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Lehrer müssen im Lehrerzimmer Maske tragen – im Unterricht nicht

STUTTGART. Unmittelbar vor dem Schulstart hat das baden-württembergische Kultusministerium am Freitag auf Anfrage darauf hingewiesen, dass die Pädagogen auch im Lehrerzimmer eine Maske tragen müssen. Die Corona-Verordnung der Landesregierung schreibe vor, dass an den weiterführenden und beruflichen Schulen alle Personen – und damit auch Lehrkräfte – auf den sogenannten Begegnungsflächen eine Mund-Nasen-Bedeckung nutzen müssten, teilte ein Sprecher in Stuttgart mit.

Maskenpflicht gilt – im Lehrerzimmer. Foto: Shutterstock

Das Lehrerzimmer sei eine Begegnungsfläche, wie auch Flure, Treppenhäuser, Toiletten oder Pausenhöfe. Dabei wird unterstellt, dass dort ein Mindestabstand zwischen den Lehrkräften nicht dauerhaft verlässlich eingehalten werden kann. «Ausgenommen von der Maskenpflicht sind lediglich die Unterrichtsräume.» Dabei gilt im Unterricht die Abstandsregel ausdrücklich nicht. News4teachers / mit Material der dpa

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