BERLIN. Zehntausende Azubis sollen künftig besser bezahlt werden. Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat die geplante Einführung des Azubi-Mindestlohns im nächsten Jahr beschlossen. Jeder, der im kommenden Jahr eine Berufsausbildung beginnt, soll mindestens 515 Euro im ersten Lehrjahr bekommen. Der Betrag wird in den folgenden Jahren schrittweise weiter erhöht auf bis zu 620 Euro monatlich im ersten Lehrjahr. Auch für Meister gibt’s eine Änderung.
Auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr gibt es mehr. Ab 2024 soll die Azubi-Mindestvergütung automatisch mit der Entwicklung der Lehrlingsgehälter steigen. Wer heute schon in einer Ausbildung steckt, profitiert nicht von der Neuregelung. Außerdem sind Ausnahmen von der Mindestvergütung möglich, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften für einzelne Branchen eigene Vereinbarungen treffen. Rechnerisch könnten rund 89 000 junge Menschen vom neuen Lehrlings-Mindestlohn profitieren. So viele Azubis verdienten jedenfalls nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit Ende 2018 weniger als 500 Euro im Monat, viele davon sogar weniger als 400 Euro. In bestimmten Berufen wie dem Friseurhandwerk und vor allem im Osten bekommen Azubis bisher besonders wenig Geld.
Das Gesetz soll die Berufsausbildung attraktiver machen und Abbrecherzahlen in der Ausbildung verringern. Außerdem ändern sich bestimmte Abschlussbezeichnungen. Zum Meister-Titel kann künftig zusätzlich der Titel «Bachelor Professional» geführt werden. Damit soll mehr internationale Vergleichbarkeit hergestellt werden. Die Neuregelungen treten zum 1. Januar 2020 in Kraft. dpa
Heil wirbt für Ausbildung: Meister ist mindestens so wichtig wie ein Master
