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Gegen den Staat gehetzt: Berufung von Lehrerin zurückgewiesen – Kündigung rechtens

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KOBLENZ. Wegen Hetze gegen den Staat hat eine Lehrerin ihren Job verloren. Dagegen hat sie sich vor dem Oberverwaltungsgericht gewehrt – erfolglos.

Das Gericht hat geurteilt. Foto: pxhere

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Berufung einer Lehrerin zurückgewiesen, die wegen Hetze gegen den Staat aus dem Dienst entfernt worden ist (News4teachers berichtete). Bislang liege nur der Urteilstenor vor, eine Begründung gebe es voraussichtlich in etwa einer Woche, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage.

In dem Berufungsverfahren hatte sich die ehemalige Lehrerin gegen ihren Jobverlust gewehrt. Das Landgericht Trier hatte im Juli 2023 entschieden, dass die Lehrerin aus dem Dienst entfernt werden soll. Die Frau aus der Pfalz habe mit öffentlichen politischen Auftritten verschiedentlich die Grenze zum Verfassungsverstoß überschritten, hieß es damals zur Begründung.

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Sie habe «ohne jegliches Maß an Pflichtbewusstsein» vor allem die Migrations- und Corona-Politik der Bundesregierung kritisiert und mit öffentlichen politischen Auftritten die Grenze zum Verfassungsverstoß überschritten. Der Lehrerin war im Rahmen eines Disziplinarverfahrens vorgeworfen worden, seit März 2018 durch Äußerungen etwa bei Kundgebungen und auf Social-Media-Plattformen in Erscheinung getreten zu sein. News4teachers / mit Material der dpa

Ein Verwaltungsakt soll künftig ausreichen, extremistische Beamte (also auch Lehrkräfte) zu entlassen – ist das zu leicht?

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