Schüler eingesperrt: Lehrerin wegen Freiheitsberaubung angeklagt – Freispruch (aber nur, weil er aus dem Fenster hätte klettern können)

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AICHBACH. Eine Lehrerin einer Förderschule im bayerischen Aichbach, die einen neunjährigen Schüler minutenlang eingesperrt hat, stand nun wegen Freiheitsberaubung vor Gericht. Kurios: Sie wurde freigesprochen – aber  nur deshalb, weil der Junge im Erdgeschoss festgesetzt worden war und durch ein Fenster hätte entkommen können. Dies berichtet die „Augsburger Allgemeine“. Der Fall erinnert an die Verurteilung eines Musiklehrers wegen Freiheitsberaubung im August, die bundesweit Schlagzeilen gemacht hatte.

Schon wieder beschäftigte sich ein Gericht mit dem Vorwurf der Freiheitsberaubung gegen eine Lehrkraft. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de
Schon wieder beschäftigte sich ein Gericht mit dem Vorwurf der Freiheitsberaubung gegen eine Lehrkraft. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de

Der Fall begann als Alltagsgeschichte. Das Kind hatte laut Bericht im Unterricht gestört und dann energisch den Wunsch geäußert, seine Mutter solle ihn von der Schule abholen – und war, nachdem die Schule die Frau telefonisch nicht erreicht hatte, massiv geworden: Dann gehe er halt allein nach Hause. Seine Lehrerin wollte dies aus Sorge, dass ihm etwas passiert, verhindern – und schloss ihn in einem Gruppenraum neben dem Klassenzimmer ein. Zehn, höchstens 15 Minuten blieb der Junge eingesperrt, wie der Richter später rekonstruierte. Zwischendurch schaute die Pädagogin noch einmal nach dem Kind. „Ich habe versucht, beruhigend auf ihn einzuwirken“, erklärte sie. Das aber sollte sie nicht vor einer Anklage wegen Freiheitsberaubung und fahrlässiger Körperverletzung im Amt bewahren, wie die „Augsburger Allgemeine“ berichtet.  

Die Mutter, das wusste die Lehrerin zunächst nicht, war aus anderen Gründen bereits an der Schule – und stürmte, nachdem sie dann von der Geschichte erfahren hatte, in den Gruppenraum zu ihrem Kind. Die Mutter habe jetzt vor Gericht mit den Tränen gekämpft, als sie aussagte, so berichtet die Zeitung und zitiert sie: „Mein Sohn hockte auf dem Boden wie ein Häufchen Elend. Er hatte sich übergeben.“ Er sei traumatisiert. Seit dem Ereignis im Juni 2015 schlafe ihr Sohn nicht mehr allein im Kinderzimmer. Sie müsse sich zu ihm ins Bett legen.

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Lehrer wegen Freiheitsberaubung verurteilt: Das Fatale an diesem Urteil ist die Signalwirkung

Traumatisiert? Zweifel sind angebracht, auch wenn der Richter dem Bericht zufolge den Jungen in der Verhandlung beiseite nahm und getrennt von der Lehrerin (darauf hatte die Mutter bestanden) befragte. Der Junge berichtete zwar, er habe in dem Nebenraum Angst gehabt. So ganz passt das allerdings nicht zu der Tatsache, dass er aus dem großen geöffneten Fenster zum Pausenhof  mit Freunden plauderte, um sich die Zeit zu vertreiben. Klassenzimmer und Nebenraum liegen im Erdgeschoss. Der Neunjährige hätte ohne größere Schwierigkeiten aus dem Fenster nach draußen klettern können, so stellte das Gericht fest – war also gar nicht wirklich eingesperrt. Damit war der Fall entschieden: Freispruch. Das Urteil ist rechtskräftig, so berichtet die „Augsburger Allgemeine“.

Was grundsätzlich gilt

Allerdings äußerte sich der Richter nochmal grundsätzlich zur Frage, ob Lehrer Schüler einsperren dürfen, um der Aufsichtspflicht zu genügen. Als Disziplinierungsmaßnahme sei es auf keinen Fall erlaubt, einen Schüler einzusperren. Das sei gesetzlich geregelt. Bestehe allerdings die Gefahr, dass das Kind weglaufe, sei der Sachverhalt schwieriger zu beurteilen. Strafrechtlich gebe es dazu bislang kein Urteil. Auch an der Schule habe es offenbar keine klare Anweisung gegeben. Der Richter betonte deshalb laut Bericht: „Die Lehrer werden da schon ein bisschen allein gelassen.“

Der Fall erinnert an den eines wegen Freiheitsberaubung verurteilten Musiklehrers, der im Januar vor dem Düsseldorfer Landgericht in zweiter Instanz verhandelt wird. Laut Anklage hatte der Lehrer aus dem niederrheinischen Kaarst einer sechsten Klasse eine Stillarbeit aufgedrückt und sich vor die Klassentür gesetzt. Er wollte damit Schüler daran hindern, den Raum zu verlassen, bevor sie ihre Arbeit beendet hatten. Einer der Schüler hatte daraufhin per Handy die Polizei gerufen und behauptet, in der Klasse würden Schüler festgehalten und geschlagen. Vom Amtsgericht Neuss war der Pädagoge wegen Freiheitsberaubung zu einer seltenen „Verwarnung mit Strafvorbehalt“ verurteilt worden: Entweder bilde er sich im Umgang mit schwierigen Schülern fort, oder er müsse 1000 Euro Geldstrafe zahlen. Vom Vorwurf der Körperverletzung war der Lehrer freigesprochen worden. Agentur für Bildungsjournalismus

VBE zum „Freiheitsberaubungs“-Urteil gegen einen Lehrer: Pädagogen sind immer öfter zahnlose Tiger

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3 Kommentare
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Pälzer
7 Jahre zuvor

Vermutlich hat sich das Gericht nicht zu der Frage geäußert, was der Lehrerin geschehen wäre, hätte sie den Buben nicht „eingesperrt“ und er wäre weggelaufen und im Verkehr verletzt worden …

sofawolf
7 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Es scheint prinzipiell so zu sein: Du musst es ausdrücklich und am besten vor Zeugen verbieten. Wenn sich der Schüler darüber hinwegsetzt, kannst du nichts machen. Sein Problem.

Nein, das ist keine Ironie.

sofawolf
7 Jahre zuvor

Die Urteilsbegründung ist aberwitzig, ja!

Solche Urteile sind es letztlich, die uns das Arbeiten schwer und das Lehrer unmöglich machen, weil wir uns am Ende alles gefallen lassen müssen und schlimmstenfalls „Du, du, du!“ sagen dürfen.

Der Musiklehrer übrigens hat Berufung eingelegt. Ich glaube, für Januar ist eine neue Gerichtsverhandlung angesetzt.