Mit 300.000 Menschen auf der Straße in Berlin bei #WirSindDieBrandmauer. Auch in vielen anderen Städten gibt es heute und morgen Proteste. Demo-Übersicht hier: https://t.co/qPXgsLnk8S#HandInHand #NieWiederIstJetzt #GemeinsamGegenRassismus pic.twitter.com/4Ofw82SMGm
— terre des hommes (@tdh_de) February 3, 2024
Lehrer dürfen in ihrer Freizeit zu den aktuellen Demonstrationen gegen Rechtsextremismus gehen – das hat das NRW-Schulministerium nach Missverständnissen um ein Schreiben an alle Schulen klargestellt. «In den aktuellen Zeiten wird gesellschaftliches und bürgerschaftliches Engagement begrüßt», so ein Ministeriumssprecher. Zuvor hatten die Bezirksregierungen alle Lehrer schriftlich daran erinnert, dass sie sich politisch neutral verhalten müssen.
Ein Sprecher von Schulministerin Dorothee Feller (CDU) betonte, dass die Rundverfügung mit dem Titel «Beamtenrechtliche Neutralitäts-, Mäßigungs- und Zurückhaltungspflicht in Wahlkampfzeiten» routinemäßig fünf Monate vor der Europawahl versendet worden sei und nichts mit den aktuellen Geschehnissen zu tun habe. Laut Bildungsgewerkschaft GEW hätten viele Betroffene den Brief aber genauso verstanden: «Der Aufruf zur Mäßigung hat bei Lehrkräften und Schulleitungen zu Verunsicherung geführt, weil gerade jetzt die Mahnung zur Mäßigung mehr als missverständlich ist», teilte die nordrhein-westfälische GEW-Vorsitzende Ayla Çelik mit.
Çelik sagte, sie hätte «mehr Fingerspitzengefühl und Sensibilität der Bezirksregierungen oder auch eine Klarstellung der Ministerin erwartet». Ihr sei klar, dass vor Wahlen eine Erinnerung an die Neutralitätspflicht verschickt werde – «allerdings ist es in der gegenwärtigen Situation mit den großen Demonstrationen keine alltägliche Gemengelage.»
Der Düsseldorfer Regierungspräsident Thomas Schürmann sagte auf Anfrage: «Die Teilnahme an friedlichen Demonstrationen für die freiheitlich demokratische Grundordnung ist ein wichtiger und sichtbarer Ausdruck der Verantwortung gegenüber unserer Gesellschaft.» Trotz des Neutralitätsgebots für Beamtinnen, Beamte und Landesbedienstete im Vorfeld der Europawahlen sei es entscheidend, «deutlich für die demokratischen Grundwerte einzustehen».
Was das Neutralitätsgebot für Lehrkräfte im Unterricht bedeutet, hat das Deutsche Institut für Menschenrechte in einem juristischen Gutachten herausgearbeitet. Anlass waren «Meldeportale», mit denen die AfD bis 2020 anonyme Meldungen von Eltern und Schülern über parteikritische Lehrerinnen und Lehrer sammelte. Ein Verwaltungsgerichtsurteil setzte dem Treiben der AfD ein Ende (News4teachers berichtete). Das parteipolitische Neutralitätsgebot des Staates sei ein «fundamentaler Bestandteil einer pluralen Demokratie», so heißt es in dem Heft. «So würde es freier Meinungsbildung und offenem Meinungsaustausch zuwiderlaufen, wenn Lehrer_innen etwa in ihrem Unterricht zur Wahl einer bestimmten politischen Partei aufrufen.»
«Vertritt eine Partei systematisch rassistische beziehungsweise rechtsextreme Positionen, dürfen Lehrkräfte dies im Unterricht thematisieren»
Aber: «Dabei ist zu berücksichtigen, dass beamtete wie auch nicht beamtete Lehrkräfte gemäß den menschenrechtlichen Verträgen, dem Beamtenrecht und dem Schulrecht dazu verpflichtet sind, sich für die Menschenrechte, die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und die dahinter stehenden Werte einzusetzen. Lehrer_innen haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, für die Grundprinzipien der Grund- und Menschenrechte einzutreten.»
Mit Blick auf die AfD heißt es: «Der aus den Menschenrechten abzuleitende und
rechtsverbindliche Bildungsauftrag würde leerlaufen, wenn das Gebot der Chancengleichheit der Parteien so interpretiert würde, dass rassistische und rechtsextreme Positionierungen von Parteien nicht als solche thematisiert werden könnten. Das Gebot der Chancengleichheit der Parteien kann daher nicht so verstanden werden, dass Schulen ihren Bildungsauftrag nicht wahrnehmen können: Vertritt eine am politischen Wettbewerb teilnehmende Partei systematisch rassistische beziehungsweise rechtsextreme Positionen, sei es durch ihr Programm oder dadurch, dass sich ihre Führungspersonen wiederkehrend entsprechend äußern, dürfen Lehrkräfte dies im Unterricht thematisieren.» News4teachers / mit Material der dpa
Hier geht es zu dem vollständigen Gutachten.

