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CSU-Vorstoß: Kinder sollen vor Gericht kommen können – schon Elfjährige

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MÜNCHEN. In der Union mehren sich die Signale für eine Verschärfung des Umgangs mit kindlicher Gewaltkriminalität. Die CSU drängt darauf, künftig auch strafunmündige Kinder unter 14 Jahren vor Gericht bringen zu können. Grundlage ist eine Beschlussvorlage für eine Klausur der CSU-Bundestagsabgeordneten, über die die Süddeutsche Zeitung berichtet. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte gegenüber News4teachers zuvor schon Interesse an einer Neuregelung angemeldet – vor dem Hintergrund steigender Zahlen von Gewaltdelikten bei Kindern und Jugendlichen.

Neue Klientel? (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Die CSU will bislang strafunmündige Kinder vor Gericht stellen können. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, fordert die CSU die Einführung eines besonderen gerichtlichen Verantwortungsverfahrens für Kinder unter 14 Jahren, die schwere Straftaten begehen. Grundlage ist eine Beschlussvorlage für die Klausur der CSU-Bundestagsabgeordneten im oberbayerischen Kloster Seeon, die der Zeitung vorliegt.

Darin heißt es, der Anstieg der Gewaltkriminalität bei Kindern sei „besorgniserregend“. Immer häufiger würden Minderjährige gezielt als Drogendealer eingesetzt, weil sie strafunmündig seien. Das sei „perfide und eine Untergrabung des Rechtsstaats“. Die CSU spricht von einem Missbrauch strafunmündiger Kinder durch kriminelle Strukturen – und leitet daraus politischen Handlungsbedarf ab. Law and Order beginne mit klaren Regeln für alle. Ziel sei es, „kriminelle Karrieren zu verhindern, bevor sie entstehen“.

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Konkret will die CSU ein gerichtliches Verantwortungsverfahren einführen, das unterhalb der Strafmündigkeitsgrenze greift. In einem Eckpunktepapier, das laut Süddeutscher Zeitung vom CSU-Bundestagsabgeordneten Christian Moser stammt, wird beschrieben, wie ein solches Verfahren aussehen könnte.

„Wenn das alles passiert, dann finde ich, muss man dafür sorgen, dass junge Leute auch unter 14 Jahren Strafe erfahren“

Ausgangspunkt ist die bisherige Rechtslage: Kinder unter 14 Jahren gelten als schuldunfähig und können strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Zwar ermittelt die Polizei auch heute bei schweren Taten, jedoch beschränkt auf die Frage, ob strafmündige Personen beteiligt waren. Das eigentliche Tatgeschehen werde dadurch häufig nicht vollständig aufgeklärt. Die Staatsanwaltschaft wiederum sei durch das Verfahrenshindernis der Strafunmündigkeit vollständig gehindert, Ermittlungen aufzunehmen; laufende Verfahren müssten eingestellt werden. Die Durchsetzung von Konsequenzen liege damit allein bei Eltern und Jugendämtern. Einheitliche Maßstäbe für erzieherische Maßnahmen gebe es nicht.

Das geplante Verantwortungsverfahren soll nach dem CSU-Modell bereits ab einem Alter von elf Jahren greifen. Liege ein Anfangsverdacht vor, solle die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten. Die Erziehungsberechtigten würden über den Tatvorwurf informiert. Vernehmungen des Kindes dürften nur im Beisein der Eltern stattfinden. Zulässig seien alle Ermittlungsmaßnahmen mit Ausnahme der Untersuchungshaft. Polizei und Staatsanwaltschaft sollen das vollständige Tatgeschehen aufklären können.

Das Hauptverfahren dürfte weder ohne das Kind noch ohne die Erziehungsberechtigten stattfinden. Das zuständige Jugendgericht würde anschließend über erzieherische Maßnahmen entscheiden. Leitgedanke sei die Verhinderung weiterer Straftaten und die Wiedereingliederung des Kindes in die Legalität. Möglich seien etwa Weisungen zur Betreuung durch einen Betreuungshelfer, die Teilnahme an sozialen Trainingskursen oder die Verpflichtung, einen Täter-Opfer-Ausgleich anzustreben. Eine Jugendstrafe soll ausdrücklich ausgeschlossen bleiben.

In der Union dürfte der Vorstoß auf Offenheit stoßen. So hatte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul bereits im Dezember gegenüber News4teachers laut über ein Vorziehen der Strafmündigkeitsgrenze nachgedacht. Reul verwies auf zwei Entwicklungen, die ihm besonders Sorgen bereiten. „Erstens, es gibt immer mehr Gewalttaten von jungen Leuten unter 14 Jahren. Zweitens gibt es vermehrt Hinweise darauf, dass sehr wissentlich gesagt wird: ‚Mir kann ja nichts passieren.‘“ Hinzu komme, dass es für viele Jugendliche akzeptabel geworden sei, Normen zu brechen und Regeln zu missachten – verbunden mit der Erfahrung, dass es keine Sanktionen gebe.

Reul sprach sich offen dafür aus, auch über das Strafmündigkeitsalter zu diskutieren, ohne einfache Lösungen zu versprechen. „Wenn das alles passiert, dann finde ich, muss man dafür sorgen, dass junge Leute auch unter 14 Jahren Strafe erfahren. Welche die richtige ist – darüber kann man sehr lange streiten. Da bin ich offen, aber ich finde es nicht verboten, darüber nachzudenken, ob das Strafmündigkeitsalter ein Faktor ist.“ Gleichzeitig betonte er: „Ich glaube nicht, dass die Lösung aller Probleme darin besteht, dass alle Kinder unter 14, die straffällig werden, ins Gefängnis kommen.“ Das sei ja auch nicht zwingend die Konsequenz.

Das Gegenargument mangelnder Reife halte er für widersprüchlich, wenn zugleich gefordert werde, das Wahlalter zu senken. „Und wenn dem so ist, dann können sie auch Verantwortung für das übernehmen, was sie getan haben“, so Reul. Der Innenminister betonte: „Die bisherigen Sanktionen für jugendliche Straftäter unter 14 Jahren sind alle sehr stark pädagogisch orientiert, aber die jungen Leute werden niemals bestraft. Sie bekommen niemals einen Eintrag. Wir können diese Täter zum Beispiel auch beim Verfassungsschutz nicht speichern. Und das Gefährliche daran ist ja nicht nur die eine Tat, sondern noch gefährlicher ist, dass sich daraus weitere Taten entwickeln können und Kinder zu Intensivtätern werden.“

Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag zwar vorgenommen, der gestiegenen Kinder- und Jugendkriminalität entgegenzuwirken. Es sei sowohl für Opfer als auch für Täter wichtig, dass Taten angemessen aufgearbeitet würden. Zudem solle eine Studie zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt in Auftrag gegeben werden, die auch gesetzgeberische Optionen prüft. Eine Festlegung zur Strafmündigkeit enthält der Koalitionsvertrag jedoch nicht.

Hintergrund des Vorstoßes sind auch aktuelle Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik. Demnach stieg die Gewaltkriminalität in Deutschland im Jahr 2024 insgesamt um 1,5 Prozent. Besonders stark fiel der Anstieg bei Minderjährigen aus. Die Zahl der tatverdächtigen Kinder erhöhte sich um 11,3 Prozent auf 13.755, die der Jugendlichen um 3,8 Prozent auf 31.383.

Sozialwissenschaftler mahnt zur Zurückhaltung: „Einfache Lösungen gibt es nicht“

Zur Einordnung der aktuellen Entwicklung liefert eine Studie der Universität zu Köln weitere Hinweise. Die vom nordrhein-westfälischen Innenministerium in Auftrag gegebene Untersuchung „Kinder- und Jugendkriminalität in Nordrhein-Westfalen“, geleitet von dem Soziologen Clemens Kroneberg und in Kooperation mit dem Landeskriminalamt erstellt, kombiniert polizeiliche Daten mit einer Dunkelfeldstudie. Befragt wurden 3.800 Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 9 aus Gelsenkirchen, Herten und Marl (News4teachers berichtete).

Die Ergebnisse zeigen einen deutlichen Anstieg von Gewaltdelikten, vor allem bei jüngeren Jahrgängen. Zwischen 2012 und 2024 nahm die Gewaltkriminalität bei Neuntklässlern um 22 Prozent zu, bei Siebtklässlern sogar um 114 Prozent. Jungen begehen weiterhin häufiger Gewalttaten, der relative Anstieg ist jedoch bei Mädchen stärker. Eigentumsdelikte gingen hingegen leicht zurück.

Als zentrale Ursachen identifizieren die Forscher zunehmende Gewalt in Familien und eine massive psychische Belastung vieler Jugendlicher. Laut Kroneberg stieg der Anteil der Jugendlichen, die schwere Gewalt durch Eltern erlebt haben, seit 2013 um 135 Prozent. Besonders während der Corona-Pandemie habe häusliche Gewalt stark zugenommen. Gleichzeitig berichten viele Jugendliche über Ängste und depressive Symptome, was mit sinkender Selbstkontrolle einhergehe.

Auffällig ist zudem ein Wandel moralischer Normen. Während schwere Gewalt weiterhin kritisch gesehen werde, sei das Pflichtgefühl bei Alltagsregeln wie Hausaufgaben oder Respekt gegenüber Lehrkräften deutlich gesunken. Kroneberg warnt davor, diese Entwicklung zu unterschätzen, weil Regelverstöße im Alltag langfristig auch schwerere Delikte begünstigen könnten. Als Risikofaktor nennt die Studie unter anderem eine intensive Nutzung von Smartphones und sozialen Medien. Klare politische Rezepte lassen sich aus den Ergebnissen nicht ableiten. Kroneberg mahnt zur Zurückhaltung: „Einfache Lösungen gibt es nicht.“ News4teachers 

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