WIESBADEN. Montag ist der erste Unterrichtstag an Hessens Schulen, an dem Vorgaben der Bundes-Notbremse gelten. In Frankfurt soll es nach längerem Hin und Her nun doch keine Übergangsregelung geben. Zuvor hatten der Ministerpräsident und der Kultusminister angekündigt, dass sich die Schulen Zeit bei der Umsetzung der neuen Regelungen nehmen könnten.
In der kommenden Woche ändern sich aufgrund der neuen Bundes-Notbremse im Kampf gegen Corona auch die Regeln für Hessens Schulen. Übersteigt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen in einer kreisfreien Stadt oder einem Kreis an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert von 165, werden die Schulen ab dem übernächsten Tag geschlossen, alle Schülerinnen und Schüler haben dann Distanzunterricht. Eine Ausnahme gibt es für die Abschlussklassen und die Förderschulen, die weiterhin im Wechselbetrieb bleiben. Es soll dann eine Notbetreuung für die Klassen 1. bis 6. eingerichtet werden.
«Eltern brauchen Zeit, um sich auf die neue Situation einstellen zu können»
Obwohl die Regeln formal bereits am Montag greifen, hatten Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusminister Alexander Lorz (CDU) angekündigt, den Schulen Zeit für die nötigen Umstellungen zu geben. Es reiche, wenn die neuen Regeln im Laufe der Woche eingeführt werden.
Auch in Frankfurt sollen die Schüler von Montag an in den Distanzunterricht gehen, nachdem es zunächst viel Unklarheit gegeben hatte. Noch am Samstag hatte die Stadt eine Übergangsregelung in der kommenden Woche für Schulen und Kitas angekündigt. Am Sonntagvormittag ruderte das Schulamt dann zurück. So soll es nun allenfalls eine Notbetreuung geben.
«Eltern brauchen Zeit, um sich auf die neue Situation einstellen zu können», hatte Frankfurts Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD) noch am Samstagabend erklärt. Beim Kultusministerium in Wiesbaden kam das nicht gut an. Dort hieß es auf Anfrage: «Die Schulgemeinde braucht in dieser für alle herausfordernden Zeit nicht Verunsicherung, sondern Klarheit – und das selbstverständlich auch auf Grundlage der neu beschlossenen Regelungen. Dafür sollten sich alle weiterhin nach Kräften einsetzen.»
Abitur ohne Maskenpflicht? «Überall sonst entbindet ein negativer Schnelltest nicht vom Einhalten der AHA-L-Regeln»
Das Abitur soll planmäßig stattfinden. Jedoch hat die Aufhebung der Maskenpflicht während der Abiturprüfungen für zuvor auf Corona getestete Schüler für Unverständnis gesorgt. «Überall sonst entbindet ein negativer Schnelltest nicht vom Einhalten der AHA-L-Regeln. Es gibt keinen sinnvollen Grund, das im Abitur anders zu halten», kritisierte die Vorsitzende der Lehrergewerkschaft GEW Frankfurt, Laura Preusker.
Die weiteren Regeln besagen, dass Schulen wieder im Wechselmodell arbeiten können, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 165 bleibt.
Für die Betreuung in den Kitas gilt bis zu einer Inzidenz von 165 wie bisher der Appell an die Eltern, ihre Kinder – wenn möglich – zu Hause zu betreuen. Ab diesem Wert wird es nur noch eine Notbetreuung geben. Wenn die zuständigen Kita-Träger sich entschließen, Kinder regelmäßig vor dem Kita-Besuch zu testen, übernimmt das Land die Hälfte der Kosten für die Schnelltests. Die landesweite Inzidenz lag am Sonntag (Stand 3.09 Uhr) in Hessen dem Robert Koch-Institut zufolge bei 177,1, in Frankfurt bei 174,5. dpa
