„Das widerspricht der Inklusion“: Betroffene Eltern wehren sich gegen Erhalt der Förderschule Lernen

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HANNOVER. Das neue Schulgesetz in Niedersachsen sieht ein flexibleres Einschulungsalter und einen Aufschub für die Förderschule Lernen vor. Im Kultusausschuss haben dazu Verbände Stellung genommen. Besonders bei den Förderschulen scheiden sich die Geister. Es hagelt Kritik.

Schreibt die Inklusion gemeinsamen Unterricht vor - oder reicht ein gemeinsames Schulgebäude? Foto: Shutterstock
Der geplante Erhalt der Förderschule Lernen in Niedersachsen sorgt für Ärger. Foto: Shutterstock

Als Rückschritt für die Gleichberechtigung von Kindern mit Förderbedarf hat der Sozialverband die geplanten Änderungen im Schulgesetz in Niedersachsen kritisiert. «Nach unserer Auffassung ist dieser Gesetzentwurf auf gar keinen Fall eine Verbesserung der Situation», sagte der Präsident des Sozialverbandes, Adolf Bauer, im Kultusausschuss des niedersächsischen Landtags, wo Verbände, Kommunen und andere Gruppen zu den geplanten Änderungen der SPD/-CDU-Koalition Stellung nehmen konnten. Die Hängepartie für Kinder mit Behinderung werde verlängert, sagte Bauer.

Die Novelle des Schulgesetzes sieht vor, dass die Förderschulen für Lernen länger erhalten bleiben können als bisher geplant. Die Kommunen als Schulträger sollen beantragen können, dass diese Förderschulen noch bis zum Beginn des Schuljahres 2022/23 Schüler der Klasse 5 aufnehmen dürfen. Mit der Neuregelung erhält dieser Schultyp mehrere Jahre Aufschub, andere Schulen sollen sich so länger auf die Aufnahme von Kindern mit Lern-Förderbedarf einstellen können. Außerdem plant die Regierung mehr Flexibilität beim Einschulungsalter. Ferner soll die Sprachförderung vor der Einschulung in die Kitas verlagert werden, derzeit sind die Grundschulen dafür verantwortlich.

„Wir sind sehr verärgert“

Sozialverbands-Präsident Bauer sagte, die Verlängerung der Lebensdauer von Förderschulen erleichtere nicht die inklusive Bildung, sondern behindere sie. «Wir teilen die Hoffnungen nicht, dass durch die Verlängerung des Übergangszeitraums die Rahmenbedingungen besser werden», betonte er. Ähnliche, teils emotional vorgetragene Kritik gab es auch von Eltern von Kindern mit Behinderungen, die in der Landesarbeitsgemeinschaft «Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen» zusammengeschlossen sind. «Wir sind sehr verärgert über das, was jetzt geplant ist», sagte Katrin Kuntz. Die Wiederbelebung von Förderschulen widerspreche dem Gedanken der Inklusion.

Bereits am Vortag hatte es im ersten Teil der Ausschusssitzung von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Kritik gegeben. «Wenn der Gesetzgeber beabsichtigt, die wichtige Aufgabe der Sprachförderung in die Kindergärten zu verlagern, muss er auch einen finanziellen Ausgleich leisten und für die entsprechende Qualifizierung des Personals sorgen», hatte Marco Trips betont, der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. Auch die Flexibilisierung des Einschulungsalters bedeute weitere finanzielle Belastungen für die Kommunen.

Das Bündnis für inklusive Bildung kritisierte, die SPD habe vor der Wahl versprochen, die inklusive Schule auszubauen. Nun nehme man mit «Wut und Enttäuschung» zur Kenntnis, dass die SPD sich nicht habe durchsetzen können und die Inklusion zurückdrehen wolle. Dagegen meinte Birgit Eckhardt vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, ihre Organisation sei für ein dauerhaftes Nebeneinander von normalen, inklusiven Schulen und Förderschulen.

Zu Sprachförderung vor der Einschulung sagte Stefanie Lüpke von der Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen: «Wir wissen noch nicht, was Sie sich da vorstellen.» Sprachförderung in Kitas funktionierte anders als in der Schule und stoße oft auf personelle Engpässe.

Die Novelle will zudem den bisherigen starren Stichtag für die Einschulung von Grundschülern zugunsten einer flexibleren Regelung kippen. Die Eltern von Kindern, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, können mit einer schriftlichen Erklärung den Schulstart um ein Jahr hinausschieben, wenn sie dies möchten. Diese Flexibilisierung wurde von vielen Seiten begrüßt. Heike Thiess von der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen forderte auch eine flexiblere Lösung für Kinder, die schon früher reif genug für den Schulunterricht seien. dpa

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3 Kommentare
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Palim
6 Jahre zuvor

Zu ergänzen ist, dass
a) es für die Flexibilisierung des Einschulungsalters einen Stichtag benötigt, damit Schulen und Kindergärten Planungssicherheit ERhalten und die betroffenen Kinder möglichst einen KiGa-Platz BEhalten.
Will man dies bereits für diesen Sommer durchsetzen, sollte man sich zügig entscheiden und klare Richtlinien geben.

b) die KiGa ohnehin schon vor personellem Engpass stehen, weitere Ganztagesplätze und Krippenplätze gefordert und ausgebaut werden, auch inklusive Plätze kaum ausreichen.
Die Sprachförderung vor der Einschulung, deren Notwendigkeit seit 2006 von Schulleitern ca. 18 Monate vor der Einschulung festgestellt wird, wird seit 2006 von Lehrkräften der Grundschulen erteilt.
Zusätzlich gab es auch Unterstützung der KiGa im Alltag Sprachförderung zu integrieren, was sicherlich auch sonst geschah, nun aber noch intensiviert werden sollte – oder zumindest mit Förderung unterstützt.
Wird die SCHULISCHE Sprachförderung nun in den KiGa verlagert, verbessert sich zwar die Unterrichtsversorgung in den Grundschulen, kommt aber quasi einer Streichung der Förderung nahe, da die Erzieherinnen in den KiGa diese angesichts gleicher personeller Notlage ebenfalls nicht leisten können.
Hinzu kommt, dass in Nds. der Erlass geändert wurde, dass die Teilnahme an der Sprachförderung verpflichtend ist und als Schulpflicht gilt. Erscheinen die Kinder nicht regelmäßig, können Verfahren gleich denen des Schulabsentismus greifen. Dies ist bei einer Förderung seitens der Kindergärten nicht möglich.

c) die Umsetzung der Inklusion bereits VOR der letzten Legislatur unter Regierung der CDU (Kultusminister Alhusmann) mit den Stimmen der SPD beschlossen wurde zu den Bedingungen, die jetzt in Schulen gegeben sind:
Die FöS Lernen und ESE in der GRUNDSCHULE ist in Niedersachsen bereits geschlossen. Alle diese Kinder besuchen die Grundschulen zu Bedingungen der Grundversorgung (2 Std. FöS-Lehrkraft pro Klasse pro Woche pauschal für die Schule), wobei selbst diese Stunden nicht zugeteilt werden können, da es nicht genügend FöS-Lehrkräfte gibt.
Gleichzeitig können auch Kinder mit anderen Förderschwerpunkten die Schulen besuchen, bei ebenfalls geringfügiger Unterstützung, sofern Stunden zugewiesen werden.
Somit sind vor allem die Grundschullehrkräfte selbst für die inklusiven SuS in Klasse 1-4 verantwortlich.

Geändert werden soll, dass SuS ab der 5. Klasse dann wieder eine FöS besuchen KÖNNEN, aber nicht müssen. Diese FöS-Schulen bzw. 5. Klassen müssen zunächst noch durch den Schulträger eingerichet werden und werden vermutlich meist in einem Zentrum geführt, da etliche regionale FöS bereits geschlossen wurden (auch Sek I)
Auch hier drängt die Zeit, wenn die Änderung bereits in diesem Sommer erfolgen soll, da erst auf diser Grundlage die Schulträger Beschlüsse fassen können und Eltern sowie Schulen Planungssicherheit benötigen … und die betroffenen SuS einen Platz in einer Schule.

OMG
6 Jahre zuvor

Es sind Verbände und Initiativen, die eben nicht repräsentativ sind, die sich hier äußern. Also alles wie gehabt.

Küstenfuchs
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Es sind vor allen Dingen Leute, die absolut keine Ahnung haben, weil sie nicht täglich in der Schule unterrichten und merken, was für ein Unsinn im Namen der Inklusion verzapft wird!