Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen tödlichen Wespenstich als Dienstunfall gewertet und deshalb der Witwe eines Lehrers mehr Geld zugesprochen. Der Frau stehe eine erhöhte Unfall-Hinterbliebenenversorgung zu, urteilten die Richter. Hintergrund ist, dass der Lehrer den Stich während einer Besprechung mit Kollegen zur Vorbereitung des Unterrichts erlitt.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hatte es nach Gerichtsangaben abgelehnt, den Vorfall als Dienstunfall anzuerkennen. Aus Sicht der Behörde handelt es sich bei einer Wespenallergie um «eine persönliche Anlage des Lehrers». Das akzeptierte die Witwe jedoch nicht und zog vor Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Aus Sicht des Gerichts erfüllt der Wespenstich die Voraussetzungen eines Dienstunfalls. Das Treffen der Pädagogen am vorletzten Tag der Sommerferien sei an einem Präsenztag der Lehrer in einem Ruder-Club erfolgt. Der Unfall habe sich damit während der Dienstzeit ereignet und «im räumlichen Machtbereich des Dienstherrn». Darum komme es nicht darauf an, ob die Tätigkeit, bei der sich der Unfall ereignet habe, dienstlich geprägt sei. Denn bei der Dienstausübung seien dienstliche und private Aspekte regelmäßig nicht streng zu trennen, so die Richter. News4teachers / mit Material der dpa
Urteil: Corona-Ansteckung kann für Lehrkräfte als Dienstunfall gelten, wenn…
