„Lehrer und eine größere Anzahl von Schülern sollten getötet werden“: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Essener Schüler

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KARLSRUHE. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen Schüler erhoben, der einen rechtsextremistisch motivierten Anschlag an seinem Gymnasium in Essen geplant haben soll. Das Attentat sollte offenbar möglichst viele Todesopfer unter Schülern und Lehrkräften fordern. Der Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht Düsseldorf muss nun entscheiden, ob er die Anklage zulässt.

Sitz der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe. Foto: Shutterstock

«Rechtsextremistische Straftaten und Übergriffe werden von der Bundesanwaltschaft zum Schutze unserer pluralistischen Gesellschaft konsequent verfolgt. Die Bandbreite der aktuell von der Bundesanwaltschaft verfolgten Straftaten umfasst individuell radikalisierte Täter genauso wie Mitglieder rechtsterroristischer Vereinigungen», so heißt es auf der Seite des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof.

Er wirft dem heute 17-Jährigen die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Terrorismusfinanzierung sowie Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz vor, wie die oberste Anklagebehörde in Deutschland am Dienstag in Karlsruhe mitteilte.

Die Ermittler gehen davon aus, dass der damals 16-Jährige am 13. Mai dieses Jahres am Essener Don-Bosco-Gymnasium ein Blutbad anrichten wollte. Er war einen Tag vorher nach dem Hinweis eines Mitschülers im Elternhaus festgenommen worden.

Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen wegen der «besonderen Bedeutung» des Falls von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf übernommen. Es hätten «Lehrer sowie eine größere Anzahl von Schülern getötet werden» sollen.

«Der von ihm über mehrere Jahre für die Tat betriebene Aufwand spricht in hohem Maße für seine schädlichen Neigungen und die Schwere der Schuld»

In einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom August heißt es: «Die gefestigte rassistische Gesinnung des Beschuldigten, seine massive Gewaltbereitschaft und der von ihm über mehrere Jahre für die Tat betriebene Aufwand sprechen in hohem Maße für seine schädlichen Neigungen und die Schwere der Schuld.» Polizisten hätten bei dem Deutschen unter anderem Armbrüste, Messer, Macheten, Luftdruckpistolen und Materialien für Rohrbomben gefunden – «alles, was für den Bau einer Sprengvorrichtung (…) wesentlich ist». Der Vater des Jugendlichen sei von einem Zeugen ebenfalls als rechtsradikal beschrieben worden. Einen Teil der Schlagringe, Macheten und Pistolen habe der Mann selbst im Elternschlafzimmer gehortet.

Die Einzelheiten des geplanten «Massakers» habe der Jugendliche in einem Tagebuch und einem «Manifest» ausgearbeitet. Für Nachahmer habe er umfangreiche Handlungsanweisungen verfasst und Videobotschaften aufgezeichnet.

Im Gefängnis habe er gegenüber Bediensteten «offen von seinem Anschlagsplan, seinen Mordfantasien, seinem Ausländerhass» und seiner Bewunderung für frühere rechtsextremistische Attentäter gesprochen und «hiervon bisher keinen Abstand genommen». News4teachers / mit Material der dpa

Im Wortlaut

Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den deutschen Staatsangehörigen Jeremy R. erhoben. Die Begründung im Wortlaut:

«Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, als Jugendlicher mit Verantwortungsreife (§§ 1, 3 JGG) eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben (§ 89a Abs. 1 und 2 Nr. 2 und 3 StGB). Zudem ist er wegen Terrorismusfinanzierung (§ 89c Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB) sowie Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz (§ 52 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2 Buchst. a und b, Nr. 3 WaffG, § 40 Abs. 1 Nr. 3 SprengstoffG) angeklagt.

«Zur Umsetzung seines Vorhabens schaffte der Angeschuldigte wesentliche Materialien für Sprengvorrichtungen (Rohrbomben) an»

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Jeremy R. plante, am 13. Mai 2022 einen rechtsextremistisch motivierten Anschlag auf ein von ihm besuchtes Gymnasium in Essen zu begehen. Dabei sollten Lehrer und eine größere Anzahl von Schülern getötet werden. Zur Umsetzung seines Vorhabens schaffte der Angeschuldigte wesentliche Materialien für Sprengvorrichtungen (Rohrbomben) an und informierte sich im „Darknet“ über deren Zusammenbau. Daneben verfügte er über Waffen, die bei dem Anschlag zum Einsatz gelangen sollten. Dazu gehörten Messer, Schlagringe, Macheten, Armbrüste nebst dazugehörigen Pfeilen sowie Luftdruck- und Schreckschusswaffen.

Jeremy R. konnte den von ihm geplanten Anschlag nicht durchführen, da er am Tag zuvor festgenommen wurde. Er befindet sich in Untersuchungshaft. Grundlage hierfür war zunächst ein Haftbefehl des Amtsgerichts Düsseldorf und seit dem 14. Juni 2022 der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen am 16. Mai 2022 wegen der besonderen Bedeutung des Falles an sich gezogen.»

„Gefestigte rassistische Gesinnung“: Terrorverdächtiger Schüler soll Anschlag seit Jahren geplant haben

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Malefizia78
1 Jahr zuvor

Der arme, fehlgeleitete Junge sollte in eine soziale Einrichtung kommen , um dort die Hilfe zu bekommen, die ihm offenbar fehlt.
Er ist quasi noch ein Kind, diese „volle Härte des Gesetzes“ ist völlig unangebracht.
Er soll dieselbe Hilfe und aufopfernde Führsorge erfahren, wie alle anderen, minderjährigen extremistischen Straftäter bisher.
Ob jemand aus Linkem, Rechtem oder Islamischem Extremismus handelt, darf dabei keine Rolle spielen.
Alles andere wäre ja…HEUCHELEI!!

TaMu
1 Jahr zuvor

Ich hoffe, der Mitschüler, der den viele Leben rettenden Tipp gegeben hat, wird von der Polizei und von Gerichten geheim gehalten. Da der Vater des Täters rechtsradikal ist und entsprechende Kontakte hat, wäre seine Gesundheit und sein Leben dauerhaft schwer gefährdet.