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Prozess um Tod von Schülerin vor Ende: Plädoyers und Urteil erwartet

Aktuell: Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt – hier geht es zum Bericht.

MÖNCHENGLADBACH. Der Prozess um den Tod einer zuckerkranken Schülerin könnte zu Ende gehen. Angeklagt sind zwei Lehrerinnen. Sie sollen vor einer Studienfahrt nicht schriftlich nach Vorerkrankungen gefragt haben.

Das Gericht hat zu urteilen. Foto: Shutterstock

Einen Monat nach dem Beginn könnte am Donnerstag (ab 9.15 Uhr) der Prozess um den Tod einer Schülerin vor dem Landgericht Mönchengladbach enden. Angeklagt sind zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Die Anklage wirft den 34 und 60 Jahre alten Frauen vor, dass sie sich vor Beginn einer Studienfahrt im Juni 2019 nach London nicht schriftlich über Vorerkrankungen der teilnehmenden Schüler erkundigt hatten. Dann hätten sie gewusst, dass die 13-Jährige eine Diabetikerin war, die regelmäßig Insulin spitzen musste.

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Mit dem Wissen, so die Anklage, hätten die Lehrerinnen bei dem Mädchen die Symptome einer akuten Überzuckerung erkennen und früher reagieren können und nicht erst kurz vor der Abreise einen Notarzt gerufen. Die 13-Jährige starb im Krankenhaus nach extremer Überzuckerung wegen Insulinmangels an einem Herzinfarkt.

Die Angeklagten hatten zugegeben, dass sie vor der Fahrt nicht schriftlich nach gesundheitlichen Problemen der mitfahrenden Schülerinnen und Schüler gefragt hätten. Auch das Mädchen und ihre Familie sollen die Lehrer nicht informiert haben. Die 13-Jährige soll während der Fahrt zur Verschlechterung ihres Zustands beigetragen haben, indem sie nicht auf ihre Blutzuckerwerte geachtet und nicht genug Insulin gespritzt haben soll.

Da die Pädagoginnen bei einem Infoabend zumindest eine mündliche Abfrage zu Vorerkrankungen der Schüler getätigt und somit etwas unternommen hätten «was in die richtige Richtung geht», so der Vorsitzende Richter, könne sich das positiv auf das zu erwartende Strafmaß auswirken. Bei einer Verurteilung müssen die Frauen mit Geldstrafen und im schlimmsten Fall sogar mit Freiheitsstrafen rechnen. News4teachers / mit Material der dpa

Tod auf Studienfahrt: Aussagen der angeklagten Lehrerinnen gegen Schüler-Aussagen

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