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Trotz Mobbing-Vorwürfen: Gericht verpflichtet Schülerinnen zur Teilnahme an Klassenfahrt

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HAMBURG. Gehört eine Klassenfahrt zur Schulpflicht – auch dann, wenn Schülerinnen sich in ihrer Klasse ausgegrenzt und gemobbt fühlen? Das Verwaltungsgericht Hamburg hat diese Frage in einem Eilverfahren grundsätzlich bejaht und den Antrag eines Vaters abgelehnt, dessen zwei Töchter nicht an einer fünftägigen Klassenreise teilnehmen sollten. Für eine Befreiung müsse ein wichtiger Grund vorliegen. Die von der Familie geschilderten Ausgrenzungen und Übergriffe genügten dem Gericht dafür in diesem Fall nicht – obwohl es ausdrücklich einräumt, dass es in der Klasse eine „Mobbing-Problematik“ gegeben haben könnte.

Das Gericht hat gesprochen. Foto: Shutterstock

Die Hamburger Schulbehörde hatte dem Vater aufgegeben, dafür zu sorgen, dass seine beiden Töchter an der Klassenreise ihrer zehnten Klasse vom 7. bis 11. September teilnehmen. Sollten die Mädchen wegen Krankheit fehlen, verlangte die Behörde ein schulärztliches Attest. Andernfalls drohte ein Zwangsgeld von 500 Euro.

Der Vater wehrte sich dagegen. Er verwies auf eine „massive Mobbing-Situation im Unterrichtsalltag und die daraus resultierenden psychischen Belastungen für die Kinder“. Er legte Widerspruch ein und zog vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Hamburg lehnte seinen Eilantrag mit Beschluss vom 4. September 2026 ab (Az. 5 E 5283/26), wie beck-aktuell berichtet.

Dabei stellte das Gericht zunächst klar: Schulpflicht beschränkt sich nicht auf den regulären Unterricht. Schülerinnen und Schüler müssen auch an verpflichtenden Schulveranstaltungen teilnehmen. Welche Veranstaltungen dazu gehören, entscheidet grundsätzlich die Schule. Der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag und das Elternrecht seien insoweit gleichrangig. „Welche schulische Veranstaltung im Einzelnen Pflicht ist, das bestimmt in Erfüllung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags […] die Schule und nicht das Elternhaus“, heißt es in dem Beschluss.

Eine Befreiung ist zwar möglich, dafür verlangt das Hamburgische Schulgesetz jedoch einen „wichtigen Grund“. Genau den sah das Gericht hier nicht ausreichend belegt.

Eine der beiden Schülerinnen hatte berichtet, sie werde von ihrer Klasse „komplett ausgeschlossen“. Ein Junge mobbe sie; Klassenlehrerin und Sozialarbeiter ignorierten dies nach ihrer Darstellung. Die zweite Tochter berichtete ebenfalls von Ausgrenzung und Beleidigungen. Zudem habe es Vandalismus und Brandstiftung gegeben. Bei beiden Schülerinnen besteht laut Gericht sonderpädagogischer Förderbedarf – bei einer im Bereich Lernen, bei der anderen im Bereich geistige Entwicklung.

Die Familie hatte bereits Ende März die Befreiung von der Klassenfahrt beantragt. Der zuständige Abteilungsleiter lehnte dies ab, bot aber an, gemeinsam zu klären, unter welchen Bedingungen die beiden Schülerinnen teilnehmen könnten.

Die Schwierigkeiten der Mädchen ließen sich nach Auffassung des Gerichts nicht allein dadurch lösen, dass sie von der gemeinsamen Fahrt ausgeschlossen würden. Klassenfahrten hätten eine „ganz besondere pädagogische Bedeutung“. Gerade für Schülerinnen mit Förderbedarf könne eine solche Fahrt Selbstständigkeit fördern und neue Perspektiven eröffnen.

„Eine Teilnahme könnte grundsätzlich eine bessere Integration in die Klassengemeinschaft bewirken“

Auch eine ernstliche Bedrohung der Sicherheit der Mädchen sah das Verwaltungsgericht nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht. Selbst wenn es in der Vergangenheit vereinzelt insbesondere zu verbalen Übergriffen gekommen sei, sei eine solche Gefährdung nicht ausreichend erkennbar. Das Gericht räumt allerdings ein: „Es mag eine Mobbing-Problematik in der Klasse aufgetreten sein.“ Nicht ersichtlich sei jedoch, dass die Schule nicht willens oder nicht in der Lage wäre, die Schülerinnen zu schützen und Schwierigkeiten anzugehen.

Nach Darstellung von beck-aktuell hielt das Gericht deshalb auch den behördlichen Zwang zur Teilnahme für verhältnismäßig. Die Schule dürfe von den Eltern verlangen, die Schulpflicht ihrer Kinder durchzusetzen. Auch die Attestpflicht und das angedrohte Zwangsgeld von 500 Euro beanstandete das Verwaltungsgericht nicht.

Der Beschluss bedeutet allerdings nicht, dass Mobbing grundsätzlich kein Grund sein kann, eine Schülerin oder einen Schüler von einer Klassenfahrt zu befreien. Entschieden wurde über den konkreten Fall – und lediglich im Eilverfahren nach summarischer Prüfung. Ausschlaggebend war, dass das Gericht keine hinreichend konkrete Gefährdung erkennen konnte und davon ausging, dass die Schule Schutz gewährleisten und auf die Probleme reagieren könne.

Damit weist die Entscheidung der Schule zugleich Verantwortung zu: Die Teilnahmepflicht lässt sich in diesem Fall gerade damit rechtfertigen, dass die Schule bereit und nach vorläufiger Einschätzung auch in der Lage ist, die betroffenen Schülerinnen zu schützen und zu integrieren. Ein Rückzug aus der Klassengemeinschaft erschien dem Gericht dagegen nicht als geeignete Lösung: „Eine Teilnahme könnte grundsätzlich eine bessere Integration in die Klassengemeinschaft bewirken.“ News4teachers 

 

Hier geht es zu allen Beiträgen des News4teachers-Themenmonats „Klassenfahrten und Außerschulische Lernorte“. 

 

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24 COMMENTS

  1. Und als „wichtiger Grund“ gilt dann die Angst von Eltern um die Jungfräulichkeit ihrer Tochter?
    Früher galt: Wenn ein Kind nicht mit auf die Klassenfahrt will, muss es in dieser Zeit in eine Parallelklasse gehen. Damit ist der Schulpflicht doch auch Genüge getan. Einfach Ferien machen geht nicht.

    Nebenbei: Wenn das mit dem Mobbing durch einen Mitschüler stimmt, dann sollte man lieber diesen von der Klassenfahrt ausschließen, damit er sich das Mobbing abgewöhnt.

  2. Ich finde es unglaublich, wie ein Gericht über die Gefährdung der psychischen Gesundheit im Falle von Mobbing urteilen und verpflichten kann. Gerade in unserer Gesellschaft, wo Schulen aus Prestige-Gründen Mobbing immer noch verneinen und an ihrer Instutition öffentlich grundsätzlich ausschließen „Bei uns an der XYZ-Schule gibt es kein Mobbing!“ und es in den meisten Fällen zur klassischen Opfer-Täter-Umkehr führt. Mehrfach im eigenen familiären Umfeld erlebt!

    • Das liegt allerdings eher daran, dass der Begriff Mobbing inflationär für jede Art von kurzzeitigem Streit verwendet wird. es gibt zwar keine Schule ohne echtes Mobbing, aber Mobbing kommt weit seltener vor, als es sich von manchen Eltern eingeredet wird.

      • Wie kommen Sie darauf?
        Mobbing ist in Deutschland und weltweit ein ernstes Problem und hat weitreichende Konsequenzen für die betroffenen Personen. Nach Daten der OECD, die im Rahmen der PISA-Studie 2022 erhoben wurden sind in Deutschland 7% aller 15-jährigen SchülerInnen sehr häufigem Mobbing ausgesetzt. 12% werden mindestens mehrmals im Monat durch MitschülerInnen gemoppt. Es wird eher inflationär gemobbt. Und es wird zudem von Schulbeteiligten häufig nicht ernst genommen.

    • Es ist doch fraglich, ob das Nicht-Mitfahren für das Kind besser gewesen wäre. Wenn ein Kind nicht mit auf eine Klassenfahrt fährt, besteht die Gefahr, dass es noch mehr zum Außenseiter wird und das Mobbing in der Schule sich verstärkt.

      Und wer sollte Ihrer Meinung denn entscheiden, wenn es nicht Gerichte tun? Gerichte sind genau für diese Aufgabe da. Und als Lehrkraft weiß man auch, dass Eltern nicht immer die besten Entscheidungen für ihre Kinder treffen und ihre Kinder auch nicht in allen Aspekten besser kennen als die unterrichtenden Lehrkräfte.

      Ich würde gerne noch lesen, wie die Klassenfahrt verlaufen ist. Aber darüber wird man wegen Datenschutzes ( zu Recht) nie etwas erfahren.

    • Ich finde es hingegen ziemlich unglaublich, wie man die Entscheidung eines Gerichts oder auch einer Schule dermaßen kritisieren kann, ohne wirkliche Einzelheiten zu kennen.
      Das ist genauso, als wenn jemand meinen Unterricht kritisiert, weil sie von der Freundin ihrer Cousine gehört hat, dass ich dieses oder jenes im Unterricht mache.

  3. Also bei uns in Hessen unterschreiben die Eltern die Teilnahme. Oder sie tun das nicht. Es fahren bei uns teilweise nur halbe Klassen. Laut Schulamt ist das absolut ok so. Mahct uns Lehrern das Leben allerdings nicht einfacher

    • Ist in NRW im Grunde ähnlich. Da man, wenn es hart auf hart kommt, die Eltern nicht zwingen kann die Fahrt zu zahlen, müsste das sonst die Schule übernehmen.

    • In Niedersachsen kann keine einzige L e h r k r a f t überhaupt dazu verpflichtet werden, überhaupt auf eine mehrtägige Klassenfahrt zu gehen. Ist eine freiwillige Leistung.

  4. Gerade für Schülerinnen mit Förderbedarf könne eine solche Fahrt Selbstständigkeit fördern und neue Perspektiven eröffnen. […] Eine Teilnahme könnte grundsätzlich eine bessere Integration in die Klassengemeinschaft bewirken.

    Und was ist, wenn nicht? In der Grundschule würde ich das aufgrund des jüngeren Alters noch als plausibel annehmen. Aber in der Klasse 10, wenn anzunehmen ist, dass die gesamte Klasse am Schuljahresende, also in ungefähr zehn Monaten, ihrer Wege gehen wird und schon seit Jahren als Klasse zusammen sind, halte ich eine bessere Integration für eine sehr optimistische Annahme. Die Rangliste ist da schon längst ausgefochten.

    Hatten die beiden Mädchen Anspruch auf eine Inklusionshilfe? Auf die könnte man als Elternteil bestehen. Da die auch bezahlt werden müssten, könnte eine Teilnahme deshalb vermieden werden können.

    • Die Affäre widerlegt auch das Gesäusel von der Klassengemeinschaft, die oft genug nur eine Hackordnung ist. Und der wundersame Effekt einer Klassenfahrt entspricht wohl mehr Wunschvorstellungen als der Realität, gerade in unseren extrem heterogenen Schulklassen. Alle beklagen einen so genannten „Bildungsdarwinismus“, aber wieso gibt es den auf Klassenfahrten plötzlich nicht mehr? Die körperlich Stärkeren werden mit dem Faustrecht herrschen, was sonst? Erst in der Oberstufe kann man davon ausgehen, dass das verschwindet. Dann machen Klassenfahrten mehr Sinn.

      • Neue Info: Klassenfahrten sind Arbeit, Klassenlehrer sowieso, und zwar sehr anstrengende. Man kann nicht alles verhindern, man kann keine glückliche heile Welt in der Klasse schaffen, dafür ist die Realität zu weit davon entfernt. Grenzen definieren und Grundregeln von Respekt und Rücksichtnahme vermitteln ist aber nicht unrealistisch, auch in heterogenen Klassen, auch gegenüber Förderschülern. Faustrecht auf der Klassenfahrt 10? Da muss schon ziemlich viel falsch laufen und wenn, dann bleiben diese ‚Fälle‘ entweder zuhause oder sind schnell wieder dort. Den Wundereffekt kann man nicht erwarten, aber bisher kamen alle Klassen mit mehr Toleranz untereinander zurück.

        • Ihr Wort in Gottes Ohr, aber was steht denn immer in den Brandbriefen? Das geht schon in Richtung Faustrecht. Und die Lehrer sehen ja gar nicht alles, vieles bleibt im Verborgenen, und petzen ist (angeblich) verboten. Das sind ideale Bedingungen für Mobbing, immer von Stärkeren gegen Schwächere oder einer Clique gegen einzelne. Das gilt auch für Internate (die sind sozusagen permanent auf Klassenfahrt).

  5. Im Normalfall wird das Kind dann halt zum Arzt gehen und die Woche krankgeschrieben. Die Reiserücktrittkostenversicherung zahlt in solchen Fällen. Deshalb klagen? Wie unnötig…

    • Naheliegend, aber siehe Artikel:

      „Sollten die Mädchen wegen Krankheit fehlen, verlangte die Behörde ein schulärztliches Attest. Andernfalls drohte ein Zwangsgeld von 500 Euro.“

      • Ja und? Jeder Arzt stellt ein solches Attest aus, wenn das Kind sichtbar psychisch leidet. Ein solches Attest ist Voraussetzung dafür, dass die Reiserücktrittskostenversicherung zahlt. Außerdem: mir persönlich wären im Zweifelsfall die 500EUR wesentlich lieber als ein traumatisiertes Kind.

      • Merkwürdig, da muss es eine Gesetzesänderung gegeben haben. Ich bin als Schüler mal auf eine Klassenfahrt nicht mitgefahren, nicht weil ich gemobbt wurde, sondern weil ich keine Lust auf Jugendherberge hatte. Man hat zwar auf mich eingeredet, aber man hat es akzeptiert. Ich ging dann die 2 Wochen in eine Parallelklasse. Also: Man kann den Ball auch flach halten, es gibt wohl schlimmere Probleme.
        Mir scheint: Zwang wird in unserem System immer nur in bestimmten Fällen ausgeübt. Bei anderen traut man sich nicht, nicht einmal bei systematischem Schwänzen oder wenn irgendein –ismus im Spiel ist.

    • Genau so ist es – und so leicht möglich… was soll das Gehampel?
      Niemand – und schon gar kein deutsches Gericht – kann mich faktisch und realistisch umsetzbar zwingen, an so einer Fahrt, die ich auch noch selber zahlen muss, teilzunehmen.

  6. Also in NRW müssen die Schüler auch an einer Klassenfahrt teilnehmen, das interessiert aber doch heute niemanden mehr, am Ende sitzen die Eltern doch am längeren Hebel.

    Statt eine einstweilige Verfügung zu bekommen, hätte der Vater auch einfach:

    • Die Einverständniserklärung nicht unterschreiben können.
    • Andere Einwilligungen nicht unterschreiben können, wie z.B. dass er im Fall der Fälle das Kind von der Klassenfahrt abholen kommt.
    • Die Kosten nicht fristgerecht überweisen können.
    • Das Kind krankmelden können.
    • Im Zweifel wirklich einfach ein ärztliches Attest besorgen können, das bekommt doch heut zu Tage eh jeder, wenn er will.
    • Tja, ist schon eine interessant Rechtskonstellation, wenn die „Schüler teilnehmen müssen“, die Eltern das aber leicht boykottieren können (z.B. kein Geld überweisen, Einverständniserklärung nicht unterschreiben, …)

      Ich würde als Lehrer in so einem Fall dieses „Rechtsproblem“ über die Schulleitung an die Schulbehörde zu den dortigen „Rechtsexperten“ weiterleiten. Sollen die sich doch selber mit dem Mist beschäftigen, den die sich dort ausgedacht haben…

      • Hier die Meinung des Islamverbands Milli Görüs zum Thema Klassenfahrten:

        „c) Klassenfahrten mit Landschulaufenthalt: ‚Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Muslimische Begleitperson; Beachtung islamischer Speise- und Bekleidungsbestimmungen; Geschlechtertrennung; keine Drogen, kein Alkohol; sinnvolle Reisen; pädagogisch sinnvolle Gestaltung; wenn die Eltern die Mitfahrt nicht wünschen, müsste die Befreiung von der Klassenfahrt erfolgen.‘ “

        Quelle (Seite 24):
        https://www.dokumentationsstelle.at/fileadmin/dpi/publikationen/Grundlagenbericht-Milli-Goerues.pdf

        Also: Lobbyisten stellen Bedingungen. Inwieweit werden diese eigentlich von den Behörden akzeptiert, wenn das doch angeblich eine Pflicht ist, zur Klassenfahrt mitzufahren?

  7. Da sieht man’s wieder: Der Ehrliche ist der Dumme. (frei nach einem Buchtitel von Ulrich Wickert zum Thema Steuern)

    Das Mobbing hätte vorher abgestellt werden müssen. Wie können die Lehrer jetzt garantieren, dass es nicht stattfindet, wenn sie es nicht erfolgreich abgestellt haben? Ich würde mein Kind da auch nicht mitfahren lassen wollen.

  8. Eine Klassenfahrt wird nicht für Moppingopfern den Klassenzusammenhalt stärken. Im Gegenteil – Das ist eine wunderbare Zeit für die Mobber ihre Opfer weiter und sogar noch stärker zu schikanieren, da diese noch mehr Zeit miteinander verbringen müssen.

    • Genauso sieht’s leider aus!!
      Ich habe den Quatsch auch nie verstanden, warum ausgerechnet eine Klassenfahrt einen Zusammenhalt/Integration in die Klassengemeinschaft herstellen soll, der vorher nicht da war. Sowas kann man nicht erzwingen. Es ist wohl eher Wunschdenken.

      Ich bin als Kind jahrelang gemobbt worden. Hat niemanden interessiert. Die Klassenlehrerin in der 6.+7. hat, statt mir zu helfen, als ich mich weinend in der Pause an sie wandte, die versammelte Klasse nach der Pause gefragt: was habt ihr denn gegen „das Gänseblümchen“???
      Jo, da ging es richtig ab.
      -> „Ist ständig krank, ißt kein Fleisch, kann nix in Sport“ (Kunststück bei Skoliose mit Beckenschiefstand, fehlendem Gleichgewicht und nie Physiotherapie), usw.
      Nach 10 Minuten Dauervorwürfen, wobei die Lehrerin alle ermunterte, sich zu beteiligen, konnte ich es nicht länger ertragen, lief raus und schloß mich im Klo ein.
      Die 3wöchigen Klassenfahrten waren die HÖLLE. Falls sich da einer wundert: das war so Anfang der 90’er in Sa-A. Da war mein Gymnasium keine Ausnahme. Während der Klassenfahrt fand natürlich Unterricht statt, nur halt nicht 7 Stunden, sondern nur 4-5.
      -> Als ich das meiner Tochter (heute 25) erzählte, wollte die mir erst nicht glauben, also sowohl die Dauer der Klassenfahrt, als auch den Unterricht. Meine Eltern haben’s ihr bestätigt.
      Das einzige Mal, wo ich bei der Klassenfahrt in der 7. NICHT im Zentrum der Aufmerksamkeit der Mobber stand, war, als aus der Parallelklasse ein Mädchen mit Alkoholvergiftung ins Krankenhaus mußte. Das war dann doch interessanter. Eltern wurden da keine informiert. C.S. blieb 1 Woche in der Klinik und kam dann wieder zurück. Sie galt natürlich als cool. Das war noch Gesprächsthema beim Klassentreffen 2018. Sowas bleibt halt in Erinnerung.

      Die gesamte Schulzeit begleiteten mich psychosomatische Erkrankungen. Ich glaube nicht, daß immer wiederkehrende Magenschleimhautentzündung üblich ist von Unterstufe bis Mittelstufe normal ist.
      Auch Paniktattacken vorm Unterricht (v.a. Sport und Physik mit Erbrechen und Ohnmacht) halte ich nicht für üblich.

      Da ich null Unterstützung bekam und auch von der Kunstlehrerin wegen meines fehlenden Talents lächerlich gemacht wurde, legte ich meine ohnehin erforderlichen Arzttermine zur Blutentnahme auf Dienstag, 2. Stunde.
      Ich glaube schon, daß das auffiel.
      Mehr als ne 6 mündlich, kam nicht.
      Konnte man aber durch die Klassenarbeit ausgleichen- und dafür haben ein paar Stunden in der Bibliothek ohnehin mehr gebracht als der gesamte Unterricht.

      Ehrlich gesagt habe ich mich über die Vollsportbefreiung Ende der 7. MEHR gefreut, als Jahre später übers Abitur (auch das mußte ich mir erkämpfen vom staatlichen Schulamt wegen zu hoher Fehlzeiten: Migräne, Bronchitis, Seitenstrangangina, Kehlkopfentzündung, Sinusitis, Pneumonie, Dys- und Hypermenorrhoe bei Endometriose, naja und die 4 Blutgerinnungsstörungen wurden erst später diagnostiziert, auch wenn die Symptome bereits mit anderthalb Jahren zu Beginn der 80’er erkennbar waren).

      Ich war eigentlich maximal ½ der Schulzeit anwesend, aufgerundet. Richtig gesund war ich von Anfang an nicht. Sowas fällt selbstverständlich auch anderen Kindern auf und befördert Mobbing ungemein, v.a. dann, wenn trotz der häufigen Abwesenheit die Schulnoten sich im oberen Drittel befinden. Sowas sorgt für Neid und wenn man dann noch zusätzlich von der Norm abweicht (ißt kein Fleisch), dann „bietet“ man hinreichend Angriffsfläche…

      In der 8. Klasse hab ich die Mitfahrt verweigert. Es fiel mir schwer, das dem neuen Klassenlehrer zu erklären, aber er hat’s dann irgendwann verstanden.
      In der 9. bin ich zu nem 3tägigen Ausflug mitgefahren, nachdem wir uns aussuchen durften, mit wem wir aufs Zimmer gehen.
      Bei den anderen Klassenfahrten (6- und 8- Bettzimmer) hatte die Lehrerin entschieden.
      Das Mobbing blieb bis zur Kursphase in der 11. Klasse. Dann ließ es nach.
      „Meinen Hauptmobber“ hab ich 2018 zum 1. Mal nach 20 Jahren wieder gesehen.
      Der ist jetzt Anwalt und 2facher Vater.
      Nach einer flapsigen Bemerkung seinerseits hab ich ihn gefragt, ob er seinen Kindern auch solche Mitschüler wünscht, wie er einer war oder ob sie ihm nacheifern, uns selbst mobben.
      Er verstummte tatsächlich.

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