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Vergabe: Kultusministern erleichtert Klassenfahrten und Schulveranstaltungen

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HANNOVER. Ausflüge, Klassenfahrten und Schulveranstaltungen kosten Geld – bislang mussten Schulen in Niedersachsen schon bei Beträgen ab 1.000 Euro ein bürokratisches Verfahren absolvieren. Hier will das Land mit neuen Obergrenzen Erleichterung bringen.

Weniger ist manchmal mehr. Foto: Shutterstock

Das Land will Schulen die Organisation von Klassenfahrten und anderen Schulveranstaltungen erleichtern: Künftig sollen aufwendige Vergabeverfahren für Schulen erst ab einer Summe von 100.000 Euro notwendig sein, teilte die Staatskanzlei mit.

Bislang gelten Grenzen von 1.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen beziehungsweise 3.000 Euro für Bauleistungen. Für andere öffentliche Auftraggeber soll diese sogenannte Direktauftragsgrenze auf 20.000 Euro angehoben werden. Davon würden auch die Kommunen profitieren, hieß es.

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Einfachere Verfahren entlasten Lehrkräfte

Dank dieser Änderungen sei die Vergabe vor allem von kleineren Aufträgen ohne die komplexen Verfahrensvorgaben einer Ausschreibung möglich, direkt und unkompliziert. Davon profitieren Lehrkräfte bei der Organisation von Klassenfahrten, Schulfahrten und anderen Schulaktionen.

Bislang seien die Vergabeverfahren für die Schulen eine große Belastung und Herausforderung, sagte dazu Niedersachsens Kultusministerin Julia Willi Hamburg (Grüne). Mit Blick auf die Ganztagsschule würden die Anforderungen noch zunehmen. Mit der Wertobergrenze von 100.000 Euro für Schulen würden die Schulen von Verwaltungsaufgaben entlastet – damit werde die Organisation von Klassen- und Jahrgangsfahrten, dem Ganztag, von Festen oder Schulbuchbeschaffungen deutlich erleichtert. News4teachers / mit Material der dpa

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