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Ministerium gibt Erlass zu Cannabis an Schulen heraus: Erlaubt, aber unerwünscht

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DÜSSELDORF. Hausordnungen können Bundesrecht nicht brechen. Nach neuer Gesetzgebung kann damit das Schulministerium volljährigen Schülerinnen und Schülern Cannabisbesitz nicht verbieten, sondern nur an der Schule als ‘unerwünscht’ erklären.

Nach der Teillegalisierung von Cannabis kann man volljährigen Schülern und Lehrern nicht verbieten, die Droge dabei zu haben. Das hat das Schulministerium in einem Schreiben an alle Einrichtungen klargestellt. Die Schulen sollen aber in ihren Hausordnungen klarstellen, dass Cannabis als «als unerwünscht angesehen» wird.

Zum Verbot des Cannabiskonsums bedarf es in einzelnen Fällen „Umwegen“. Foto: Shutterstock

Unter der Überschrift «Umsetzung des Cannabisgesetzes im schulischen Bereich» hat das Ministerium bereits am 31. Mai die Einrichtungen informiert. Der Erlass ist allerdings erst jetzt durch einen Bericht der «Rheinischen Post» öffentlich geworden.

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Das Ministerium beschreibt in seinem Erlass, dass volljährige Schüler und Lehrer durch das neue Bundesgesetz «bis zu 25 Gramm Cannabis in der Schule mit sich führen dürfen». Das Dilemma: Selbst mit der jeweiligen Hausordnung kann man laut Ministerium das Bundesrecht nicht aushebeln.

Daher wird den Einrichtungen «nachdrücklich empfohlen, in der Schulordnung oder auf andere geeignete Weise, eine Aussage zu treffen, dass das Mitbringen von Cannabis durch Volljährige im schulischen Kontext als unerwünscht angesehen wird.»

«Diese Lücke in den rechtlichen Rahmenbedingungen stellt eine ernsthafte Schwachstelle in unserem Bildungssystem dar»

Nehmen nur volljährige Schüler an einer Klassenfahrt teil, dürften diese «auf den ersten Blick Cannabis konsumieren, sofern nicht Minderjährige in unmittelbarer Gegenwart sind», so das Ministerium. Tatsächlich sei das Kiffen aber dennoch verboten, unter anderem, weil an den Ausflugszielen mit Sicherheit auch Minderjährige in der Nähe sein würden.

Sollte ein Lehrer auf die Idee kommen, Cannabis für den Unterricht in der Schule anzupflanzen, schiebt das Ministerium auch dem einen Riegel vor. «Der Anbau von Cannabispflanzen auf dem Schulgrundstück zu Lehrzwecken» sei nicht zulässig, so der Erlass. Denn: Das gehöre nicht zu «wissenschaftlichen Zwecken», wie sie als Ausnahme im Bundesgesetz vorgesehen seien.

Die Landeselternschaft der Integrierten Schulen (LEiS) bezeichnete es als «vollkommen unverständlich», dass der Bund den Schulen keine Möglichkeit gegeben hat, «klare Verbote für den Besitz von Cannabis auszusprechen». Der Vorsitzende Harald Amelang sagte: «Diese Lücke in den rechtlichen Rahmenbedingungen stellt eine ernsthafte Schwachstelle in unserem Bildungssystem dar und behindert die Schulen in ihrem wichtigen Auftrag, unsere Kinder und Jugendlichen zu schützen.»

Ayla Çelik, Landeschefin der Bildungsgewerkschaft GEW, sagte: «Gerade bei volljährigen Schülerinnen und Schülern, die Cannabis konsumieren, ist der Konsum kaum zu vermeiden oder zu kontrollieren, da diese das Schulgelände verlassen dürfen.». Aber: «Bisher sind uns keine Auffälligkeiten aus den Schulen berichtet worden, die auf einen vermehrten Cannabiskonsum als Konsequenz der Cannabis-Legalisierung hinweisen.» News4teachers / mit Material der dpa

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