BERLIN. Der Berliner AfD-Abgeordnete, dessen Kind wegen seiner politischen Tätigkeit von einer Waldorfschule abgelehnt wurde, hat die Einrichtung zu einem neuen Gespräch aufgefordert. «Wir würden uns freuen, wenn die Schule ihre Entscheidung angesichts der Debatten der letzten Tage noch einmal überdenkt und auf uns zukommt», sagte der Politiker, am Mittwoch auf Anfrage. Aus Rücksicht auf sein fünfjähriges Kind will er nicht namentlich genannt werden. Ein Staatsrechtler erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass die Schule durchaus im Recht sei, das Kind abzulehnen.
Für seine Familie sei der Vorgang ein «schwerer Schlag», den es erst einmal zu verarbeiten gelte, bemerkte der Abgeordnete. Er bedauere auch, dass die fragliche Schule nun im Brennpunkt stehe. Die Schule will das Kind, das derzeit eine Waldorf-Kita besucht, im neuen Schuljahr nicht aufnehmen, weil sein Vater AfD-Politiker ist und Lehrer sowie Eltern deshalb Bedenken hätten.
Der am Wochenende bekannt gewordene Fall löste eine kontroverse Debatte über Toleranz, Kindeswohl und Diskriminierung aus. Eine Sprecherin von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) äußerte sich kritisch zum Vorgehen der Schule. Der Bund der Freien Waldorfschulen erklärte, er wünsche sich, dass die Einrichtung ihre Entscheidung noch einmal überdenkt.
Der AfD-Abgeordnete führte aus, er und seine Frau hätten sich in der Waldorf-Kita seines Kindes engagiert und seien dort anerkannt. Er könne nicht nachvollziehen, aufgrund welcher Kriterien nun sein Kind an der Schule nicht aufgenommen werde. Mit ihm und seiner Frau habe es seitens der Schule nie einen richtigen Dialog über die Gründe gegeben. Dies wünsche er sich dies nun. «Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben.»
Gefährdeter Schulfrieden?
Verantwortliche der Waldorfschule waren am Mittwoch nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Die Privatschule hatte die Ablehnung des Kindes mit dem Schulfrieden begründet: Der Politiker könne den Schulalltag beeinflussen und Unruhe stiften, hieß es. Angesichts dieses Konflikts sehe die Waldorfschule keine Möglichkeit, das Kind mit der nötigen Unvoreingenommenheit und Unbefangenheit aufzunehmen.
Rechtlich sei die Sache eindeutig, erklärte der kürzlich emeritierte Professor für Staatsrecht, Christoph Degenhart, gegenüber der „Rheinischen Post“: „Ich sehe hier keine Handhabe, die Aufnahme des Schülers zu erzwingen.“ Privatschulen genössen grundsätzlich Vertragsfreiheit in der Frage, welche Bewerber sie auswählten. „Dafür sind Privatschulen ja gedacht, dass sie ihre Kandidaten gemäß einem spezifischen Profil auswählen.“
Auch das Antidiskriminierungsgesetz greife dem renommierten Staatsrechtler zufolge höchstwahrscheinlich nicht, so heißt es in dem Bericht – weil sich dieses in erster Linie auf Arbeitsverhältnisse sowie auf bestimmte zivilrechtliche Verträge beziehe, nicht auf einen Schulvertrag, wie er hier vorliege. „Auch geht es dort vor allem Fragen der Diskriminierung wegen Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion“, so zitiert das Blatt Degenhart. News4teachers / mit Material der dpa