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Lebensgefährlicher Messerangriff auf Mitschüler – Verfahren eingestellt: Strafunmündig

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BERLIN. Bei einem Messerangriff an einer Berliner Schule wird ein Zwölfjähriger lebensgefährlich verletzt. Was dazu geführt hat, bleibt wohl unklar.

Die Staatsanwaltschaft hat gesprochen. Foto: Shutterstock

Die Ermittlungen zu dem Messerangriff an einer Berliner Grundschule mit einem lebensgefährlich verletzten Jungen sind beendet. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren «in Hinblick auf die Strafmündigkeit des Beschuldigten» eingestellt, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte. Das Motiv für die Tat bleibt unklar.

Die zuständige Mordkommission konnte den mutmaßlichen Täter «aus medizinischen Gründen» nicht befragen, wie ein Polizeisprecher sagte. Das Verfahren wurde darum an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

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Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig

Da der verdächtige 13-Jährige wegen seines jungen Alters nicht bestraft werden kann, wurden die Akten wenig später geschlossen. In Deutschland sind Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig.

Der Schüler soll am 22. Mai mit einem Messer auf einen Mitschüler eingestochen haben. Der Zwölfjährige wurde lebensgefährlich verletzt und im Krankenhaus operiert. Nach einem Bericht des «Tagesspiegels» konnte er die Klinik nach rund zwei Wochen verlassen. Der mutmaßliche Täter war nach stundenlanger Flucht einen Tag nach dem Angriff gefasst worden und kam in eine Einrichtung der Kinder- und Jugendpsychiatrie. News4teachers / mit Material der dpa

Nach den Angriffen von Berlin und Remscheid: „Es muss unterbunden werden, dass Schüler Messer zur Schule mitbringen“

 

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