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Urteil: Lehrer erhalten zu wenig Übernachtungsgeld bei Klassenfahrten

Lehrer in Baden-Württemberg bekommen für Übernachtungen während Klassen- oder Studienfahrten zu wenig Geld erstattet. Das entschied das Verwaltungsgericht in Stuttgart. Nach einem Urteil vom 14. Dezember 2017 (Az.: 1 K 6923/17), das am Mittwoch bekanntgegeben wurde, ist die pauschale Aufwandsvergütung von 18 Euro pro Nacht zu gering. Diese geht auf eine Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2002 zurück, die seither nicht mehr verändert worden ist.

Klassenfahrten sind ein tolles Erlebnis – und kosten Geld.                            Foto: Júlía Fritzsdóttir / flickr (CC BY-SA 2.0)

Geklagt hatte eine Lehrerin, der bei einer mehrtägigen Studienfahrt nach Prag Übernachtungskosten in Höhe von 59,17 Euro pro Nacht entstanden waren. Dem Gericht zufolge muss sich die Vergütung an den notwendigen Mehrauslagen bemessen – wie im Landesreisekostengesetz geregelt. Im Falle der Klägerin decke das gewährte Übernachtungsgeld aber lediglich 30 Prozent der tatsächlichen Kosten. Der Frau stehen demnach nun 44 Euro Nachzahlung zu.

Auch andere Lehrer in Baden-Württemberg könnten nun gegen ein zu geringes Übernachtungsgeld klagen. Nach Auskunft des Gerichts darf die Dienstreise aber nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegen. Gegen das Urteil kann das Land Baden-Württemberg Berufung einlegen. dpa

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