Kinder können künftig vor den Vereinten Nationen klagen

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NEW YORK. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat bei den Vereinten Nationen (UN) das sogenannte Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes unterzeichnet – und damit die Rechte der Kinder in Deutschland gestärkt.

Kinder können ihre Rechte bald selber international einklagen, selbst wenn es gegen deutsche Praxis ist. Foto: Brice FR / Flickr (CC BY-NC-SA 2.0)
Kinder können ihre Rechte bald selber international einklagen, selbst wenn es gegen deutsche Praxis ist. Foto: Brice FR / Flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

Das ist, nach eigenen Angaben, ein „Festtag“ für Kinderrechtsorganisationen wie die Kindernothilfe. Die Organisation führt aus: „Mit der Unterzeichnung des Vertrags erkennen die Staaten an, dass Mädchen und Jungen sich künftig an den UN-Ausschuss für Kinderrechte wenden können, wenn ihre Rechte verletzt und alle innerstaatlichen Rechtswege ausgeschöpft wurden.“ Dabei handelt es sich um Rechte aus der Kinderrechtskonvention der UN und den beiden ersten Fakultativprotokollen beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes. Neben Deutschland haben noch 17 andere Staaten das Fakultativprotokoll unterzeichnet.

Kinder können sich unabhängig von ihren Eltern juristisch wehren

Zum Thema Bildung regelt der Text beispielsweise, dass der Besuch der Grundschule für alle Pflicht und unentgeltlich ist. Und dass die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art gefördert wird, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich gemacht werden und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit getroffen werden.

Die Unterzeichnung ist gut, findet auch Daniel Weidner, Kinderrechtsexperte und Rechtsanwalt aus Köln. Kinder benötigen mehr Informationen und leichteren Zugang zu diesen Verfahren. Sie müssen sich aktiv, unabhängig von ihren Eltern oder gegen ihren Vormund, wehren und in Verfahren, zum Beispiel bei Trennungskonflikten, einschalten können. „Kindeswohl ist nicht gleich Kinderwille“, sagt er. „Das von Eltern oder dem Jugendamt in Konfliktsituationen vertretene Kindeswohl entspricht nicht immer dem Willen des Kindes.“ Den könne zukünftig der Kinder- und Jugendanwalt mit dem Kind und gegebenenfalls seinem Umfeld herausarbeiten und es notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof oder die UNO vertreten.

Bislang hänge das Kind vom Wohlwollen des Jugendamtes oder des Familienrichters ab, die aber oft befangen seien, sagt der Anwalt und fordert: „Wir brauchen in Deutschland die Bezeichnung ‚Kinder- und Jugendanwalt‘ und einen Vermittlungsservice am Kummertelefon.“

Nach Angaben der Kindernothilfe ist diese Praxis der Klagemöglichkeit in anderen Themengebieten schon Standard. Jeder Einzelne könne beispielsweise gegen den Verstoß der Rechte aus der Frauenrechtskonvention klagen. Die entsprechenden UN-Ausschüsse können bei Rechtsverletzungen quasi-gerichtliche Entscheidung fällen und somit die Staaten zur Wiedergutmachung und zu Änderungen von Gesetzen zum Schutz der Menschenrechte auffordern. NINA BRAUN

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