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Jede 20. Lehrkraft ist schwerbehindert – mit Nachteilsausgleich

WIESBADEN. An hessischen Schulen arbeiten befristet und unbefristet mehr als 2800 schwerbehinderte Lehrer oder Gleichgestellte. Dies geht aus einer Antwort des Kultusministeriums auf eine Kleine Anfrage der SPD hervor.

Etwa jede 20. Lehrkraft ist (in Hessen) schwerbehindert (Symbolfoto). Foto: Shutterstock

Es sei Ziel der Landesregierung, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in der Landesverwaltung zu fördern. «Zudem wurden von der hessischen Landesregierung vielfältige Maßnahmen ergriffen, um Nachteile, die Menschen durch ihre Behinderung erfahren, so weit wie möglich zu kompensieren.» So gebe es eine Pflichtstundenreduzierung und weitere Nachteilsausgleiche. Nach Angaben des Ministeriums gab es im vergangenen Schuljahr rund 55.500 Lehrerstellen in Hessen.

Bereits während des Studiums gebe es Hilfs- und Informationsangebote. «Ein Nachteilsausgleich ist in den Studien- und Prüfungsordnungen der Lehramtsstudiengänge verankert und ermöglicht Studierenden unter anderem, aufgrund von chronischer Erkrankung oder Behinderung einen Nachteilsausgleich zu beantragen, beispielsweise durch Verlängerungen der Bearbeitungszeiten von Prüfungen oder durch Umgestaltung der Prüfungssituation», heißt es in der Antwort. Bei einer Einstellung in den Schuldienst solle Menschen mit Behinderung bei gleicher Eignung der Vorzug gegeben werden. (dpa)

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