distanzunterricht setzt voraus, dass Unterricht in Präsenz nicht oder nicht vollständig erteilt werden kann“

Weiter heißt es in dem Schreiben: „Merkmal des Distanzunterrichts ist die räumliche Distanz von Lehrenden und Lernenden. Unterricht bedeutet, dass die Lehrenden und Lernenden dabei in einem engen und planvollen Austausch stehen. Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht hinsichtlich der Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig. Die Lehrkräfte erfüllen ihre Dienstpflicht in diesem Fall im Distanzunterricht.“ Distanzunterricht sei von den Schulen bereits während der Corona-Pandemie eingerichtet worden „und hat sich als Instrumentarium bewährt“.

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Entscheiden sollen die Schulleitungen „in engem und planvollem Austausch der Lehrenden und Lernenden“, wie es in dem Verordnungsentwurf heißt. Weiter: „Distanzunterricht setzt voraus, dass Unterricht in Präsenz nicht oder nicht vollständig erteilt werden kann, weil 1. eine Extremwetterlage besteht oder unmittelbar bevorsteht, 2. Gründe des Infektionsschutzes auch nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten dem entgegenstehen oder 3. Lehrerinnen und Lehrer im Einzelfall aufgrund eines epidemischen Infektionsgeschehens nicht im Unterricht in Präsenz eingesetzt werden können, und auch kein Vertretungsunterricht erteilt werden kann.“

„Distanzunterricht ist Präsenzunterricht hinsichtlich der Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden gleichwertig“

Distanzunterricht könne auch für einzelne Schülerinnen und Schüler oder einen Teil der Schülerinnen und Schüler erteilt werden, so heißt es in dem Entwurf. Der Distanzunterricht „dient dem Erreichen der schulischen Bildungs- und Erziehungsziele durch Vertiefen, Üben und Wiederholen sowie altersgemäß der Erarbeitung neuer Themen und der weiteren Entwicklung von Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Er ist inhaltlich und methodisch mit dem Präsenzunterricht verknüpft. Distanzunterricht ist Präsenzunterricht hinsichtlich der Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig.“

Der schulpolitische Sprecher der SPD, Jochen Ott, kritisierte gegenüber dem «Kölner Stadt-Anzeiger», dass in der Verordnung klare Kriterien für die Entscheidung fehlten. News4teachers / mit Material der dpa

Warum sich Lehrkräfte wieder auf Distanzunterricht einstellen sollten (auch ohne Schulschließungen)

 

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