Flugblatt-Affäre um Aiwanger: Ermittlungen gegen pensionierten Lehrer eingestellt

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REGENSBURG. Die Flugblatt-Affäre setzte Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger massiv unter Druck. Ein früherer Lehrer stand im Verdacht, diese mit ins Rollen gebracht zu haben. Beweise gibt es dafür aber nicht.

Stand wegen einem antisemitischen Flugblatt aus seiner Schülerzeit unter Druck: Bayerns Vize-Ministerpräsident Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Foto: Freie Wähler

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat die Ermittlungen gegen einen früheren Lehrer im Zuge der Flugblatt-Affäre um Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) eingestellt. Ein Tatnachweis sei nicht zu führen, teilte die Anklagebehörde mit. Es existierten weder Zeugen noch sonstige Beweismittel, dass der Beschuldigte Informationen an die «Süddeutsche Zeitung» weitergegeben habe.

Die Flugblatt-Affäre war im vergangenen Sommer durch einen Bericht der Zeitung ins Rollen gebracht worden. Dabei ging es um ein antisemitisches und menschenverachtendes Flugblatt, das bei dem Freie-Wähler-Chef Aiwanger zu Schulzeiten gefunden worden war. Aiwanger geriet in der Affäre massiv unter Druck. Sein Bruder gestand kurz danach, das Pamphlet geschrieben zu haben.

Mehrere Medien berichteten damals, dass ein ehemaliger Lehrer das Flugblatt weitergegeben haben soll. Bei der Staatsanwaltschaft gingen mehrere Strafanzeigen wegen der Verletzung von Dienst- und Privatgeheimnissen ein.

Der Beschuldigte machte vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch

Berichte in der «Süddeutschen Zeitung» wiesen darauf hin, dass es Kontakte zwischen dem Beschuldigten und Mitarbeitenden gegeben habe, hieß es von der Staatsanwaltschaft. «Welche Kommunikation im Detail erfolgte und ob hierbei privilegierte Informationen weitergegeben wurden, ist hingegen nicht nachweisbar.» Die Zeitung habe aus Gründen des Redaktionsgeheimnisses und des Quellenschutzes keine Angaben gemacht. Der Beschuldigte habe die Aussage verweigert.

Es sei möglich, dass die Zeitung von dem Flugblatt aus einer Schülerarbeit erfahren habe, die dieses 1988/1989 reproduziert habe, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der ehemalige Lehrer gab nach deren Angaben außerdem an, Hubert Aiwanger und dessen Bruder nicht persönlich unterrichtet zu haben. News4teachers / mit Material der dpa

Aiwangers Rache? Gegen Ex-Lehrer, der Flugblatt-Affäre ins Rollen brachte, wird ermittelt

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8 Kommentare
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RainerZufall
11 Monate zuvor

Hurra, das “unbefugte Offenbaren” antisemitischer Hetze war doch nicht strafbar…

Ich denke alle haben gewonnen: Der Lehrer wird für das Sprechen über Tatsachen nicht eingebuchtet und die bayrische Wählerschaft hätte am Liebsten Aiwangers Bruder zum Vertreter gewählt.

Heutige Antisemiten, ICH MEINE kritische Denker können in ein paar Jahren aus ihrer heutigen Haltung zu Israel noch Kapital schlagen – in Bayern! 😀

Hans Malz
11 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Ähm, man konnte ihm da nicht nachweisen, da die Zeitung ihre Informanten nicht verrät. Strafbar wäre es trotzdem gewesen…

Rainer Zufall
11 Monate zuvor
Antwortet  Hans Malz

Ja aber ja nicht für Hubert Aiwanger, sondern seinen Bruder 😉

Hans Malz
11 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Nein, für den Lehrer.

potschemutschka
11 Monate zuvor

Wäre es der Lehrer gewesen, welche Strafe hätte ihn erwartet?
Tja, “Whistleblower” leben gefährlicher als die, die “Dummheiten” machen. Bloß gut, dass der Lehrer unschuldig war und”frei gesprochen” wurde. Hätte man den, der das Flugblatt geleakt hat erwischt und evtl. bestraft, hätte ich als Atheist meinen restlichen Glauben verloren. Nicht jeder hat einen Bruder …

ed840
11 Monate zuvor
Antwortet  potschemutschka

Ob der Lehrer unschuldig war oder nicht, wurde von der Staatsanwaltschaft m.W. nicht geklärt. So wie ich das lese, lagen keine hinreichenden Beweise für eine Schuld vor, da die SZ ihre Quellen nicht preisgeben wollte und der Beschuldigte die Aussage verweigerte. Da es an der Schule noch mehr Personen gab, die “dienstlich mich der Sache zu tun hatten”, lässt sich demnach nicht zweifelsfrei eingrenzen, wer davon nun widerrechtlich vertrauliche Informationen, u.a. aus dem Disziplinarausschuss etc., an die Presse gegeben hat. Also wurde das Verfahren eingestellt. Das dürfte sich also ähnlich verhalten, wie bei dem Flugblatt selber. Auch da konnte der Person , die ursprünglich als Verfasser und Verteiler des Flugblattes verdächtigt wurde, keine Schuld mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden.

Unfassbar
11 Monate zuvor

Strafrechtlich wurde das Verfahren eingestellt. Disziplinarrechtlich geht es weiter:

Hubert Aiwanger: Disziplinarverfahren gegen Ex-Lehrer wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen (msn.com)

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Lebenszeit-Verbeamtung hat eben auch Nachteile.