Website-Icon News4teachers

Kein pauschales Handy-Verbot, aber: Schulen sollen im Unterricht nur Schulgeräte nutzen

SCHWERIN. Die Nutzung privater Handys in der Schule ist vieldiskutiert. Anders als etwa Hessen verzichtet Mecklenburg-Vorpommern auf ein generelles Verbot, hat aber klare Erwartungen an die Schulen. Eine davon: nur Schulgeräte für den digitalen Unterricht zu nutzen. Praktiker*innen machen auf ein Problem dabei aufmerksam. 

Sind die Schulen gut genug mit digitalen Endgeräten ausgestattet? Laut Lehrerverbänden nicht. Foto: Shutterstock

Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern können weiterhin selbst ihre Regeln zum Umgang mit privaten Smartphones festlegen, haben dazu vom Bildungsministerium aber klare Empfehlungen erhalten. Diese Richtlinien sehen vor, dass in den Klassenstufen eins bis neun während des gesamten Schulbetriebs grundsätzlich keine privaten Handys genutzt werden sollen.

Wie Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) in Schwerin erklärte, schließt dies neben dem Unterricht auch Pausen und schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes ein. Ausnahmen seien eindeutig zu definieren und transparent zu regeln. Denkbar sei dies für dringende Kontakte zur Familie oder aus gesundheitlichen Gründen.

Anzeige

Empfehlungen als «gute Orientierung»

«Smartphone, Tablet und PC gehören heute zu unserem Alltag und erleichtern die Suche nach wichtigen Informationen. Sie sind aber auch Ursache für ständige Ablenkung, Computersucht, Fake News, Mobbing und für die unkontrollierte Verbreitung von verstörenden Inhalten», sagte die Ministerin. Aus diesem Grund seien Anleitungen zum richtigen Umgang und klare Regeln erforderlich. Die in Abstimmung mit Schüler-, Eltern- und Lehrerverbänden erarbeiteten Empfehlungen seien eine gute Orientierung.

Viele Schulen hätten sich bereits Regeln gegeben und setzten diese erfolgreich um. Dort bestehe häufig kein weiterer Handlungsbedarf. Andere seien aufgefordert, gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und Schulträgern über notwendige Anpassungen der Schulordnungen zu beraten. Änderungen sollten bis spätestens März kommenden Jahres erfolgen, sagte die Ministerin.

Vorgaben etwa zur Verwahrung der Smartphones gebe es nicht, da sonst das Land auch für die Kosten für die Anschaffung entsprechender Behältnisse aufkommen müsse. Für Schulgebäude und dort eingesetzte Technik sind Kreise und Kommunen als Schulträger zuständig.

Verbände begrüßen Empfehlungen

Vertreter der Lehrverbände und auch der Landesschülerrat begrüßten die Einigung auf die Empfehlungen. Damit blieben die Schulen in der Lage, eigene, auf ihre Bedingungen zugeschnittene Regelungen zu treffen. Zugleich erhielten Lehrer durch den grundsätzlichen Ausschluss privater Geräte auch die Sicherheit, «über das zu wachen, was da tatsächlich gerade in ihrem Unterricht passiert», sagte Heike Walter, Vorsitzende des Schulleiterverbandes.

Felix Wizowsky als Vorsitzender des Landesschülerrats hob hervor, dass bei der Festlegung der jeweiligen Schulregeln auch die Schüler einbezogen würden. «Das ist Teil der Demokratiebildung», sagte er. Regeln würden vor allem dann Akzeptanz finden und eingehalten, wenn sie mitgestaltet wurden.

Für Unterricht nur digitale Schulgeräte – mit Ausnahmen

Für den digitalen Unterricht seien nur Schulgeräte zu verwenden, sagte Oldenburg. Die Ausstattung der Schulen sei auch dank der Bundesmittel aus dem Digitalpakt und Landehilfen weit fortgeschritten. So seien an die Schulen im Zeitraum von 2020 bis 2025 im Rahmen mehrerer Förderprogramme Mittel in Höhe von 131 Millionen Euro ausgezahlt worden.

Die Spitzen der Lehrerverbände bescheinigten der Politik große Anstrengungen. Doch verwiesen sie zugleich auf noch bestehende Lücken in der Gerätebereitstellung und insbesondere Probleme bei der Wartung der Datennetze und Endgeräte.

Und die Bildungsministerin lenkt ein: Laut Oldenburg kann in den Klassen zehn bis zwölf auch die Nutzung privater Smartphones innerhalb klar definierter Rahmenbedingungen erlaubt werden. Dazu zählten festgelegte Nutzungszeiten und ausgewiesene Bereiche. In pädagogisch begründeten Einzelfällen könne von der Lehrkraft die Nutzung von Privathandys für konkrete Lernsituationen auch schon ab Klasse sieben zugelassen werden. News4teachers / mit Material der dpa

Handy-Verbot: Wenn Schüler schon aufgewühlt zur ersten Unterrichtsstunde erscheinen

Die mobile Version verlassen