Checkliste für Weiterbildungen mit Bildungsgutschein

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Gründe für eine berufliche Weiterbildung gibt es viele. Genauso vielfältig gestalten sich die einzelnen Fördermöglichkeiten. Eine davon ist der Bildungsgutschein. Um diesen zu bekommen, müssen die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden. Mit einer guten Vorbereitung erhöhen sich die Chancen, dass der Bildungsgutschein vom betreuenden Sachbearbeiter bewilligt wird.

Was ist ein Bildungsgutschein?

Bei einem Bildungsgutschein handelt es sich um eine teilweise oder komplette Kostenübernahme einer Weiterbildung. Neben den Kosten für die Weiterbildung oder Umschulung können auch die Kosten für eine auswärtige Unterbringung und die Verpflegung sowie etwaige Betreuungskosten von Kindern übernommen werden. Zuständig für diese Weiterbildungsförderung ist das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit.

Mit dem Bildungsgutschein sind folgende Maßnahmen förderfähig:

Werden diese und andere Voraussetzungen erfüllt, stehen die Chancen auf eine Bewilligung gut. Allerdings hängt die letztendliche Entscheidung vom jeweiligen Sachbearbeiter ab. Möchte man dessen Entscheidung positiv beeinflussen, kann es helfen, sich gut auf dieses Beratungsgespräch vorzubereiten.

Checkliste zur Förderungsbewilligung

Mit der nachfolgenden Checkliste können Sie sicherstellen, dass Ihre Chancen auf einen Bildungsgutschein gut stehen. Weil es sich um eine schriftliche Zusage der Agentur für Arbeit handelt, die Teilnahme an einer Umschulung zu fördern, müssen natürlich einige Bedingungen erfüllt werden.

  • Sie sind arbeitslos (mit oder ohne Arbeitslosengeld bzw. Leistungsbezug nach SGB II)
  • Sie sind arbeitssuchend
  • Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht
  • Sie brauchen die Fortbildung für Ihre berufliche Eingliederung
  • Sie können mit der Fortbildung Ihren Arbeitsplatz sichern

Für folgende Gruppen kommt ein Bildungsgutschein infrage:

  1. für Arbeitslose und Gekündigte
  • ohne Berufsabschluss
  • die mehr als vier Jahre in einer ungelernten Stelle gearbeitet haben
  • bei denen die Chancen auf eine Eingliederung nach der Bildungsmaßnahme gut stehen
  1. für Arbeitnehmer
  • ohne Berufsabschluss – alternativ mit einem mindestens vier Jahre alten Berufsabschluss, wenn der Betroffene in einen angelernten oder ungelernten Job beschäftigt ist
  • ab 45 Jahren unabhängig von der vorhandenen Qualifikation
  • bei jungen Arbeitnehmern, wenn sich der Arbeitgeber zu 50 % an den Kosten beteiligt
  • die von Arbeitslosigkeit bedroht sind
  • die die Fortbildung für ihre berufliche Eingliederung benötigen
  • die die Fortbildung zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes benötigen
  1. für Arbeitnehmer in Kurzarbeit:
  • ohne Berufsabschluss
  • oder bei mindestens vierjähriger Beschäftigung in einem an- oder ungelernten Job

Anhand der aktuellen wirtschaftlichen und persönlichen Situation des Antragstellers überprüft der Sachbearbeiter, ob der Bildungsgutschein bewilligt wird oder nicht. Hierbei wird akribisch geprüft, ob die Maßnahme tatsächlich notwendig ist.

Vorbereitung ist das A und O

Um den Bildungsgutschein zu erhalten, muss bei einem Beratungstermin ein Antrag gestellt werden. Wer sich auf diesen Termin vorbereitet, erhöht seine Chancen auf eine Bewilligung. So kann es zum Beispiel hilfreich sein, bereits ein Unternehmen zu kennen, das einen mit der Zusatzqualifikation einstellen würde. Auch kann es helfen, sich vorab auf ein bestimmtes Weiterbildungsziel festzulegen und die Berufschancen zu diesem zu recherchieren.

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