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Corona-Infektion als Dienstunfall? Zwei Lehrerinnen klagen auf Anerkennung

DÜSSELDORF. Kann eine Corona-Infektion als Dienstunfall anerkannt werden? Diese Frage soll das Verwaltungsgericht Düsseldorf klären. Drei Beamtinnen des Landes NRW haben geklagt.

Das Verwaltungsgericht hat zu entscheiden. Foto: Shutterstock

Drei Beamtinnen verlangen in Düsseldorf die Anerkennung ihrer Corona-Infektion als Dienstunfall. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht wird an diesem Montag (10.00, 11.30 und 13.30) über ihre Klagen verhandeln. Geklagt haben eine Grundschullehrerin aus Hünxe (Az.: 23 K 8281/21), eine Oberstudienrätin aus Moers (Az.: 23 K 2118/22) und eine Finanzbeamtin aus Remscheid (Az.: 23 K 6047/21).

Sie alle waren an Covid-19 erkrankt und wollen erreichen, dass ihre Infektion vom Land NRW als Dienstunfall nach dem Beamtenversorgungsgesetz anerkannt wird. Die Klägerinnen geben an, bis heute unter den Folgen zu leiden. Eine von ihnen soll seit Ende 2020 krank geschrieben sein.

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Die Beamtinnen geben an, sie hätten sich im Rahmen ihrer Berufsausübung infiziert. Die Grundschullehrerin will sich auf einer Lehrerkonferenz, die Gymnasiallehrerin bei zwei Schülern und die Steueramtsfrau auf einer Personalrätetagung angesteckt haben.

Das ist dem beklagten Land NRW zu unbestimmt. Die Klägerinnen hätten sich überall infizieren können, führt es an. Dieser Ansicht waren bisher bundesweit mehrere Verwaltungsgerichte, unter anderem in Bayreuth, Magdeburg und Sigmaringen. Nur das Verwaltungsgericht Augsburg habe bislang eine Corona-Infektion als Dienstunfall anerkannt, hieß es. News4teachers / mit Material der dpa

Corona-Infektion als Dienstunfall? Verwaltungsgericht weist Klage einer Lehrerin ab

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