Der Thüringer Lehrerverband und die GEW im Freistaat haben das uneinheitliche Vorgehen der Gesundheitsämter bei Corona-Quarantäneanordnungen für Schüler kritisiert. Die Ämter träfen bei vergleichbaren Fällen immer wieder unterschiedliche Entscheidungen, zum Beispiel über die Quarantäne-Dauer, sagten die GEW-Landesvorsitzende Kathrin Vitzthum, und der Vorsitzende des Thüringer Lehrerverbandes, Rolf Busch, der Deutschen Presse-Agentur.
Besonders krass lasse sich dies beobachten, wenn es einen bestätigten Coronafall in einer Klasse gegeben habe und für die Kontaktpersonen des betroffenen Schülers verschiedene Gesundheitsämter zuständig seien, weil diese in unterschiedlichen Landkreisen wohnten, sagte Busch. «Ich formuliere es überspitzt: Der eine war der rechte Banknachbar, der andere der linke Banknachbar – dann muss der eine in Quarantäne, der andere gar nicht.»
Unterschiedliche Quarantäne-Entscheidungen: «Genau das ist aber kein Einzelfall. Wir hören so etwas ständig»
In Thüringen sind die Regeln zur Dauer der Quarantäne in dieser Woche an die Bund-Länder-Beschlüsse angepasst worden. Für Kontaktpersonen von Infizierten, die nicht durch Impfung oder überstandene Infektion geschützt sind, dauert sie zehn Tage. Bei Mädchen und Jungen unter 18 Jahren ist bei einem negativen Test eine Verkürzung auf fünf Tage erlaubt. Ein Schnelltest reicht dafür aus. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums haben die Gesundheitsämter im Einzelfall jedoch einen Ermessensspielraum.
Für die Schüler, Lehrer und die Eltern sei nicht nachvollziehbar, warum Gesundheitsämter zu unterschiedlichen Entscheidungen kämen. Genau das sei aber kein Einzelfall, sagte Busch. «Wir hören so etwas ständig.»
Vitzthum sagte, sie kenne auch solche Fälle. Besonders betroffen davon seien die Berufsschulen, in deren Klassen Schüler aus verschiedenen Regionen sitzen, für die verschiedene Gesundheitsämter zuständig sind. Unterschiedliche Entscheidungen der Gesundheitsämter der Landkreise oder kreisfreien Städte bei gleich gelagerten Fällen seien für die Betroffenen und deren Angehörige kaum nachzuvollziehen und erschwerten es Lehrern, ihren Unterricht planbar zu gestalten.
«Oftmals fehlt es aber an einer guten Darstellung, warum nun in diesem Fall so und in einem anderen Fall so entschieden wird»
Dass die Schulen inzwischen selbst entscheiden können, ob sie eine Klasse in Distanzunterricht schicken oder nicht, sei vor diesem Hintergrund eine echte Erleichterung, sagte Busch. Wenn es in einer Klasse einen oder mehreren Coronafälle gegeben habe, könne ein Schulleiter für diese Klasse Unterricht aus der Ferne anordnen, um mögliche Infektionsrisiken zu senken. Ohnehin seien die Gesundheitsämter seit langem mit der Nachverfolgung von Kontaktpersonen von Infizierten überfordert, sagte er.
Der Gesamtelternsprecher des Freistaats, Roul Rommeiß, sagte, nach seiner Einschätzung sei es einerseits durchaus richtig, dass die Gesundheitsämter der Kommunen für unterschiedlich gelagerte Kontaktfälle auch unterschiedliche Quarantäne-Anordnungen träfen. «Oftmals fehlt es aber an einer guten Darstellung, warum nun in diesem Fall so und in einem anderen Fall so entschieden wird.» Problematisch sei aber andererseits, wenn in vergleichbaren Fällen unterschiedliche Gesundheitsämter unterschiedliche Entscheidungen träfen. News4teachers / mit Material der dpa
