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Bei früherem Abflug droht Ärger: Immer mehr Eltern müssen Bußgeld zahlen

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BREMEN. Kurz vor Beginn der Sommerferien erinnern Schulbehörden in mehreren Bundesländern Eltern daran, dass die Schulpflicht auch unmittelbar vor und nach den Ferien uneingeschränkt gilt. Hintergrund sind immer wieder Fälle, in denen Familien ihre Kinder wegen günstigerer Flugpreise, voller Autobahnen oder organisatorischer Schwierigkeiten früher aus dem Unterricht nehmen oder erst verspätet zurückkehren lassen. Die Behörden reagieren zunehmend konsequent und leiten Bußgeldverfahren ein. Der Appell richtet sich deshalb nicht nur an Reisende – sondern an alle Eltern schulpflichtiger Kinder.

Pauschalreisen außerhalb der Schulferien (oft sogar nur wenige Tage) sind wesentlich billiger als innerhalb – eine Verlockung für Familien (Symbolbild). Foto: Shutterstock

Mit dem Beginn der Sommerferien flammt die Diskussion jedes Jahr aufs Neue auf. Während die Ferienzeiten der Länder gestaffelt sind, steigen in den ersten Ferientagen regelmäßig die Preise für Flüge und Urlaubsunterkünfte. Gleichzeitig sorgen volle Autobahnen und überlastete Bahnhöfe für zusätzlichen Druck bei der Reiseplanung. Manche Familien ziehen deshalb in Erwägung, bereits vor dem letzten Schultag aufzubrechen oder erst einige Tage nach Unterrichtsbeginn zurückzukehren. Die Schulgesetze der Länder setzen dem jedoch enge Grenzen.

Aktuell haben die Bildungsbehörden in Bremen und Niedersachsen ihre Warnungen noch einmal bekräftigt. Die Bremer Bildungsbehörde erklärte unter der Überschrift „Keine Ausnahmen bei Ferienverlängerung – Schulpflicht im Fokus“, unentschuldigtes Fehlen stelle einen Verstoß gegen die Schulpflicht dar und könne ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich ziehen. Auch das niedersächsische Kultusministerium verweist darauf, dass die Schulpflicht verfassungsrechtlich verankert sei. Wer seine Kinder ohne Genehmigung dem Unterricht fernbleiben lasse, begehe eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden könne.

„Die Einhaltung der Schulpflicht ist keine Formsache, sondern Voraussetzung für erfolgreiches Lernen und gleiche Bildungschancen“

„Uns ist bewusst, dass Familien bei der Urlaubsplanung manchmal vor besonderen Herausforderungen stehen – etwa, wenn Ferienzeiten in verschiedenen Bundesländern kaum zusammenpassen oder Angehörige im Ausland leben“, erklärte Bremens Bildungssenator Mark Rackles (SPD). „Die Einhaltung der Schulpflicht ist aber keine Formsache, sondern Voraussetzung für erfolgreiches Lernen und gleiche Bildungschancen.“

An der grundsätzlichen Rechtslage ändert das nach Angaben der Behörden nichts. Ein vorzeitiger Ferienbeginn oder eine Verlängerung der Ferien werde grundsätzlich nicht genehmigt. Beurlaubungen seien nur in besonders begründeten Ausnahmefällen nach einer Einzelfallprüfung möglich. Dafür müssten Eltern geeignete Nachweise vorlegen.

Als mögliche Ausnahmegründe nennen die Behörden etwa Erkrankungen oder wichtige familiäre Ereignisse wie Hochzeiten oder Beerdigungen. Dagegen gelten günstigere Flugpreise, der Wunsch nach längeren Ferien, die Vermeidung von Staus oder hohe Reisekosten ausdrücklich nicht als ausreichende Begründung. Auch Flugverspätungen oder Autopannen rechtfertigen nach Angaben der Bremer Schulbehörde in aller Regel keine nachträgliche Verlängerung der Ferien.

Dass Verstöße tatsächlich verfolgt werden, zeigt ein Fall aus Bremen. Dort verlängerte eine Mutter die Ferien ihrer Kinder um zwei Wochen. Nach ihren Angaben hatte sie die Rückreise kurzfristig organisieren wollen, jedoch keine rechtzeitigen und bezahlbaren Flüge mehr gefunden. Die Schulbehörde wertete dies als Folge privater Reiseplanung und leitete ein Bußgeldverfahren ein. Nach einem Einspruch bestätigte ein Gericht die Entscheidung der Behörde.

Wie hoch Bußgelder ausfallen können, regeln die Schulgesetze der Länder. In Niedersachsen und Bremen sind Geldbußen von bis zu 1.000 Euro möglich. Die konkrete Höhe richtet sich jeweils nach den Umständen des Einzelfalls.

Nach Angaben der Bremer Bildungsbehörde nimmt die Zahl der Verfahren wegen Verstößen gegen die Schulpflicht zu. Wurden im Schuljahr 2021/22 noch 64 Verfahren registriert, waren es im laufenden Schuljahr 2025/26 bereits 201. Dabei handelt es sich nach Behördenangaben noch um einen vorläufigen Stand, weil Verstöße bis zu sechs Monate nachträglich verfolgt werden können. Niedersachsen führt nach Angaben des Kultusministeriums hingegen keine landesweite Statistik über entsprechende Ordnungswidrigkeiten.

„In Ausnahmefällen erhalten wir auch direkt vom Zoll am Flughafen die Anzeigen, wenn dort Familien mit schulpflichtigen Kindern auffallen“

Um Verstöße aufzudecken, setzt Bremen auch auf Kontrollen. In Abstimmung mit dem Innenressort sollen in den Wochen vor und nach den Ferien stichprobenartige Kontrollen insbesondere an Bahnhöfen und am Flughafen stattfinden. Familien, die eine genehmigte Beurlaubung erhalten haben, müssen diese bei Reisen mitführen.

Die Bundespolizei in Niedersachsen betont dagegen, die Kontrolle der Schulpflicht gehöre grundsätzlich nicht zu ihren Aufgaben. Ergibt sich bei einer Kontrolle jedoch ein Anfangsverdacht für eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, können die entsprechenden Daten an die zuständigen Behörden übermittelt werden.

Auch kommunale Schulträger kontrollieren Reisende in der Regel nicht selbst. Die Region Hannover teilte mit, sie führe „erst recht nicht punktuell an speziellen Tagen“ Kontrollen durch. Kenntnis von unerlaubten Ferienverlängerungen erhalte sie meist erst, wenn Schulen entsprechende Verstöße meldeten. „In Ausnahmefällen erhalten wir auch direkt vom Zoll am Flughafen die Anzeigen, wenn dort Familien mit schulpflichtigen Kindern auffallen“, erläuterte eine Sprecherin.

Für Familien bedeutet das: Die Versuchung, wegen günstigerer Reisepreise oder einer entspannteren Anreise einige Tage früher in den Urlaub zu starten, mag groß sein. Rechtlich bleibt der Spielraum jedoch eng. Die Schulpflicht endet erst mit dem letzten Unterrichtstag – und beginnt unmittelbar nach den Ferien wieder. Wer davon ohne Genehmigung abweicht, muss damit rechnen, dass die Reise nicht nur teurer wird als geplant, sondern im Nachhinein auch ein Bußgeld nach sich zieht. News4teachers / mit Material der dpa

Todesfall vorgetäuscht – um früher in die Ferien fliegen zu können

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27 Kommentare
S.B.
1 Tag zuvor

Die Bußgelder sollten mindestens bei 5000 EUR liegen.

Mir
2 Stunden zuvor
Antwortet  S.B.

Warum?

Rüdiger Vehrenkamp
1 Tag zuvor

Es ist jedes Jahr dieselbe Diskussion. Leider verstehen, auch bei unserem Klientel in der Betreuung, viele Eltern nicht, was so schlimm daran ist, das Kind ein paar Tage vorher aus der Schule zu nehmen, da angeblich nur noch Filme geschaut und Spiele gespielt werden (was oft nicht der Wahrheit entspricht).

Ich finde das paradox, denn zum einen sollten sechs Wochen Ferien wirklich genug sein, zum anderen gibt es eine Schulpflicht – in den letzten Tagen vor den Ferien findet oft sehr viel soziales Lernen statt. Einige Lehrkräfte nutzen die Zeit, um eventuelle Lücken zu schließen, selbst wenn dies nicht mehr benotet wird. Das „nichts mehr gemacht wird“, ist einfach nicht richtig.

Viele Lehrer sind gleichzeitig Eltern – was wäre wohl los, wenn die sich auch ein paar Tage vor den Ferien schon diese Auszeit gönnen?

Ist man zu tolerant mit den Schwänzern vor den Ferien, führt das langfristig dazu, dass man sein Kind wohl immer früher aus der Schule nimmt. Warum nach Notenschluss noch hingehen? Ergo: Saftige Bußgelder sind angemessen.

JoFranc
4 Stunden zuvor
Antwortet  Redaktion

Hm. Die Voraussetzungen dafür haben es laut Artikel in sich: Ein Fünftel mehr Lehrer, im selben Zuge Aufwertung des Lehrerberufs wegen Lehrermangels usw. und im Endeffekt natürlich eine komplette Umstellung der Lern- und Unterrichtskultur.
Vielleicht wäre es schön und über andere Lösungen nachzudenken ist natürlich nie absurd. Aber im Endeffekt scheitert es erfahrungsgemäß an der Ökonomie. So viel Geld ist Bildung der Politik nicht wert. Und das wiederum ist nur ein Spiegel dessen, was Bildung der Gesellschaft wert ist. Leider zu wenig.

Rüdiger Vehrenkamp
1 Stunde zuvor
Antwortet  Redaktion

Ich kann das mit diesem „Bedürfnisse berücksichtigen“ (siehe verlinkten Artikel) bald nicht mehr hören/lesen. Immer soll von jedem Individuum jedwedes Bedürfnis berücksichtigt und befriedigt werden. Bloß keine Regeln und Anpassung mehr. Das macht unterm Strich circa 83.000.000 Bedürfnisse alleine in Deutschland, denen sich Gesellschaft und System unterordnen sollen. Sorry, aber so funktioniert das nicht. Regeln entstehen am Ende aus Konflikt und Konsens, sie sind unser gemeinsamer Nenner. Natürlich kann man über neue Lösungen nachdenken – aber die sind derzeit nicht vorhanden. Und wer sich nicht an gängige Regeln hält, wird bestraft. So einfach. Aber statt sich an Regeln zu halten oder halten zu wollen, posaune ich lieber mein gerade aktuelles Bedürfnis heraus und verlange andere Lösungen. Toll.

Vielleicht hab ich als Fußgänger keine Lust bei einer roten Ampel zu warten. Mein individuelles Bedürfnis wäre es, die Straße JETZT zu überqueren. Braucht es da also Fußgängerbrücken an jeder Ampel? Oder muss ich halt mal warten… Ich bin für letzteres.

Rüdiger Vehrenkamp
1 Stunde zuvor
Antwortet  Redaktion

Hinterfragen darf man. Derzeit setzen sich Eltern aber darüber hinweg – ohne zu hinterfragen.

Wenn kein Auto kommt, laufe ich auch mal bei rot rüber. Aber werde ich dabei erwischt, wird ein Bußgeld fällig. Qed.

Walhai
1 Stunde zuvor

Unten gibt eine Lehrerin zu, sie meldet ihr Kind auch krank, wenn sie meint, es braucht jetzt mal eine Pause.

Fridolin
14 Stunden zuvor

Das Pochen auf Einhaltung der Schulpflicht finde ich grundsätzlich richtig.

Allerdings ist die Schule selbst Teil des Problems, denn unmittelbar vor den Ferien machen viele Lehrer keinen „normalen“ Unterricht mehr. Da finden Ausflüge statt, da werden Filme geschaut, da werden Spiele gespielt… Es werden keine Leistungskontrollen mehr durchgeführt, es gibt keine Noten mehr. So sagen sich Eltern, da schade es nicht, wenn das Kind 1-2 Tage früher verreist.

Hintergrund für die Lehrer ist wiederum, dass es den inoffiziellen „Notenstopp“ gibt, damit man Zeit hat, die Zeugnisse zu schreiben. Das ist je nach Schule 2-4 Wochen vorher. Und man musste die Lehrbücher abgeben, hat also keine mehr, mit denen man arbeiten könnte, müsste nun alles selbst erstellen und kopieren (soll man aber nicht, weil insgesamt so teuer).

Andererseits habe ich bei allen möglichen „Gelegenheiten“ falsche Krankmeldungen seitens der Eltern. Weil das Kind nicht an den Bundesjugendspielen teilnehmen will oder am Wandertag zum Kletterpark oder oder oder… Wo bleibt da das Eingreifen des Staates zur Durchsetzung der Schulpflicht? Die Schule? Wenn es eine Krankmeldung gibt, müssen wir das im Normalfall akzeptieren.

Der Staat, die Bildungspolitiker, haben es den Eltern leicht gemacht, indem sie selbst Entschuldigungen schreiben dürfen bei Krankheit. Ein ärztliches Attest ist im Normalfall keine Pflicht. Diese Krankschreibungen zu überprüfen, ist an strenge Auflagen geknüpft. Würde der Staat das wieder umkehren (Krankmeldung immer nur mit ärztlicher Bescheinigung), wäre das schon mal eine Hürde mehr (ja, das wiederum kaum bei Möglichkeit einer telefonischen Krankmeldung beim „Arzt des Vertrauens“).

Und was machen wir mit Kollegen, die sich vor oder nach langen Wochenenden falsch krankmelden? Oder Krankheit vorschieben, um etwas anderes zu erledigen? Soll es ja auch geben.

Also das Absurde ist wieder: Der Staat schafft Bedingungen (Krankmeldung durch Eltern, telefonische Krankmeldung, Karenztage etc.), die zu Zuständen führen, die er dann mit anderen Mitteln zu „bekämpfen“ versucht. Ändere doch die Bedingungen!

Tannenzapfen
11 Stunden zuvor
Antwortet  Redaktion

Aber es wird doch kontrolliert, nämlich an den Flughäfen. Also wollen Sie diese Kontrolle nicht?

Das muss man sich halt überlegen. Vertrauen oder Kontrolle? Wenn man vertraut und es wird ausgenutzt, was immer passiert, darf man sich dann darüber beklagen?

Wir hatten eine Sekretärin, die Geld unterschlagen hat. Das konnte nur passieren, weil die Kontrolle der Quittungen auf Vertrauensbasis erfolgte („Unterschreib mal hier!“). Mehr und genauere Kontrolle, was da unterschrieben werden sollte, hätte es verhindert. Super-Kontrollstaat?

Walhai
1 Stunde zuvor
Antwortet  Tannenzapfen

In der Coronazeit hieß es auch, der Staat solle helfen ohne viel Bürokratie und Kontrolle. Unkonventionell nennt man das dann.

Wie viel wurde da betrogen?!? Wie viele ergaunerten sich zu Unrecht Finanzhilfen?!? Wie viele mussten zurückzahlen. Ohne Kontrolle hätte wohl niemand zurückzahlen müssen. Kontrollstaat???

Alese20
13 Stunden zuvor
Antwortet  Fridolin

In diesem Land sind nun mal alle so konditioniert, dass das Wichtigste die Noten sind. Sobald diese feststehen, wird natürlich die Sinnfrage der Teilnahme an der restlichen Zeit gestellt. Wir haben ja immerhin die falsche Zielsetzung: möglichst gutes Zeugnis. Wenn das Ziel wäre, möglich viel zu lernen oder zu verstehen, sähe das vielleicht anders aus.

Im Übrigen halte ich es für durchaus sinnhaft, dass Eltern krank melden können. Wenn ich als Mutter sehe, dass mein Kind mal einen Tag Pause braucht oder der Wandertag eher stresst als gut tut, würde ich tatsächlich auch wohl abwägend krank melden. Das ist mein gutes Recht und ich kenne mein Kind besser, als die LuL Schlimm genug, dass ich verpflichtet bin, mein Kind in eine Schulumgebung zu schicken, das es nachweislich krank macht, da sollten wenigstens Krankmeldungen möglich bleiben.

Fridolin
6 Stunden zuvor
Antwortet  Alese20

„Wenn ich als Mutter sehe, dass mein Kind mal einen Tag Pause braucht oder der Wandertag eher stresst als gut tut, würde ich tatsächlich auch wohl abwägend krank melden. Das ist mein gutes Recht…“

Nein, so ein Recht haben Sie nicht. Und Sie bestätigen gerade am eigenen Beispiel falsche Krankmeldungen.

Die Wirtschaft diskutiert immer wieder die Abschaffung der sogenannten Karenztage wegen falscher Krankmeldungen (Blaumachen). Finden Sie das auch „gutes Recht“ des Arbeitnehmers, weil er mal einen Tag Pause braucht oder der kommende Arbeitstag mehr stresst als gut wäre?

Wie gesagt, so ein Recht haben Sie nicht und zerstören damit die Solidargemeinschaft, die jene finanziert, die krank sind, und für sie mitarbeitet, weil es einen ja auch mal selbst treffen kann. Dass man sich nur eine Pause gönnt, bringen Sie da gerade Ihrem Kind bei.

Alese20
3 Stunden zuvor
Antwortet  Fridolin

Was meinen Sie wohl, was ich mit „wohl abwägend“ gemeint habe. Wenn ich sehe, dass es meinem Kind nicht gut geht und dazu zählt für mich auch mentale Gesundheit, dann mache ich das ohne schlechtes Gewissen. Das hat nichts mit blau machen zu tun. Es geht auch nicht darum, dass mein Kind rumjammert oder was fingiert, sondern wenn ich über Tage sehe, dass es immer mehr am Stock geht, dann schlage ich an Tagen, wo nicht viel ansteht, einen Ruhetag vor. Wie gesagt, die Eltern kennen ihre Kinder besser, als LuL und es gibt welche, die über ihre Kraft agieren. Da muss man ihnen auch mal helfen, damit sie lernen auf ihren Körper zu hören.

Das kann man auch nicht mit einem Arbeitsplatz vergleichen. SuS bekommen schließlich keinen Lohn.

Walhai
1 Stunde zuvor
Antwortet  Alese20

Sie sind so jemand, der das Vertrauen der Schule gegenüber Krankmeldungen schamlos ausnutzt.

Sie können dann auch nichts dagegen sagen, wenn Eltern ihre Kinder 2 Tage vor den Ferien krankmelden, um schon abzureisen. Das Kind ist dann wohl abwägend schon ferienreif.

Rüdiger Vehrenkamp
1 Stunde zuvor
Antwortet  Alese20

Nein, aber Lücken in den Fächern. Am Anfang, in Grundschule und Klasse 5/6, sind es ein oder zwei Tage, die das Kind dann für seine Pause nutzt. Das wird sich, dank Support der Eltern, über die Jahre hinweg steigern. Wir haben Jugendliche in unserer Betreuung, die in den Klassen 9 und 10 die 30-Tage-Marke an Fehltagen sprengen, weil man „sich eben nicht wohl gefühlt hat“. Das entspricht sechs Schulwochen, in denen man morgens den Hintern nicht mehr hochbekommen hat. Das schlägt sich wiederum in den Noten wieder und wird von Schulen oft mit einer Attestpflicht belegt. Wir sprechen hier nicht von längeren Krankheiten, sondern von systematischem Schwänzen – hier mal ein Tag, da mal ein Tag…

Ist die Büchse der Pandorra geöffnet, kriegen sie diese erfahrungsgemäß schlecht wieder zu.

Katinka
2 Stunden zuvor
Antwortet  Alese20

Wenn ich als Mutter sehe, dass mein Kind eine Pause braucht, wird mal das Handy weggelegt oder der Alltag um die Schule herum entzerrt. Ich wüsste auch nicht, dass man ein „Recht“ darauf hat, sein Kind krank zu melden, wenn es nicht krank ist. Wenn das Kind grundsätzlich überfordert ist und deshalb oft krank wird, muss man sich auch mal überlegen, ob es den Anforderungen der jeweiligen Schulart gewachsen ist und wenn nicht, wo die Gründe liegen könnten und was man tun könnte. Mit Pseudo-Krankmeldungen (der Stoff muss ja dennoch nachgeholt werden) wird höchstens das Symptom bekämpft, aber nicht die möglicherweise zugrundeliegende Ursache.

Fräulein Rottenmeier
12 Stunden zuvor
Antwortet  Fridolin

Ich finde, wir haben genug Schulpflichtüberwachung und richtig angewendet, kann es durchaus seine Wirkung haben…..
Es braucht keine Attestpflicht vor den Ferien, wenn Eltern ihr erkranktes Kind entweder persönlich oder von einem Festnetztelefon aus entschuldigen.
Bußgelder kann die Schule bei unentschuldigtem Fehlen beantragen und das sollte sie auch tun. Das kann auch sehr heilsam sein….ist ganz schön teuer vor und nach den Ferien (ca. 400 € je Erziehungsberechtigtem). Auch unterjährig bei vielen Fehlzeiten kann sich sowas hübsch summieren.

Es braucht also keinen Überwachungsstaat (grundgütiger)…..

Und Kollegen, die sich krankmelden? Ja, das werden wir wohl hinnehmen müssen…..wir werden wohl niemanden unterstellen wollen, dass er aus purer Unlust fehlt……

Fridolin
6 Stunden zuvor

Aber, wie Alese20, schrieb, um mal eine Pause zu haben. Brauche ich aktuell gerade auch: wegen der Zeugnisse und wegen der Hitze. Na dann…

Walhai
1 Stunde zuvor
Antwortet  Fridolin

Die Zeugnisse schreibt und die Vertretung für Sie macht dann die Kollegin Rottenmeier. Die macht das gerne.

Fräulein Rottenmeier
1 Stunde zuvor
Antwortet  Walhai

Das ist nicht die Aufgabe von Fräulein Rottenmeier….der Chef geht auch nicht ans Band…..verstehen Sie, oder?

Fräulein Rottenmeier
1 Stunde zuvor
Antwortet  Walhai

Ist despektierlich, aber meine Aufgabe als SL ist es nicht, irgendwo in die Vertretung zu springen…..

Fräulein Rottenmeier
1 Stunde zuvor
Antwortet  Fridolin

Und dann melden Sie sich krank? Und reden nicht mit Ihrer SL? Tja

JoFranc
4 Stunden zuvor
Antwortet  Fridolin

Dass gegen Schuljahresende teilweise nur noch Betreuung statt Unterricht stattfindet, halte ich für ein Problem – und zwar ein klassisches Henne-Ei-Problem. Die für funktionierenden Unterricht notwendige Motivation aufrechtzuerhalten – leider reicht intrinsische oft nicht – ist extrem schwierig, wenn Schülern nach dem sogenannten „Notenschluss“, der oft viel zu früh ist, alles egal ist, wenn Kollegen nur noch Filme schauen, wenn in Klassenräumen über 30 Grad herrschen, wenn die Wochen durch Exkursionen und Sonderveranstaltungen regelrecht zerstückelt sind und wenn man nebenbei nach dem Zeugnisnoten-Konferenzen-Elterngespräche-Endspurt auch als Lehrkraft komplett erledigt ist.

Insofern kann ich das Argument von Eltern verstehen, die sagen, da fände ja ohnehin kein Unterricht mehr statt. Ich sehe nur das Problem, dass sich das ausweiten könnte. Wenn die letzte Unterrichtswoche auch offiziell für die Tonne ist, ist die vorletzte Unterrichtswoche die letzte Unterrichtswoche und die Gefahr steigt, dass dann in dieser Woche auch nichts mehr passiert. Und so weiter.

Fridolin
3 Stunden zuvor
Antwortet  JoFranc

Volle Zustimmung. Und diese Tendenz ist ja bereits da. Die vorletzte Woche ist auch schon eine letzte Woche vor der letzten Woche. Also einen Gang runterschalten. (?)

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