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GEW klagt an: Kindergrundsicherung schließt Flüchtlingskinder aus

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BERLIN. Im Referentenentwurf zur Kindergrundsicherung, der nun im Bundeskabinett verabschiedet wurde, werden Kinder ausgeschlossen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten – kritisiert die GEW. Die Gewerkschaft fordert die Regierungskoalition und das Parlament auf, den Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden und alle in Deutschland lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen.

Flüchtlingskinder werden in Deutschland benachteilgt – meint die GEW. Foto: Shutterstock

„Die Kinderrechtskonvention verbietet eine Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Alle Kinder haben dieselben Rechte – etwa auf gesundes Aufwachsen, soziale Teilhabe und die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums. Deshalb muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein. Schon jetzt haben geflüchtete Kinder schlechtere Startchancen. Wir fordern Regierung und Parlament auf, sicherzustellen, dass geflüchtete Kinder in keiner Weise weiter benachteiligt werden“, so die Organisationen in einem gemeinsamen Statement.

Doreen Siebernik, Vorstandsmitglied der GEW, stellt klar: „Als Gesellschaft tragen wir Verantwortung für jeden jungen Menschen. Die Kindergrundsicherung muss für alle Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland leben, gelten. Wir stellen uns entschieden gegen die Streichung des Kindersofortzuschlags für Kinder aus dem Asylbewerberleistungsgesetz im Referentenentwurf der Kindergrundsicherung. Eine solche Verschlechterung vom Status quo für die Kinder und Familien, die es am meisten brauchen, ist nicht hinzunehmen. Die Politik darf die Kinderrechte nicht weiterhin ignorieren. Wir fordern die Bundesregierung und das Parlament auf, den Gesetzentwurf kräftig nachzubessern!“

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„Die Kindergrundsicherung soll bessere Teilhabechancen an der Gesellschaft und bestmögliche Zugänge zu Bildung endlich möglich machen und Armut verhindern. Allen Kindern und Jugendlichen sollten Möglichkeiten eröffnet werden, an Aktivitäten sowie Freizeitangeboten in Sport, Spiel, Kultur und Gesellschaft, Unterricht in künstlerischen Fächern oder kultureller Bildung teilzunehmen“, sagte die für Jugendhilfe und Sozialarbeit verantwortliche GEW-Vorständin. News4teachers

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