Vorwurf des sexuellen Missbrauchs – (bereits gekündigte) Lehrerin freigesprochen

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WAREN. Die Anschuldigungen, die ein jugendlicher Häftling gegen seine Lehrerin erhob, waren schwerwiegend. Vor Gericht fanden sie letztlich aber keine Bestätigung.

Das Gericht hat gesprochen. Foto: Shutterstock

Eine heute 42 Jahre alte Frau, die kurzzeitig als Lehrerin in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz tätig war, ist vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines jugendlichen Häftlings freigesprochen worden. Nach der Anhörung von etwa einem Dutzend Zeugen sei das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass sich die Tatvorwürfe nicht zweifelsfrei hätten belegen lassen, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Waren (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte).

Einem Bericht des NDR zufolge hatte der damals 17-jährige Gefängnisinsasse einer JVA-Beamtin von den vermeintlichen Übergriffen erzählt. Das hatte die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Gang gesetzt, die zu dem Schluss kam, dass die Pädagogin beim Einzelunterricht mit dem Gefangenen im Dezember 2022 ihre Stellung als Amtsträgerin für sexuelle Handlungen ausgenutzt habe.

In ihrem Plädoyer hatte die Anklagevertretung laut Gerichtssprecher eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Frau war nach Bekanntwerden der Vorwürfe vom Justizministerium Anfang 2023 noch in der Probezeit gekündigt worden. Sie hatte die Anschuldigungen stets zurückgewiesen. News4teachers / mit Material der dpa

Schülerin hatte ihn falsch des Missbrauchs bezichtigt: Freispruch für Lehrer, der zwei Jahre lang vom Dienst suspendiert war

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Rainer Zufall
11 Monate zuvor

Shit! Probezeit und JVA schreien für mich generell nicht nach Einzelunterricht…

Realist
11 Monate zuvor

Und die Frau hat jetzt ein echtes Problem:

  • Der Arbeitgeber (Ministerium) ist zu nichts verfpflichtet, da Probezeit.
  • Eine Stelle wird sie beim Staat nicht wieder bekommen und auch sonst nirgendwo im Erziehungsbereich, es sei denn sie verschweigt den Prozess (was aber dann irgendwann wohl rauskommt)
  • Der Jugendliche wird vermögenslos sein, da nützt wahrscheinlich auch ein 30-jähriger Pfändungstitel nichts, wenn sie Schadensersatz (Einkommensverlust) erwirken könnte

Und was war die Ursache von dem Schlamassel?

Falsche Berufswahl.

Gen Z weiß Bescheid…

Schotti
11 Monate zuvor

Ist aber ganz normal, dass Gefangene Einzelunterricht erhalten. Solche Vorwürfe kommen häufig vor, manchmal aus ganz banalen Gründen. Anwälte empfehlen so etwas den Gefangenen zum Beispiel, um möglichst schnell verlegt zu werden.