MAINZ. Lehrer in Rheinland-Pfalz dürfen in der Zeit der Schulschließungen keine Noten verteilen. Dies hat Landesbildungsministerin Stefanie Hubig (SPD), Präsidentin der KMK, klargestellt. Die Regelung gilt mit aller Konsequenz: Sollten die Schulen in Rheinland-Pfalz bis zum 4. Mai nicht wieder öffnen können, muss kein Schüler dort sitzenbleiben. „Auch Ihre Schülerinnen und Schüler befinden sich in einer besonderen Situation“, so begründet Hubig die weiche Linie in einem Schreiben an die Schulleitungen im Land.
Derzeit ist in Rheinland-Pfalz wie in den übrigen Bundesländern eine Schließung der Schulen bis zum 19. April vorgesehen, dem Ende der Osterferien. Am 14. April wollen die Bundesländer mit dem Bund gemeinsam entscheiden, ob der Termin gehalten werden kann. Das Bildungsministerium in Manz bereitet die Schulen allerdings bereits darauf vor, dass die Schließungen andauern könnten. Sollten zwei weitere Woche ohne Schulbetrieb notwendig sein, würde sich bei der Benotung der Schüler nichts ändern. Dann könnten die Entscheidungen über Versetzungen und Schulabschlüsse regulär fallen, so heißt es in einem Bericht der “Rheinpfalz am Sonntag”. Allein bei der Anzahl der Klassenarbeiten seien Abstriche möglich.
Keinem Schüler sollen Nachteile aus der Corona-Krise entstehen
Die Leistungen während der Schulschließungen geht in die Bewertung nicht ein. Aktuell gilt – wie eine Sprecherin des Bildungsministeriums in dieser Woche betonte –, «dass angesichts der Sondersituation derzeit auf Benotungen zu verzichten ist». Davon ausgenommen sind einige Schulen, die ohnehin schon seit Jahren Online-Leistungen bewerten und entsprechend darauf vorbereitet sind. Das Schulgesetz von Rheinland-Pfalz erlaubt zwar eine Benotung digital erbrachter Leistungen grundsätzlich, sieht dafür aber vor, dass innerhalb der Lerngruppe Chancengleichheit herrschen muss. Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Leistung individuell zugeordnet werden kann, also selbstständig und ohne fremde Hilfe erbracht wurde. «Wir erleben aktuell aber eine Ausnahmesituation, in der wir uns entschieden haben, die Benotung auszusetzen», erklärte die Sprecherin des Ministeriums. Oberstes Ziel sei es, dass keinem Schüler, keiner Schülerin aus dieser Situation unverschuldet Nachteile entstünden.
Wenn allerdings die Schulschließungen über den 4. Mai hinaus andauern müssen, hat dies Konsequenzen für die Leistungebeurteilungen, wie die „Rheinpfalz am Sonntag“ berichtet. Sie zitiert aus einem Schreiben an alle Schulleitungen des Landes. Dann erfolgten für schwache Schüler „Versetzungen in besonderen Fällen“- bedeutet also: Sie bleiben nicht sitzen. Schüler deren Schulabschluss der Berufsreife oder der mittleren Reife gefährdet sei, könnten allerdings besondere Leistungsnachweise erbringen, um ihre Noten zu verbessern.
Berufsschullehrer kritisieren den Verzicht auf Noten
Den derzeit geltenden Verzicht auf Notengebung hatte Hubig in einem weiteren Brief an die Schulleitungen bereits in der vergangenen Woche begründet. „Schülerinnen und Schüler teilen die gleichen Ängste und Sorgen wie wir Erwachsenen: Wie geht es meinen Großeltern, die ich nicht treffen darf? Was passiert, wenn sich einer oder eine aus meiner Familie mit dem neuartigen Coronavirus ansteckt? Wann kann ich endlich meine Freunde wiedersehen? Wie geht es weiter?“, so schrieb sie.
Dazu komme: „Viele teilen sich derzeit den einzigen PC der Familie mit ihren Geschwistern und Eltern, die im Homeoffice sind. Und auch wenn die Eltern nicht arbeiten müssen oder können: Eltern sind keine Ersatzlehrkräfte.“ Deshalb gelte, so Hubig: „Die Schülerinnen und Schüler sind dankbar für ein Feedback und eine Ermutigung, diese vielfach neuen Lernwege in einer für alle schwierigen Zeit weiterzugehen. Auf eine Benotung dieser unter außergewöhnlichen Umständen erbrachten häuslichen Leistungen muss deshalb ebenso verzichtet werden wie auf die Androhung von Sanktionen bei nichterbrachten Leistungen.“
Laut SWR stößt der Notenverzicht allerdings nicht bei allen Lehrern im Land auf Gegenliebe. Der Sender zitiert den Verband der Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz (vlbs), wonach die derzeitige besondere Lage zwar einen Abwägungsprozess und einen anderen Maßstab bei der Bewertung der Leistungen erfordere. Gleichzeitig forderte der vlbs allerdings, „die pädagogische Verantwortung bei den Lehrern zu lassen“. Es sei zweifelhaft, ob die Leistungsbereitschaft bei allen Schülern erhalten bliebe, wenn keinerlei Konsequenzen zu befürchten seien. News4teachers
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