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Schulleiterin demonstriert gegen Corona-Regeln – Schulamt schaltet sich ein

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WIESBADEN. Auch Lehrer dürfen in ihrer Freizeit demonstrieren – angesichts der Auflagen zur Einschränkung der Corona-Pandemie haben sie aber auch eine besondere Verantwortung. Der Fall einer Schulleiterin auf einer Demo gegen die Corona-Regeln beschäftigt nun die Behörden.

Demonstrierte die Schulleiterin bei Corona-Leugnern mit? Das Foto zeigt eine Demonstration in Leipzig am 7. November. Foto: Iven O. Schloesser / Shutterstock.com

Für eine Schulleiterin aus Südhessen hat die Teilnahme an einer großen Demonstration gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen möglicherweise dienstrechtliche Folgen. Die Demonstrationsfreiheit sei zwar eine wichtige Säule der Verfassung und das Recht dazu stehe allen Beamten auch in ihrer Freizeit zu, teilte das hessische Kultusministerium am Mittwoch auf Anfrage mit. Einige Begleiterscheinungen der Teilnahme müssten aber kritisch betrachtet werden.

Dazu zähle vor allem der Gesundheitsschutz, aber auch eine mögliche Beeinträchtigung der Vorbildfunktion von Schulleitern gegenüber den eigenen Schülern, erklärte das Kultusministerium. Daher sei mit einer dienstrechtlichen Prüfung der Vorgänge begonnen worden. Diese sei noch nicht abgeschlossen. Vergleichbare andere Fälle seien dem Ministerium nicht bekannt.

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Die Schulleiterin hat sich bei der Schulgemeinde für ihre Teilnahme an der Demonstration entschuldigt

Die Leiterin einer Grundschule in Froschhausen, einem Stadtteil von Seligenstadt im südhessischen Landkreis Offenbach, soll nach Medienberichten an einer «Querdenken»-Demonstration in Leipzig teilgenommen und sich dabei auch öffentlich kritisch geäußert haben. Bei der Kritik sei es insgesamt um die Corona-Maßnahmen und dabei gerade auch um das Tragen von Masken zum Schutz für einer Ansteckung mit dem Virus gegangen.

Die Frau habe sich mittlerweile ausdrücklich bei der Schulgemeinde für ihr Verhalten entschuldigt, teilte das Kultusministerium mit. Die Schulleiterin sei zuvor noch nicht durch solche oder ähnliche Äußerungen aufgefallen gewesen. Auch ihr sonstiges Dienstverhalten war nach Angaben des Ministeriums bislang nicht zu beanstanden. Der Schulleiterin sei aus Sicherheitsgründen für 14 Tage der Zutritt zur Schule untersagt worden. Sie arbeite aus dem Homeoffice.

«Derzeit nehmen wir eine umfassende rechtliche Prüfung des Falles vor», sagte ein Sprecher des zuständigen Schulamts in Offenbach. Grundsätzlich sei es auch öffentlich Bediensteten in keiner Weise untersagt, ihre Meinung auf öffentlichen Versammlungen wiederzugeben. «Es gibt jedoch diverse rechtliche Bestimmungen, aus denen hervorgeht, dass öffentlich Bedienstete dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ihre Dienstfähigkeit nicht leichtfertig diversen gesundheitlichen Risiken auszusetzen haben.»

Schulleiterin ist durch Attest vom Maskentragen befreit – Behörden prüfen jetzt: Ist das Attest echt?

Derzeit sei unklar, ob die Schulleiterin auf der Demonstration tatsächlich nicht den nötigen Abstand zu anderen Teilnehmern gehalten habe, hieß es beim Schulamt. «Auch darf nicht vergessen werden, dass die betreffende Schulleiterin durch ein ärztliches Attest vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung befreit war», sagte der Sprecher. «Nach unseren bisherigen Recherchen hat sie jedoch eine Mund-Nase-Bedeckung an ihrer Schule während der Dienstausübung benutzt.» Trotzdem soll jetzt überprüft werden, ob sie die Hygienemaßnahmen in der Schule einhielt – und ob das Attest echt sei, so berichtet RTL.

In Hessens Schulen gelten strenge Hygieneauflagen zum Schutz der Kinder und Lehrer vor einer Corona-Erkrankung. Landesweit einheitlich gilt, dass Schüler ab Klasse 5 im Unterricht eine Maske tragen sollen. News4teachers / mit Material der dpa

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