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Wer soll über die weiterführende Schule entscheiden – die Grundschulen oder die Eltern? Streit kocht hoch (auch unter Lehrern)

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STUTTGART. Die Debatte um Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung nimmt wieder an Fahrt auf, ausgelöst durch eine politische Initiative in Baden-Württemberg. Ausgerechnet die FDP, die Partei also, die in Sachen Tempolimit oder Coronaregeln so sehr auf bürgerliche Freiheiten pocht, sieht in der Zuweisung ein Instrument, um Schüler gerechter auf die Schulen zu verteilen. Auch unter den Lehrerverbänden ist darüber ein Streit ausgebrochen.

Da lang! Foto: Shutterstock

Die FDP in Baden-Württemberg lässt in der Debatte um eine verbindliche Empfehlung beim Übergang eines Kindes auf eine weiterführende Schule nicht locker. Drei Jahre nach einem erfolglosen Gesetzentwurf haben die Liberalen das Thema erneut mit einem fast wortgleichen Text in den Landtag eingebracht und bauen dabei auf die Unterstützung der Gymnasial- und Realschullehrer. Für den Gesetzentwurf wird es aber auch weiterhin absehbar keine Mehrheit geben. Die SPD kündigte bereits an, nicht zustimmen zu wollen, auch CDU und Grüne sind bislang stets dagegen gewesen.

Neuere Studien zeigten, dass eine verbindliche Grundschulempfehlung ein zentrales Element sei, um Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, heißt es im Gesetzentwurf der FDP. Schülerinnen und Schülern würden nicht mehr einer falschen Schulart zugewiesen, sie würden wie die Lehrkräfte auch weniger über- oder auch unterfordert. Jugendliche würden zudem ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage erzogen und ausgebildet. Auch ließen sich Klassen aus Schülerinnen und Schülern mit vergleichbaren Begabungen und Leistungsvoraussetzungen deutlich leichter bilden, argumentiert die FDP.

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Der FDP-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke nennt die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung in Baden-Württemberg «einen «schweren Fehler». Das Land habe im nationalen und internationalen Vergleich bei der Bildung dramatisch schwach abgeschnitten. «Es muss dringend etwas geschehen. Die Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung ist ein wichtiger Baustein hierfür», sagte Rülke.

In Baden-Württemberg gibt die Grundschule eine Empfehlung ab, welche weiterführende Schulart für ein Kind nach der 4. Klasse geeignet ist. Sie wird zu Beginn des 2. Schulhalbjahres der 4. Klasse zusammen mit den Halbjahreszeugnissen ausgegeben und orientiert sich in der Regel an dessen Noten. Die grün-rote Vorgängerregierung hatte entschieden, dass die Empfehlung seit 2012/2013 nicht mehr verbindlich ist. Die Eltern können sich seitdem über sie hinwegsetzen und ihr Kind etwa auf ein Gymnasium schicken, obwohl es dafür keine Empfehlung hat.

Nach dem Willen der FDP aber sollen Kinder, deren Eltern nicht einverstanden sind, eine Aufnahmeprüfung absolvieren können. Bei gutem Abschneiden könnte das Kind dann doch noch auf die Wunschschule gehen.

«Seit fast sieben Jahren erleben wir, wie das Kultusministerium mit hohem Kosten- und Personalaufwand die negativen Konsequenzen dieser Entscheidung zu minimieren versucht – ohne jeden Erfolg»

Die Gelegenheit zum Wechsel auf eine höhere Schulart und auf eigene Verantwortung nehmen laut Statistik zahlreiche Eltern wahr: Trotz einer Empfehlung zum Beispiel für eine «Werkreal-/Hauptschule oder Gemeinschaftsschule» nutzten die Option nach Angaben des Statistischen Landesamts am Ende des Schuljahres 2020/21 rund 34,6 Prozent der Kinder. Darunter wechselten 2,0 Prozent der Kinder sogar auf ein Gymnasium. Umgekehrt wechselten 20,7 Prozent der Kinder nicht auf ein Gymnasium, obwohl dies laut Empfehlung der Grundschule möglich gewesen wäre. Neuere Zahlen liegen nicht vor.

Den Philologen- und den Realschullehrerverband wissen die Liberalen bei dem Thema nach wie vor hinter sich. Unterschiedliche Kinder brauchten unterschiedliche Schularten in einem leistungsstarken Schulsystem, was stets durchlässig bleibe, fordern die Landesvorsitzenden Karin Broszat (RLV) und Ralf Scholl (PhV). Die Abschaffung vor mehr als zehn Jahren sei ein «Kardinalfehler» gewesen. «Seit fast sieben Jahren erleben wir, wie das Kultusministerium mit hohem Kosten- und Personalaufwand die negativen Konsequenzen dieser Entscheidung zu minimieren versucht – ohne jeden Erfolg», sagten die beiden Verbandsvorsitzenden. Dabei sei wissenschaftlich nachgewiesen, dass schwächere Kinder von homogeneren Lerngruppen stark profitierten und dadurch höhere Leistungen erzielen könnten.

Aus Sicht der SPD, die das Aus für die Verbindlichkeit mitbeschlossen hatte, stärkt die Abschaffung allerdings das Wahlrecht der Eltern. Es seien zudem positive Effekte für die Bildungsgerechtigkeit erzielt und unnötiger Druck von den Schülerinnen und Schülern genommen worden, sagte die schulpolitische Sprecherin der SPD, die ehemalige Schulleiterin Katrin Steinhülb-Joos. «Deswegen gibt es keinen Weg zurück zur verbindlichen Grundschulempfehlung», betonte sie.

Auch bei der CDU blitzen die Liberalen ab: Schüler müssten kontinuierlich ein Feedback bekommen und Eltern einbezogen werden, wichtig sei auch eine qualifizierte Beratung als Schlüssel für gelingende Übergänge, sagt Alexander Becker, der Vorsitzende des Arbeitskreises Kultus, Jugend und Sport der CDU-Landtagsfraktion. Die abrupte und ersatzlose Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung sei zwar ein Fehler gewesen. Die FDP unternehme mit ihrem unveränderten Gesetzentwurf aber «eine Reise in die Vergangenheit».

Und auch die Lehrerverbände, die Grundschullehrkräfte vertreten, halten wenig von der Idee. Nach Angaben der GEW wollten Eltern und Lehrkräfte dem Vernehmen nach beim aktuellen Modell bleiben. «Die Grundschulen berichten, dass die Eltern die Beratung beim Übergang in die weiterführenden Schulen sehr ernst nehmen», sagte die GEW-Landesvorsitzende Monika Stein.

«Einer verbindlichen Grundschulempfehlung erteilen wir eine klare Absage», sagt auch der VBE-Landes- und Bundesvorsitzende Gerhard Brand. «Eine Wiedereinführung der Verbindlichkeit löst das Problem der zunehmenden Heterogenität der Schülerschaft nicht. Eltern brauchen keine Hürden, sondern eine objektive Beratung», ergänzt der stellvertretende Landesvorsitzende und Schulleiter der Johanniterschule Heitersheim (einer Realschule) Dirk Lederle.

Er verweist auf ein Konzept des Verbandes, das Vertreterinnen und Vertreter von Grundschulen und weiterführenden Schulen gemeinsam erarbeite haben. Es hält an einer unverbindlichen Grundschulempfehlung fest, lässt dieser jedoch mehr Gewicht zukommen. So sieht das Konzept zentrale Klassenarbeiten in Klasse 4 vor sowie ein gesondertes und verbindliches Beratungsverfahren der Eltern, wenn der Elternwille von der Grundschulempfehlung abweicht. Am Ende der Beratung entscheiden aber weiterhin die Eltern. News4teachers / mit Material der dpa

Debatte: Wer soll über die weiterführende Schule entscheiden – Eltern oder Lehrer?

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