Schülerin muss Masken- und Testpflicht hinnehmen – Richter verweisen auf Schul-Ausbrüche

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MANNHEIM. Maske und Test für Schülerinnen und Schüler sind zumutbar. Beides sichert den Präsenzunterricht. Der ist richtig und wichtig, betont der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Immer öfter landen Lehrer vor Gericht. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de
Der VGH hat entschieden. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de

Masken und Tests in Schulen müssen weiterhin sein: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat einen dagegen gerichteten Eilantrag einer Fünftklässlerin aus dem Neckar-Odenwald-Kreis als unbegründet abgelehnt. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, sind die Regelungen zur Masken- und Testpflicht auch im neuen Schuljahr voraussichtlich rechtmäßig. Der Beschuss (AZ:1 S 2944/21 – 22. September 2021) sei unanfechtbar. Schon im vergangenen Schuljahr hatte der VGH über zwei Dutzend Anträge gegen die Maskenpflicht abschlägig beschieden.

Die Maskenpflicht diene dem legitimen Zweck, das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Schülerinnen und Schüler sowie einer potentiell sehr großen Zahl von Menschen zu schützen und damit den sich aus dem Grundgesetz ergebenden staatlichen Schutzauftrag zu erfüllen, indem Neuinfektionen mit dem Coronavirus möglichst verhindert würden und die Verbreitung des Virus zumindest verlangsamt werde.

„Gerade im Schulbereich haben in den letzten Wochen vor den Sommerferien zahlreiche Ausbrüche stattgefunden“

Darüber hinaus solle mit dieser Schutzmaßnahme trotz des anhaltenden Infektionsgeschehens Präsenzunterricht ermöglicht werden. Die damit verbundenen Einschränkungen seien der Antragstellerin zumutbar. Gerade im Schulbereich hätten in den letzten Wochen vor den Sommerferien zahlreiche Ausbrüche stattgefunden, die sich auch in den Infektionszahlen der Gruppe der Kinder und Jugendlichen niedergeschlagen hätten. Für die Zeit nach den Sommerferien sei aus den Erfahrungen des letzten Herbstes zu erwarten, dass aufgrund eingetragener Infektionen aus dem Ausland die Zahl der Infizierten – auch im Schulbereich – ansteige. Dies gelte um so mehr, als die Grundinzidenz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum höher liege. Das Gericht verwies zudem auf zahlreiche Erleichterungen bei der Maskenpflicht im Schulalltag; so seien immer wieder Masken-Pausen möglich.

Regelmäßige Tests könnten dazu führen, dass Infektionen nicht in die Schule kommen oder oder schnell erkannt werden. Infizierte könnten so rasch isoliert und Infektionsketten unterbrochen werden. dpa

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2 Kommentare
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Dil Uhlenspiegel
2 Jahre zuvor

Ausbrüche in sicheren Schulen vs. Ausbrüche aus Hochsicherheitsschulen …

Tina+2
2 Jahre zuvor

Wie, es haben Ausbrüche an Schulen stattgefunden? Ich dachte, die Schulen sind sicher?

Und wenn die Schulen doch nicht sicher sind, warum gibt es dann einen Durchseuchungszang, der gegen das Grundgesetz steht?