
Die Entscheidung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, den Virologen Alexander Kekulé aus dem Dienst zu entheben, ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Magdeburg richtig gewesen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur handelt es sich bei der am Donnerstagabend veröffentlichten Entscheidung zu einem Professor der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg um den in der Corona-Pandemie bundesweit bekannt gewordenen Wissenschaftler. Der 64-Jährige soll nach Ansicht der Uni Halle seine Lehrverpflichtungen nicht ausreichend erfüllt haben. Von Kekulé selbst gab es bis Freitagmittag zunächst keine Stellungnahme.
Die Uni hatte bereits im Dezember 2021 eine «vorläufige Dienstenthebung» erlassen. Seitdem darf Kekulé an der Uni nicht mehr forschen und lehren. Im April 2022 hatte die Universität nach Angaben des Gerichts zufolge entschieden, 20 Prozent seiner Dienstbezüge einzubehalten. Kekulé hatte sich mit einem Antrag auf vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz an das Verwaltungsgericht in Magdeburg gewandt.
Das Gericht sah aber laut Mitteilung vom Donnerstagabend «keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit» der Dienstenthebung. Es sei derzeit «mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Antragsteller ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen habe», hieß es in der Mitteilung. Dies rechtfertige die Prognose, «dass der Antragsteller wahrscheinlich aus dem Beamtenverhältnis entfernt werde».
Das Gericht bezog sich auf Unterlagen zu disziplinarrechtlichen Ermittlungen. Diese ließen den Schluss zu, dass der Professor seiner Lehrverpflichtung im Sommersemester 2020 nicht selbst nachgekommen sei, sondern die Durchführung der Vorlesungen delegiert habe.
Weiter hieß es: «In diesem Zusammenhang sei kritisch zu beleuchten, dass der Antragsteller aus einem zeitweiligen Krankenstand heraus zwar an der Erstellung verschiedener Podcast-Folgen mitgewirkt, aber eine Vorbereitung digitaler Vorlesungen unterlassen habe». Kekulé hat beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) einen Podcast, bei dem er sich zu Fragen rund um die Pandemie äußert. Die jüngste Folge ist am 13. Juli dieses Jahres erschienen.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Montag ist noch nicht rechtskräftig. Den Angaben des Gerichts zufolge handelt es sich um ein sogenanntes vorläufiges Rechtsschutzverfahren. Eine mündliche Verhandlung habe es nicht gegeben. Kekulé kann demnach gegen die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Geschehe dies, bleibe die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt abzuwarten, erklärte eine Sprecherin der Uni Halle am Freitag auf Anfrage der dpa.
Die Entscheidung des Verwaltungsgericht Magdeburg bestätige, dass die Lehrpflicht eines Hochschullehrers eine Kernaufgabe seines Dienstverhältnisses sei und dass deren Verletzung – je nach den Umständen des Einzelfalls – die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigen könne, hieß es. Zu Personalangelegenheiten äußere sich die Uni nicht, so die Sprecherin.
Kekulé erklärte 2021, der Vorgang habe eine lange Vorgeschichte. Er kämpfe schon seit Jahren für eine bessere Ausstattung seines mikrobiologischen Instituts. Die Universität versuche offensichtlich, ihn mit Vorwürfen loszuwerden, hatte er der dpa kurz nach der Dienstenthebung gesagt.
Kekulé wurde vor vielen Jahren Leiter des Instituts für Medizinische Mikrobiologie an der Universität. Er hatte früh vor den Gefahren des Coronavirus gewarnt. Zudem kritisierte er Politik und Wissenschaft bei der Bekämpfung der Pandemie.
Der Wissenschaftler ist regelmäßig Gast in Talk-Runden im Fernsehen. Von 2003 bis 2015 war er Mitglied der Schutzkommission im Bundesinnenministerium, die die Bundesregierung in wissenschaftlichen Fragen zum Zivilschutz und der Katastrophenhilfe beriet. Die Kommission wurde 2015 aufgelöst.
Eine vorläufige Dienstenthebung kann laut Beamtenrecht ab Einleitung eines Disziplinarverfahrens ausgesprochen werden. Damit ist es dem Beamten vorläufig untersagt, seine Dienstgeschäfte weiterzuführen. Laut Bundesinnenministerium ist die Maßnahme vor allem für solche Fälle vorgesehen, in denen damit zu rechnen ist, «dass im Disziplinarverfahren voraussichtlich die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ausgesprochen werden wird». News4teachers / mit Material der dpa
Kekulé kritisiert Drosten – und warnt Kretschmann vor zu schnellen Schulöffnungen
kein Wunder: Der Kekulé war bei Corona nicht auf Linie und stand im Verdacht, die Regierungslinie zu kritisieren.
Vom Text auch nur die Überschrift gelesen
Das sind unhaltbare und unterkomplexe Anspielungen, die Sie hier verbreiten, der eigentliche Sachverhalt wird im Artikel deutlich geschildert.
Der untere pointiert formulierte Kommentar von SB HS passt auch auf Ihren Beitrag.
Ich denke aber auch, dass dieser Verdacht nahe liegt – dafür genügt es schon zu vergleichen, wie selektiv in dem Rechtsstaat inzwischen vorgegangen wird. Da passiert bei einigen so gut wie nichts und andere bekommen die volle Härte des Gesetzes zu spüren.
Ihr Kommentar ist – vorsichtig formuliert – nicht durchdacht. Es ging hier nicht um das Strafrecht, wo “die volle Härte des Gesetzes” spürbar oder nicht spürbar gewesen sein könnte oder wo bei einigen “so gut wie nichts” passiert und bei anderen mehr, sondern hier hat ein Arbeitnehmer zivilrechtlich gegen eine Maßnahme des Arbeitgebers geklagt (und verloren). So überkomplex ist dies doch nicht und es bringt in einem Bildungsblog auch nichts, sinnlos hohle Phrasen rauszuhauen. Die meisten Leser hier sind in der Lage, mehr als Bild-Niveau zu verstehen.
Ach, das Verwaltungsrecht ist kein Teil des Rechtsstaates (wobei das jetzt nicht die Rolle spielt, denn natürlich kann man diese Schieflage auch auf das praktisch angewendete Strafrecht anlegen)?
Und Zivilrechtlich ging hier schon einmal gar nichts, weil es sich um ein Beamtenverhältnis handelte.
Ich hoffe mal, dass Sie nicht Sozialkunde unterrichten (und das Kompliment zum BILD-Niveau gebe ich, siehe oben, gerne zurück).
Dann erklären Sie mir Dummerchen gerne, wieso in diesem Fall der Rechtsstaat selektiv vorgehen kann.
Kekulé mit seinem MDR-Podcast hat als einer der wenigen die Corona-Pandemie konsequent wissenschaftlich durchleuchtet und allgemeinverständliche, hilfreiche Informationen gegeben.
Er war teilweise schon regierungskritisch, aber sicherlich kein “Querdenker”.
Dass er jetzt im Nachhinein um seine Karriere fürchten muss, hat schon einen Beigeschmack…
Richtig lesen – er hat deshalb Probleme weil er seinen Arbeitsvertrag nicht erfüllt hat – wie ein Sportlehrer der in der Schule krank ist aber abends die örtliche Jugend beim Fussballtraining anleitet…
Er wird bei Weitem nicht der einzige Professor sein, der sich seine Vorlesungen von Mitarbeitern erstellen oder sogar halten ließ oder lässt. Er gilt aber als unbequem, weil nicht auf Linie und jetzt hat man einen beamtenrechtlichen Grund gefunden, ihn abzusägen und ein Signal an alle anderen potenziell auch nicht auf Linie laufenden Beamten zu senden.
Also: Während meines Studiums haben alle Professoren ihre Vorlesungen und Übungen selbst gehalten. Nur einmal wurde ein Professor zwei Wochen lang wegen Krankheit vertreten. Aber Sie scheinen es offenbar ganz normal zu finden, wenn ein Professor sich lieber eitel in Talkshows setzt, anstatt den Job zu machen, für den er bezahlt wird.
Hatte mich schon gewundert.
Herzlichen Dank für den anschaulichen Vergleich, für fast schon verschwörungstheoretisches Geraune sollte in diesem Forum kein Platz sein.
Vielen Dank. Genauso. Aber während Corona gab es hier ja genug, die Corona verharmlost haben ( will jetzt keine Namen nennen, ist denke ich bekannt), Masken sind schädlich, Corona ist nur ein Schnupfen, Schutzmaßnahmen sind nicht notwendig…… Dazu gehört Kekule ganz sicher nicht. Da würden mir eher andere Namen einfallen, wie der Taubenvirologe.
Ich gehöre zu denjenigen und ja, ich bin, rückblickend, auch ziemlich stolz darauf, denn im Nachhinein haben sich die meisten VTs bewahrheitet.
Vielleicht würden Sie das genauso sehen, wenn die massive Zensur sich nicht von Fakten befreit hätte.
Meine Oma sagte schon:
“Dummheit und Stolz wachsen aus einem Holz.”
Welche denn genau? Da sind wir ja Mal gespannt Sven.
Wo lag der Taubenvirologe denn daneben?
Wo nicht?
Dieser Artikel hat doch eigentlich mit dem Themenkreis dieser Webseite nichts zu tun, außer mal holt so weit aus, dass man sagt, es geht um Beamtenrecht. Aber über keinen anderen vergleichbaren Fall hätte man hier berichtet! Ich vermute mal, es geht darum, sich genüsslich in Häme über ihn aufgrund seiner Aussagen zum Thema Corona zu ergießen. Finde ich ziemlich billig, ganz unabhängig davon, dass ich es gut finde, dass ein Professor sanktioniert wird, wenn er Lehre etc. vernachlässigt!
Auch Hochschullehrer sind Lehrkräfte, mit denen sich News4teachers beschäftigt – insbesondere dann, wenn es um Grundsätzliches geht (wie Vernachlässigung der Lehre). Herzliche Grüße Die Redaktion