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Was muss Schule eigentlich noch alles leisten? Verurteilter Messerstecher darf im Unterricht sitzen – und Lehrer sollen sein Verhalten protokollieren. Stündlich!

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BOCHUM. Der krasse Fall legt die Frage nahe: Was wird Lehrern eigentlich noch alles zugemutet? In der vorliegenden Geschichte jedenfalls eine Menge. Ein 17-Jähriger wird wegen einer Messerstecherei, bei der es nur mit viel Glück keine Toten gab, zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, darf der Jugendliche weiter seine Schule besuchen – und die Lehrer, so berichtet die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ (WAZ), müssen stündlich (!) sein Verhalten protokollieren und dieses Protokoll täglich (!) den Eltern des jungen Mannes zur Unterschrift vorlegen.  Die zuständige Bezirksregierung, die sich das offenbar ausgedacht hat, spricht laut Bericht von einer „engmaschigen Begleitung“.

Bochum ist eine typische Ruhrgebietsstadt – mit sozialen Problemen. Foto: Daniel Zimmer / flickr (CC BY-SA 2.0)

„Die Tat war so sinnlos wie brutal und wäre um Haaresbreite tödlich ausgegangen“, so berichtete die WAZ seinerzeit vom Geschehen am 9. Juli 2017 auf dem Parkplatz eines Fitnessstudios. Ein 23-Jähriger und der 17-jährige Schüler einer Bochumer Gesamtschule waren auf vier junge Männer im Alter zwischen 16 und 20 Jahren mit Messern losgegangen, die sie allesamt verletzten – einen davon so schwer, dass sein Leben nur mit einer Not-Operation gerettet werden konnte.

Der Anlass: ein Streit am Tag zuvor bei einem Stadtfest. Worum es dabei gegangen war, ließ sich später vor Gericht nicht klären. Wahrscheinlich war der Streit lediglich von einem „Was guckst Du so“ ausgelöst worden, möglicherweise spielte aber auch der türkisch-kurdische Konflikt im Hintergrund eine Rolle. Jedenfalls wurde der 17-jährige Schüler offenbar geschlagen. Die „Wahnsinns-Aktion“ am Folgetag, wie das Gericht feststellte, war offenbar die Rache dafür.  Das Urteil: sechs Jahre und drei Monate Haft wegen versuchten Totschlags für den 23-Jährigen, zweieinhalb Jahre Jugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung für den 17-Jährigen.

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Als wäre nichts geschehen

Und dieser 17-Jährige sitzt nun, weil sein Anwalt noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen kann, wieder morgens in seiner alten Schule – und nimmt am Unterricht teil, als wäre nichts geschehen. Die Eltern der übrigen Schüler sind laut Zeitungsbericht aufgewühlt. „Es gibt viele, die Angst haben“, sagte eine Mutter gegenüber der WAZ. „Es bestehen große Bedenken.“ Die tödliche Messerattacke in Lünen vor gerade mal sieben Wochen trägt sicher nicht zur Beruhigung bei: Bochum liegt gerade mal 40 Kilometer entfernt. Eine andere Mutter hält es dem Bericht zufolge für möglich, dass ein falsches Wort ausreichen könnte, um den 17-Jährigen erneut explodieren zu lassen. Sie kritisiert, dass die Eltern der übrigen Schüler von der Schule über die Situation nicht informiert wurden.

Die Lehrer hat offenbar auch niemand gefragt, ob sie sich der Lage gewachsen fühlen. Stündliche Verhaltensprotokolle sollen einen jungen Mann, der erwiesenermaßen gewaltbereit ist und wahrscheinlich kurz vor dem Antritt einer Gefängnisstrafe steht, im Zaum halten? Wer denkt sich sowas aus? Schulpsychologen stünden im Hintergrund bereit, so versucht die Bezirksregierung zu beschwichtigen. Man habe „ein System entwickelt, das eine engmaschige Begleitung möglich macht“. Bisher sei alles „ganz unspektakulär“ mit dem 17-Jährigen abgelaufen.  Dumm wäre nur, wenn es dann doch mal „spektakulär“ abliefe. bibo / Agentur für Bildungsjournalismus

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