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VDR nennt Voraussetzungen für eine erfolgreiche Inklusion

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FULDA. Die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit und ohne Behinderung ist dem Verband Deutscher Realschullehrer (VDR) „ein wichtiges Anliegen“. Die Delegierten der Landesverbände haben daher in Fulda ein Positionspapier zur Inklusion verabschiedet.

Gleichberechtigte Teilhabe sei nach Angaben des Verbandes nur möglich, wenn die Wege der schulischen Inklusion vom Wohl aller Kinder ausgehen sowie realistisch und frei von ideologisch motivierter Instrumentalisierung sind. Das differenzierte Förderschulwesen in Deutschland mit seinem hochprofessionellen Lehrpersonal habe sich bewährt. „Anstatt es zur Disposition zu stellen, sollte man für dessen Weiterentwicklung und Finanzierung Sorge tragen, um es für die Umsetzung der Inklusion in der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie in der Arbeitswelt zu nutzen.“

Inklusion dürfe niemanden benachteiligen, nur dann sei sie zu befürworten, sagt der VDR. Foto: BAG „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“

Der Verband warnt, Inklusion als Einsparmodell zu missbrauchen. Sie sei nur dann zu befürworten, wenn die jeweilige Lerngruppe insgesamt von ihr profitiere, so der VDR. Um Inklusion umsetzen und Fehlentwicklungen vermeiden zu können, müssten wichtige Rahmenbedingungen und Maßnahmen erfüllt werden. Dazu zählen nach Angaben des VDR folgende Punkte:

1. Jedes Kind soll und muss nach seinen individuellen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen gefördert und gefordert werden. Jede Form der Behinderung und / oder Benachteiligung muss individuell und differenziert betrachtet werden. Das Kindeswohl in seiner je eigenen Ausprägung ist entscheidend.

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2. Eine differenzierte Diagnostik der individuellen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen unter Einschluss der Kind-Umfeld-Analyse ist für die individuelle Förderung – unabhängig vom Förderort – unabdingbar.

3. Inklusion ist nur mit entsprechenden personellen Ressourcen möglich. Inklusion im Regelschulsystem benötigt: ausreichende Lehrerstunden (mindestens Doppelbesetzungen), Einsatz von Förderschullehrkräften, Team- und Beratungsstunden, Entlastungsstunden für Klassenlehrkräfte, eine pädagogisch vertretbare Lehrer/Schüler-Relation und zusätzliche spezialisierte Kräfte.

4. Inklusion erfordert zusätzlich zu den Ressourcen mehr Freiräume für eigenverantwortliches Handeln in Fragen der Schulorganisation, des Personaleinsatzes und der Profilbildung der jeweiligen Schule.

5. Eine differenzierte Lehrerausbildung ist weiterhin zwingend erforderlich. Die Vorstellung, alle Lehrkräfte könnten zu Spezialisten der Inklusion ausgebildet werden, ist realitätsfremd.

6. Unterstützungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte müssen den Prozess der Inklusion permanent begleiten.

7. Die technische, bauliche und sächliche Ausstattung der Schulen muss auf die Bedürfnisse der jeweiligen inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte, Fachkräfte und der jeweiligen Förder-, Unterstützungs- und Versorgungsmaßnahmen angepasst werden.

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