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Socia-Media-Debatte: Verbote sind leicht zu umgehen – warnt Hamburgs Bildungssenatorin

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HAMBURG. Dass der Jugendschutz in sozialen Netzwerken verschärft werden soll, ist in Deutschlands Politik weitgehend Konsens. Hamburgs Bildungssenatorin Ksenija Bekeris warnt allerdings vor scheinbar einfachen Lösungen, die sich in der Praxis als leicht zu umgehen erweisen.

Bitte hier lang (Symbolbild). Foto: Shutterstock

Die Erfahrungen aus Australien, das als erstes Land weltweit eine Altersgrenze für Soziale Medien eingeführt hat, spielen in der aktuellen Debatte über ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Einschränkungen für Jugendliche eine zentrale Rolle. Dort zeigt sich nach Angaben von Hamburgs Bildungssenatorin Ksenija Bekeris bereits, dass technische Verfahren zur Altersverifikation „oft leicht zu umgehen sind“.

Bekeris äußerte sich am Donnerstag in Berlin im Rahmen der Bildungsministerkonferenz (BMK), auf der über zukünftige Regelungen zum Umgang von Schülerinnen und Schülern mit sozialen Medien beraten wurde. Die Senatorin machte deutlich, dass internationale Beispiele wie Australien zwar wichtige Impulse liefern, aber nicht unreflektiert übertragen werden können. „Ein Verbot von Social Media für Jugendliche ist daher nur dann wirkungsvoll, wenn eine zuverlässige Methode zur Altersüberprüfung zur Verfügung steht“, erklärte sie.

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Während Forderungen nach Altersgrenzen oder Verboten vergleichsweise schnell formuliert sind, erweist sich ihre Umsetzung als komplex. Bekeris verweist in diesem Zusammenhang auf geplante Lösungen wie die europäische EUDI-Wallet, über die eine verlässliche Altersprüfung erfolgen soll. Ohne solche Instrumente droht jede Regulierung ins Leere zu laufen – eine Einschätzung, die sich aus den australischen Erfahrungen speist.

Gleichzeitig ordnet die Senatorin die Diskussion in einen größeren internationalen Kontext ein. „Die Diskussion um ein Social-Media-Verbot für Jugendliche wird derzeit nicht nur in Deutschland, sondern auch europa- und weltweit sehr intensiv geführt“, sagte sie. Auf EU-Ebene arbeite eine Expertengruppe im Auftrag der Kommission an einer Studie, deren Veröffentlichung für Ende Juni 2026 geplant ist. Parallel dazu entwickelt in Deutschland eine Bund-Länder-Kommission zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt Handlungsempfehlungen, die ebenfalls im Juni vorliegen sollen.

„Eltern und Schule müssen hier gemeinsam die Kinder im Blick haben, auch ihre psychische und kognitive Entwicklung“

Vor diesem Hintergrund plädiert Bekeris für ein abgestuftes Vorgehen, das Schutz und Teilhabe miteinander verbindet. „Eltern und Schule müssen hier gemeinsam die Kinder im Blick haben, auch ihre psychische und kognitive Entwicklung“, betonte sie. Schule habe die Aufgabe, Eltern dabei zu unterstützen, „einen guten, angemessenen und kritischen Umgang mit Social Media zu entwickeln und umzusetzen“.

Die von ihr skizzierte Linie sieht eine klare Altersdifferenzierung vor. Jüngere Kinder sollen grundsätzlich von sozialen Netzwerken ausgeschlossen werden, während für ältere Jugendliche eingeschränkte und technisch angepasste Nutzungsformen vorgesehen sind. Ziel sei es, manipulative Mechanismen zu begrenzen und suchtähnliche Nutzungsweisen zu verhindern. Dazu zählt Bekeris etwa das Abschalten von Push-Nachrichten, das Unterbinden endlosen Scrollens sowie zeitliche Begrenzungen der Nutzung. Für ältere Jugendliche wiederum sollen algorithmische Empfehlungssysteme nur nach ausdrücklicher Zustimmung aktiviert werden.

Bekeris macht allerdings auch deutlich, dass ein vollständiger Ausschluss digitaler Räume keine tragfähige Lösung ist. „Gleichzeitig ist es wichtig, Jugendlichen auch im digitalen Raum Möglichkeiten zur Entwicklung und Teilhabe zu bieten“, sagte sie. Der Schutz vor negativen Auswirkungen müsse daher mit der Förderung von Medienkompetenz verbunden werden.

Verbote und Altersgrenzen könnten „nur ein Baustein“ sein. Ebenso notwendig sei es, die Plattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen und die Medienkompetenz junger Menschen systematisch zu fördern. Die derzeit laufenden Beratungen auf Bundes- und EU-Ebene sollen nach ihrer Einschätzung die Grundlage für eine solche umfassendere Strategie liefern. „Allerdings muss eine entsprechende Gesetzgebung auf EU-Ebene oder – falls möglich – auf Ebene der Nationalstaaten erfolgen, da die Bundesländer hier keine Zuständigkeit haben“, erklärte sie. News4teachers 

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