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Rechtsanspruch auf Ganztag – in Ferienzeiten durch freie Träger erfüllt

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BERLIN. Ab dem 1. August wird schrittweise ein neuer Rechtsanspruch eingeführt: Grundschulkinder sollen acht Stunden am Tag betreut sein, auch in den Ferien. Eine neue Regelung soll bei der Umsetzung helfen.

Ausnahmeregelung. Foto: Shutterstock

Die Ganztagsbetreuung von Kindern in den Schulferien soll künftig auch von freien Trägern der Jugendhilfe übernommen werden können. Der Bundestag beschloss eine entsprechende gesetzliche Klarstellung. Sie dürfte den Ländern helfen, den neuen Rechtsanspruch von Grundschulkindern auf acht Stunden Betreuung am Tag auch in den Ferien umzusetzen. Er soll ab 1. August schrittweise eingeführt werden, zunächst für Erstklässler.

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs fällt den Ländern vor allem bei der Ferienbetreuung schwer. Sie haben einen Vorstoß im Bundesrat gestartet, um Angebote der Jugendarbeit einbeziehen zu dürfen. Darauf geht der Gesetzentwurf ein. Als «Ausnahmeregelung für die Schulferienzeiten» gelte der künftige Rechtsanspruch auch dann als erfüllt, wenn anerkannte Träger Angebote der Jugendarbeit machen, heißt es in der Vorlage.

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Vereine könnten im Vergleich zu den Angeboten der Schulen auch mehr Abwechselung bieten, argumentierte der Unions-Abgeordnete Konrad Körner im Bundestag. Außerdem könnten die Kinder in der Ferienbetreuung Freundschaften abseits der Schule schließen.  Grüne und Linke machen sich Sorgen über die Qualität der Angebote. Nötig seien Qualitätsstandards zum Beispiel zu Gruppengrößen, pädagogischer Ausstattung und Fachkräften. Sonst drohe ein Sparprogramm auf dem Rücken von Kindern und Familien. News4teachers / mit Material der dpa

Wird Rechtsanspruch auf Ganztag zum Desaster? “Flächendeckende Erfüllung unmöglich”

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