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Gericht: Schüler, der Mitschüler schlägt, darf von Klassenfahrt ausgeschlossen werden

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BERLIN. Eine Klassenfahrt nach Südtirol zum Skifahren dürfte etwas Besonderes sein. Entsprechend intensiv hat ein Schüler um seine Teilnahme gekämpft. Vergeblich.

Wer schlägt, muss mit Konsequenzen rechnen (Symbolfoto). Foto: Shutterstock

Wer seinen Mitschüler ins Gesicht schlägt, muss mit dem Ausschluss von der Klassenfahrt rechnen – zumindest, wenn er nicht zum ersten Mal auffällig geworden ist. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden, wie ein Sprecher mitteilte. Die Entscheidung der Klassenkonferenz sei nicht überzogen. Für den Schüler einer 9. Klasse einer Oberschule in Berlin-Spandau fällt damit die Skifahrt nach Südtirol flach.

Nach Gerichtsangaben ist der Schüler, dessen Mutter vor Gericht gezogen war, bereits im Vorfeld mehrfach aufgefallen – auch durch Gewalt. Im Dezember 2023 soll er dann dem Mitschüler mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben.

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Die Klassenkonferenz habe zu Recht davon ausgehen dürfen, dass es dem Jugendlichen an Einsicht mangele, so das Gericht. Zahlreiche Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen hätten nicht dazu geführt, dass er Konflikte friedlich löse. Die Sanktion auf das jüngste Fehlverhalten des Schülers sei nicht zu beanstanden, so das Gericht.

Mutter und Sohn hatten hingegen nach den Angaben argumentiert, die Maßnahme sei unverhältnismäßig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden. News4teachers / mit Material der dpa

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