Lehrerin von sexuellem Missbrauch freigesprochen – Staatsanwalt geht in Berufung

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WAREN/MÜRITZ. Die Anschuldigungen, die ein jugendlicher Häftling gegen seine Lehrerin erhob, waren schwerwiegend. Vor Gericht fanden sie letztlich aber keine Bestätigung. Zu Unrecht, sagt die Staatsanwaltschaft.

Das Verfahren geht in die nächste Runde. Foto: Shutterstock

Nach dem Freispruch einer Frau und ehemaligen Lehrerin der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz vom sexuellen Missbrauchs eines jugendlichen Häftlings hat die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg Berufung eingelegt. Zur Begründung erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft, man sei nach der Beweisaufnahme von der Schuld der Angeklagten überzeugt. Der beantragten Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung sei nicht entsprochen worden. Das Amtsgericht Waren bestätigte die Berufung.

Vergangene Woche hatte ein Gerichtssprecher erklärt, dass das Gericht nach der Anhörung von etwa einem Dutzend Zeugen zu der Auffassung gelangt sei, dass sich die Tatvorwürfe gegen die 42-Jährige nicht zweifelsfrei hätten belegen lassen.

Frau nach Vorwürfen gekündigt

Laut NDR hatte der damals 17-jährige Gefängnisinsasse einer JVA-Beamtin von Übergriffen berichtet. Das hatte die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Gang gesetzt, die zu dem Schluss kam, dass die Pädagogin beim Einzelunterricht mit dem Gefangenen im Dezember 2022 ihre Stellung als Amtsträgerin für sexuelle Handlungen ausgenutzt habe.

Der Frau war nach Bekanntwerden der Vorwürfe vom Justizministerium Anfang 2023 noch in der Probezeit gekündigt worden. Sie hatte die Anschuldigungen stets zurückgewiesen. Nun muss sich das Landgericht Neubrandenburg mit dem Fall befassen. News4teachers / mit Material der dpa

Vorwurf des sexuellen Missbrauchs – (bereits gekündigte) Lehrerin freigesprochen

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Unfassbar
11 Monate zuvor

Möchte da etwa jemand ein Exempel statuieren oder hat da jemand nicht genug zu tun?

mama51
11 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Möchte da etwa jemand ein Exempel statuieren oder hat da jemand nicht genug zu tun?

Offensichtlich wohl beides! 🙁

Schotti
11 Monate zuvor

Das Problem ist ja bekannt. Viele Lehrerinnen arbeiten im Vollzug alleine mit Schülern, obwohl sie es eigentlich nicht dürfen, weil dann solche Beschuldigungen aufkommen. Das passiert sogar relativ häufig.

Trotzdem wird es gemacht, zum Beispiel wenn der Kollege krank ist. Früher waren es oft Dreierteams, da konnte ein Ausfall ersetzt werden. In Zeiten des Lehrermangels natürlich nicht mehr möglich.

Schuld sind die Dienstherren, die ihrer Fürsorgepflicht nicht mehr nachkommen. Es müsste den Schulleitungen konsequent untersagt werden, Lehrerinnen alleine mit Straftätern arbeiten zu lassen.

Max Reinert
11 Monate zuvor
Antwortet  Schotti

Warum machen die überhaupt Einzelunterricht? So etwas grenzt ja schon an Dummheit. Selbst wenn das von mir verlangt werden würde, würde ich das ablehnen.

Und selbst in der normalen Schule bin ich nie alleine mit einer Schülerin im Raum, zur Not lasse ich die auf dem Flur warten und rede dort mit ihr. Selbst bei Kolleginnen bleibt meine Raumtür immer offen, so, dass der Raum für Dritte immer gut einsehbar ist.
So sind die Zeiten halt.

Schotti
11 Monate zuvor
Antwortet  Max Reinert

Naja, wenn nur ein Schüler im Block ist, wird eben Einzelunterricht gemacht. Manche Schüler dürfen auch nur einzeln Unterrichtet werden, wenn zum Beispiel noch laufende Verfahren offen sind und kein Kontakt zu anderen Mittätern bestehen darf.

Durch das StrUG besteht ein Anspruch auf Schulunterricht.
Die Raumtür offen zu lassen bringt auch nicht viel, da sich die Schulräume ja meistens irgendwo abgelegen im Keller befinden.