Website-Icon News4teachers

GEW fordert einheitliche Lehrerbesoldung – vergeblich: „Chance vertan! Ungerechtigkeit bleibt bestehen!“

Anzeige

DÜSSELDORF. Trotz einiger begrüßenswerter Nachbesserungen ist die GEW Nordrhein-Westfalen nach eigenem Bekunden mit dem heute im Landtag mit den Stimmen von Rot-Grün verabschiedeten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz nicht zufrieden. Grund dafür sei, dass mit der Gesetzesnovelle das Problem der unterschiedlichen Lehrerbesoldung nicht gelöst wurde. Die GEW spricht in einer Pressemitteilung von einer „vertanen Chance“.

„Das ist nicht der große Wurf! Die gleiche Eingangsbesoldung aller Lehrkräfte unabhängig vom Lehramt steht noch aus. Dabei zeigen Rechtsgutachten, dass das Land hier dringend handeln muss. Andere Länder wie Schleswig Holstein sind hier weiter“, erklärte GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer heute in Essen. Eine Einstufung von Lehrerinnen und Lehrer mit Master-Abschluss in den höheren Dienst sei überfällig. Schäfer bekräftigte: „Die Ungleichbehandlung kann weder damit gerechtfertigt werden, dass Aus- und Fortbildung unterschiedlich sind, noch damit, dass sie durch unterschiedliche  Aufgaben und Anforderungen des Amtes zu begründen ist.“

In einem für die GEW erstellten Rechtsgutachten war der namhafte Würzburger Rechtsprofessor Ralf Brinktrine zu dem Ergebnis gekommen, dass die unterschiedliche Eingruppierung von Lehrerinnen und Lehrern, die einheitlich nach dem LABG 2009 ausgebildet werden bzw. ausgebildet worden sind, dem beamtenrechtlichen Alimentationsprinzip widerspricht. Es finde sich kein sachlicher Grund für eine niedrigere Besoldung von Lehrkräften an Grundschulen und in der Sekundarstufe I im Vergleich zu Lehrerinnen und Lehrern an Gymnasien, Berufskollegs und der Sekundarstufe II an Gesamtschulen.

Anzeige

Der Landtag von NRW hat im Jahr 2009 ein neues Lehrerausbildungsgesetz (LABG) verabschiedet, das unabhängig vom jeweiligen Lehramt ein sechssemestriges Bachelorstudium plus ein viersemestriges Masterstudium in der universitären Lehrerausbildung vorsieht. Daran schließt sich ein 18-monatiger Vorbereitungsdienst an. In den nächsten Jahren werden nach Berechnungen der GEW vermutlich ca. 3.000 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt, deren Eingangsbesoldung erhöht werden müsste (A 13 an Stelle von A 12).

 

Anzeige
Die mobile Version verlassen