MÜNCHEN. Im Streit um die gestrichenen Faschingsferien hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die bayerischen Lehrkräfte aufgerufen, die geleistete Arbeit als Überstunden geltend zu machen. Das Ministerium hingegen sieht keine «angeordnete Mehrarbeit» – und damit keinen Grund für eine gesonderte Vergütung. Die Ferien wurden gestrichen, damit die Lernrückstände durch den Distanzunterricht in der Corona-Pandemie nicht zu groß werden.
Die GEW-Landesvorsitzende Martina Borgendale argumentierte am Dienstag: «Lehrkräfte unterrichten jetzt gemäß Dienstanweisung eine Woche mehr als ursprünglich geplant.» Das Kultusministerium teilte daraufhin auf Anfrage mit, dass selbstverständlich bewusst sei, «dass eine Unterrichtswoche anstelle der Frühjahrsferien für die Lehrkräfte eine zusätzliche Belastung darstellt». Rechtlich handle es sich jedoch nicht um Mehrarbeit.
Verbeamtete Lehrkräfte haben in Bayern 30 Tage Urlaub im Jahr. Diese müssen sie innerhalb der unterrichtsfreien Zeit nehmen und zuvor mit ihrer Schulleitung abstimmen und genehmigen lassen. dpa
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