DÜSSELDORF. Extremistische Staatsdiener – also auch Lehrkräfte – sollen leichter aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden können. Dafür hatte sich NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) bereits vergangene Woche ausgesprochen. Er bekommt nun – nach der Verhaftung einer Reihe sogenannter Reichsbürger, darunter einige Staatsbedienstete – prominente Unterstützung. Strittig ist allerdings die Frage, ob ein reiner Verwaltungsakt ausreichen kann, Beamtinnen und Beamte aus dem Staatsdienst zu entfernen.
«Bei Straftaten, die das Grundvertrauen in den Staat in hohem Maße erschüttern, müssen Beamte ohne weitere Verzögerung aus dem Dienst entfernt werden können. Bei Volksverhetzung ist das eindeutig der Fall», sagte Reul in der vergangenen Woche der «Westdeutschen Allgemeinen Zeitung«. Bei der Innenministerkonferenz in München sei bereits eine Änderung des Beamtenstatusgesetzes beraten worden. So soll eine Verurteilung wegen Volksverhetzung künftig automatisch zu einem Rauswurf aus dem Staatsdienst führen.
Zudem wünscht sich Reul eine Lockerung der Verjährungsfristen bei Volksverhetzung durch Beamte. Beim Beamtenstatusgesetz, das die Stellung der Beamtinnen und Beamten auch der Länder und der Kommunen regelt, handelt es sich um ein Bundesgesetz.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser sagte dazu in dieser Woche – auch mit Blick auf die aktuellen Verhaftungen sogenannter Reichsbürger aufgrund angeblicher Putschpläne -, wer Umsturzfantasien habe und die demokratische Grundordnung überwinden wolle, der habe nichts mehr im öffentlichen Dienst zu suchen. Mit einer Verschärfung des Disziplinarrechts solle es künftig möglich sein, „solche Verfassungsfeinde“ schneller loszuwerden. Diese Fälle „rauszufiltern“ dauere oft viel zu lange.
„Von unseren Beamtinnen und Beamten erwarten wir zu Recht, dass sie sich aktiv für Freiheit, Demokratie und unseren Rechtsstaat einsetzen“
Tatsächlich können sich Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen und Beamte über mehrere Jahre erstrecken. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums betrug die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in behördlichen Verfahren knapp 15 Monate, bei gerichtlichen Verfahren fast 30 Monate. Künftig solle es möglich sein, solche Beamte mittels eines Verwaltungsaktes zu entfernen, so Faeser laut einem Bericht des Nachrichtenportals t-online.de. Dann liege die Beweislast bei den Betroffenen. Faeser forderte zudem, bei Bundeswehr und Bundespolizei noch genauer hinzuschauen.
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sprach sich ebenfalls dafür aus, das Disziplinarrecht für Beamte schnell und deutlich zu verschärfen. Es müsse möglich sein, dass die Behörden selbst Beamte aus dem Dienst entlassen dürfen, die durch verfassungsfeindliches Verhalten aufgefallen seien, sagte Pistorius zu t-online. Bislang entscheiden allein die Gerichte.
“Es muss klar sein: Wer verfassungsfeindlich auffällt, fliegt”, sagte Pistorius. “Bestimmte Dinge kann man nicht dulden, erst recht nicht bei Waffenträgern.” Dies gelte auch schon jetzt, allerdings müssten die Verfahren deutlich beschleunigt werden und schneller abschließende Maßnahmen ergriffen werden können. Wichtig sei auch eine Kultur des Hinschauens und Handelns in den Behörden selbst: “Wer jemanden deckt, gefährdet die gesamte Organisation.”
„Wo Rechtsextremisten am Werk sind, muss deshalb schnell und entschlossen gehandelt werden“
Widerspruch zu Faesers Plänen kommt allerdings aus der CDU – namentlich von Christian Haase, Bundesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der Union. Er erklärt: „Innenministerin Nancy Faeser möchte künftig Staatsbedienstete aufgrund eines bloßen Verdachtsfalles einer verfassungsfeindlichen Gesinnung entlassen. Damit schüttet sie das Kind mit dem Bade aus.” Denn Beamtinnen und Beamte dürften nicht unter Generalverdacht gestellt werden.
„Im Gegenteil”, meint Haase: „Wer verbeamtet wird, hat davor einen Auswahlprozess zu durchlaufen. Dieser ist klar geregelt durch das Bundes- bzw. Landesbeamtengesetz. Natürlich kann es vereinzelte Fälle von Täuschung oder Gesinnungswandel geben. Diese Personen haben im Staatsdienst nichts zu suchen. Das heißt aber nicht, dass für Beamte zukünftig nicht mehr die Unschuldsvermutung gilt.“ News4teachers / mit Material der dpa
