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Mutter vor Gericht: Sohn über Jahre zu Hause unterrichtet – Entwicklungsstörung?

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DESSAU-ROSSLAU. Eine Mutter aus Zahna-Elster (Sachsen-Anhalt) steht vor dem Landgericht Dessau-Roßlau, weil sie ihren Sohn über eineinhalb Jahre lang nicht zur Schule geschickt haben soll. Die Frau lehnt die staatliche Schulpflicht grundsätzlich ab und hatte den Jungen stattdessen gemeinsam mit den älteren Brüdern zu Hause unterrichtet – ohne schulische oder pädagogische Ausbildung.

Das Gericht hat zu urteilen. Foto: Shutterstock

Nach einem Bericht des MDR ist die 51-Jährige wegen Verletzung der Erziehungs- und Fürsorgepflicht angeklagt. Bereits im ersten Verfahren wurde sie vom Amtsgericht Wittenberg zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, gegen das Urteil legte sie Berufung ein. Nun prüft das Landgericht unter anderem, ob durch das lange Fehlen des heute 13-jährigen Kindes eine erhebliche Entwicklungsstörung eingetreten ist. Ein unabhängiges Gutachten soll hierzu Aufschluss geben.

Die Frau, gebürtig aus Baden-Württemberg, erklärte vor Gericht, ihr Sohn habe sich zu Hause wohler und motivierter gefühlt. Sie selbst habe keinen Berufsabschluss, sehe sich aber in der Lage, ihrem Kind Bildung zu vermitteln. Auch ihre anderen beiden Kinder hätten frei über den Schulbesuch entscheiden dürfen. Hinweise auf eine Verbindung zur sogenannten Reichsbürgerszene gebe es laut Gericht bislang nicht.

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Bereits während der Corona-Pandemie war der Junge dem Unterricht ferngeblieben. Laut MDR kam es im Zuge der Auseinandersetzung auch zu einem Zwischenfall mit dem Jugendamt: Die Mutter hatte einen Mitarbeiter beleidigt, woraufhin sie in einem separaten Verfahren zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Derzeit besucht der 13-Jährige wieder eine Schule und wird nach den Sommerferien die sechste Klasse einer Sekundarschule besuchen. Wann das Verfahren fortgesetzt wird und wann mit einem Urteil zu rechnen ist, ist laut Gericht noch offen. News4teachers 

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