Polizei-Statistik: Starker Anstieg bei Bedrohungslagen an Schulen 

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DÜSSELDORF. Ob Bomben- und Amokdrohungen oder alarmierende Posts in sozialen Medien – wer den Eindruck hat, solche Vorfälle nehmen an Schulen zu, liegt richtig. Die Polizei-Statistik für Nordrhein-Westfalen zeigt Besorgniserregendes.

Zündstoff? (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Die Zahl der angedrohten Straftaten an nordrhein-westfälischen Schulen ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Allein von 2023 auf 2024 stieg die Zahl solcher Fälle um gut 58 Prozent auf 375. Das geht aus einer Antwort von Schulministerin Dorothee Feller (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage zur Bedrohungslage an nordrhein-westfälischen Schulen hervor.

Neben allgemeinen Drohungen an Schulen sind in den Daten der polizeilichen Kriminalstatistik demnach auch Bombendrohungen, Amokandrohungen, mündliche oder schriftliche Drohungen von Schülern gegenüber anderen Schülern, Posts in sozialen Medien und Foren und anonyme Drohschreiben enthalten.

In den Jahren 2019 (71 Fälle) bis 2021 (34 Fälle) waren die erfassten Zahlen zur Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten rund um den Tatort Schule noch jeweils einstellig gewesen. Zur sogenannten Tatörtlichkeit Schule zählten alle Straftaten, die innerhalb eines Schulgebäudes, dem umfriedeten Gelände einer Schule oder im unmittelbaren Umfeld einer Schule begangen werden, erläuterte die Ministerin.

Allein die jüngste Serie bundesweiter Bombendrohungen im Bildungsbereich hatte allein in NRW 285 Schulen betroffen, wie Feller in der vergangenen Woche berichtet hatte.

Sanktionen sind Einzelfallentscheidungen der Schulen

Inwieweit die Schulen infolge von Straftaten oder entsprechenden Androhungen mit Ordnungsmaßnahmen reagierten, liege in deren eigenverantwortlicher Zuständigkeit, antwortete die Ministerin auf die Anfrage. «Eine statistische landesweite Erfassung von Ordnungsmaßnahmen ist nicht vorgesehen.»

Richtig sei aber, dass bei der Bekämpfung von Gewalt und Drohungen nicht alles mit Prävention zu regeln sei. «Straftaten sind bei der Polizei anzuzeigen», stellte Feller fest. Welche Fälle das betrifft, sei in einem Erlass klar geregelt. «Schulen sind Orte, an denen sich junge Menschen sicher und geschützt fühlen sollen», bekräftigte sie. News4teachers / mit Material der dpa 

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