Lernen in den Sommerferien: Hessen setzt auf sofatutor bei Corona-Lernrückständen

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  • Nach dem Corona-Schuljahr sind nach Schätzungen des BMBF ein Viertel aller Schüler*innen in Deutschland von schweren Lernrückständen betroffen. Zudem haben 27 Prozent der Eltern das Gefühl, ihre Kinder nicht so fördern zu können, wie sie es möchten.
  • Mit dem Kauf von sofatutor-Lizenzen sagt das Bundesland Hessen als erstes Flächenland den coronabedingten Lernrückständen den Kampf an. Damit fördert Hessen uneingeschränkt alle 750.000 Schüler*innen in den Sommerferien und hilft, zeitnah Wissenslücken zu schließen.
  • Auch die Bundesländer Sachsen und Bremen setzen die interaktiven Inhalte von sofatutor bereits im Unterricht sowie im Homeschooling ein. Mittlerweile nutzt jede vierte Lehrkraft die Online-Lernplattform für ihren Unterricht.
Das hessische Kultusministerium stellt allen Schüler*innen einen Zugang zur Online-Lernplattform sofatutor zur Verfügung, um das individuelle Lernen in den Sommerferien zu unterstützen. Foto: sofatutor

BERLIN. Für Hessens Schüler*innen starten jetzt die Sommerferien. Doch viele Kinder und Jugendliche nehmen Lernrückstände aus dem Corona-Schuljahr mit in die sechswöchige Schulpause. Nach Schätzungen des BMBF weist ein Viertel aller Schüler*innen großen Nachholbedarf auf. „Distanzunterricht und Homeschooling haben ihre Spuren hinterlassen. Das verunsichert Kinder und Eltern über alle Schulformen und Klassenstufen hinweg“, so die Einschätzung des Bildungsexperten und sofatutor-Gründers Stephan Bayer. Aber auch Lehrkräfte, die im nächsten Jahr diesen Nachholbedarf abfangen müssen, seien besorgt.

Um für Entlastung auf allen Seiten zu sorgen, hat sich das hessische Kultusministerium neben klassischen vor-Ort-Angeboten dazu entschieden, das individuelle Lernen in den Sommerferien unabhängig von der Schulform, Altersstufe oder dem diagnostizierten Förderbedarf für alle hessischen Schüler*innen online zu ermöglichen. Dafür stellt es allen Schüler*innen einen Zugang zur Online-Lernplattform sofatutor zur Verfügung.

Alle 750.000 Schüler*innen in Hessen erhalten für den Zeitraum vom 12. Juli bis 29. August 2021 einen Zugang zu sofatutor – darin enthalten sind die kompletten Lerninhalte sowie die 24h-Hilfe durch Lehrkräfte inklusive Chat. „Die Zusammenarbeit mit Hessen macht uns sehr stolz. Wir wollen Schulkinder im gesamten Bundesland dabei unterstützen, erfolgreich ins nächste Schuljahr zu starten“, sagt Stephan Bayer. „Hessen zeigt damit auch anderen Bundesländern, wie sich Corona-Lernrückstände schnell und zielgerichtet anpacken lassen.”

sofatutor ist die umfangreichste Online-Lernplattform im deutschsprachigen Raum und wird bereits in den Bundesländern Bremen und Sachsen landesweit im Regelunterricht und am Nachmittag eingesetzt. Die Online-Lernhilfe bietet ab der ersten Klasse bis zum Abschluss rund 11.000 Lernvideos, 44.000 interaktive Übungen, 39.000 ausdruckbare Arbeitsblätter sowie das Lernspiel „Sofaheld“ für Grundschulkinder an. Stephan Bayer erklärt: „Professionelle Angebote am Nachmittag sind schnell, agil und innovativ und können auch den Vormittag revolutionieren. Deshalb ist es umso wichtiger, digitale Tools langfristig zu implementieren und das deutsche Bildungssystem so dynamischer zu gestalten.”

Über sofatutor
sofatutor.com ist die umfangreichste Online-Lernplattform im deutschsprachigen Raum (über 1.000.000 Nutzer*innen, knapp 11.000 Lernvideos und über 44.000 Übungen). Vor 13 Jahren von Stephan Bayer gegründet, ist das Berliner Unternehmen einer der Vorreiter des Online-Lernens in Deutschland. Über 10.000 Schulen nutzen bereits die Lerninhalte von sofatutor, die sich an Schüler*innen von der Grundschule bis zum Abschluss richten. Die Lernvideos sind altersgerecht aufbereitet und orientieren sich an den aktuellen Lehrplänen der Bundesländer.
Dies ist eine Pressemitteilung von

sofatutor GmbH
Grünberger Str. 54
10245 Berlin

Für Presserückfragen wenden Sie sich bitte an
Tina Rettschlag
E-Mail: presse@sofatutor.com
Telefon: +49 (0)30 – 515 88 22 13
Web: www.sofatutor.com

 

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Alexander Christ
2 Jahre zuvor

Hallo zusammen,

mich würde interessieren ob hinsichtlich der EU-DSGVO die Einbindung externer Datendienstleister, wie in der Datenschutzbstimmung von „Sofatutor“zu lesen ist, außerhalb der EU-DSGVO, z.B Usa/Kanada in Bezug auf das Urteil „Schrems II“ noch zulässig ist.

Gibt es da weitere Informationen die man nachlesen kann wie das Land Hessen dazu steht?

Carsten60
2 Jahre zuvor

Das Wort „Corona-Lernrückstand“ sollte man für das Unwort des Jahres vorschlagen.

dauerlüfterin
2 Jahre zuvor

Echt jetzt? Für alle Schularten? An meiner Schule weiß man davon nichts.
In der Vergangenheit kamen die Infos aus Wiesbaden immer sehr zeitnah. War vermutlich wieder so?
Außerdem: wer an den Schulen soll in den Ferien die Zugangsdaten für die SuS ausgeben?

Georg
2 Jahre zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Ich gehe mal eher davon aus, dass sofatutor den Schulen allgemeine Zugänge gegeben hat, die die Schulen dann per Mailverteiler an die Eltern weitergeleitet hat. Persönliche Zugänge haben die Kinder selbst oder die Eltern für ihre Kinder eingerichtet.

So oder so hat Sofatutor mit den allgemeinen Lizenzen für die sechs Wochen gut Geld verdient.

dauerlüfterin
2 Jahre zuvor

@ Alexander Christ

Ist das in diesem Zusammenhang relevant? Aus den vorliegenden Informationen ergibt sich m.E., dass es sich um ein freiwilliges Angebot handelt. D.h. wenn Eltern die Datenschutzbestimmungen nicht passen, können sie ja von einer Anmeldung absehen.

Alexander Christ
2 Jahre zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

„Ist das in diesem Zusammenhang relevant?“
Bei einer Unternehmung die in dieser Größenordnung Schüler und deren Daten verwaltet halte ich die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen der EU-DSGVO für mehr als relevant.

„D.h. wenn Eltern die Datenschutzbestimmungen nicht passen, können sie ja von einer Anmeldung absehen“
Sofern die Eltern die Datenschutzbestimmungen gelesen haben werden sie das (hoffentlich) tun. Allerdings zeigt die Erfahrung daß die meisten Eltern (User) genau dies nicht tun und hier lieber der Behörde bzw. der vorgesetzten Institution vertrauen die dann allerdings erst recht in der Verantwortung steht…

dauerlüfterin
2 Jahre zuvor
Antwortet  Alexander Christ

Ich bin dafür mündige Erwachsene als solche zu behandeln. Wenn man auf die Seite von sofatutor geht ist klar ersichtlich, dass es sich nicht um ein Angebot des Landes Hessen handelt. Fehlendes Logo, andere Farbwelt und Gestaltung als auf Angeboten des Landes etc. Es gibt ja auch nicht einmal Werbung. Da möge dann jeder selbst entscheiden, inwiefern er sich mit den Datenschutzbestimmungen vertraut macht, das würde ich Erwachsenen einfach zugestehen wollen.
Im Übrigen halte ich diese Diskussion für recht akademisch. Wer von der heutigen Elterngeneration hat nicht mindestens WhatsApp? Da kümmern sich die Leute auch nicht um die Datenschutzbestimmungen. Ich halte davon nichts, ist aber ihr gutes Recht.

Lanayah
2 Jahre zuvor

D.h. also, Lernrückstände“, die angeblich durch Distanzunterricht entstanden sind, sollen durch Distanzunterricht ausgeglichen werden. Spannend!

Georg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Lanayah

Für das Land am einfachsten, weil das von Zuhause und ohne zu bezahlende Tutoren und Räume funktioniert. Mich würden die tatsächlichen Abrufzahlen interessieren, insbesondere die Anzahl Schüler, die sich über die sechs Wochen mindestens zwei Mal wöchentlich dort anmelden.

dauerlüfterin
2 Jahre zuvor

Wenn sie mal ein wenig rechieren stoßen Sie auf Mitteilungen hessischer Schulen, bei denen die SuS sich ihren Zugangscode im Sekretariat besorgen sollen. Sicherlich macht so ein Prozedere viel Arbeit. Ob man so umständlich verfährt, wenn es um einen allgemeinen Zugang geht?
Es ist davon auszugehen, dass Sofatutor diesen Auftrag im Rahmen einer entsprechenden Ausschreibung erhalten hat, sollen sie doch Geld verdienen, wenn sie Leistung erbringen.
E-Mailverteiler des Sekretariats an alle Eltern. Der war gut. Haben Sie so etwas?

Georg
2 Jahre zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Inwiefern man das Bereitstellen von Übungsmaterial in Form von pdf-Dateien als Leistung definieren kann, weiß ich nicht. Einen Menschen, dem man Fragen stellen kann, und auch nur das tatsächliche Fragen stellen wollen an sich, ersetzt ein Zugang alleine nicht.

Wir haben übrigens eMail-Verteiler an alle Eltern oder zumindest diejenigen, die damit einverstanden sind. Das sind allerdings die mit großem Abstand meisten.

dauerlüfterin
2 Jahre zuvor

Ihr Sekretariat hat Ressourcen, E-Mailverteiler für 1300 SuS zu pflegen (d.h. wirklich aktuell zu halten)? Das freut mich für Sie.

Ich glaube wir sind uns einig, dass ein solches Angebot kein Allheilmittel ist. Immerhin ist es ein am Markt etabliertes und mit einem anerkannten Preis ausgezeichnetes Angebot und es ist aus meiner Sicht grundsätzlich zu begrüßen, dass man auch einmal unkonventionelle Wege geht.

Und das sage ich, als jemand, der über Wiesbaden sonst nur den Kopf schüttelt.