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Staatsanwalt: Tod einer 13-Jährigen hat mit Maske nichts zu tun

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WÖRTH. Der Tod einer in einem Schulbus bei Wörth zusammengebrochenen Schülerin ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Landau nicht auf ein Fremdverschulden zurückzuführen. Das teilte die Justiz in der Pfalz am Dienstag nach einer Untersuchung durch Rechtsmediziner mit. Die Gutachter schließen zudem aus, dass das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in ursächlichem Zusammenhang mit dem Tod stehen könnte.

Schutzmasken nützen – sagt das Robert-Koch-Institut. Foto: Shutterstock

Ein normal getragener Schutz führe nicht zur übermäßigen Ansammlung von Kohlenstoffdioxid, da eine Maske seitlich offen und der Stoff teilweise luftdurchlässig sei, hieß es. Die 13-Jährige war am 7. September in dem Bus im Kreis Germersheim bewusstlos geworden und in einem Krankenhaus in Karlsruhe gestorben.

AfD-Abgeordnete fordert: “Schluss mit dem Irrsinn”. Sie meint die Maskenpflicht

Die Berliner AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkelmann hatte daraufhin auf Facebook ein Foto eines Kindes mit dem Text “Erstes Todesopfer durch Maske?” gepostet – und  gefordert: “Schluss mit dem Irrsinn”.  Auch ein Arzt, der als Aktivist gegen die Corona-Maßnahmen auftritt, hatte den tragischen Tod öffentlich mit dem Mund-Nase-Schutz in Verbindung gebracht. News4teachers / mit Material der dpa

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